Kaum ein Thema wird
derzeit so heiß diskutiert wie die Altersvorsorge. Kein Wunder. Denn
die gesetzliche Rente allein reicht heute nicht mehr um für das Alter
vorzusorgen. Private Altersvorsorge - schon klar. Aber was genau
bedeutet die "Rentenlücke", von der jetzt alle reden? Und wie sieht es
mit den Änderungen zur Berufsunfähigkeitsrente und
Erwerbsunfähigkeitsversicherung aus?
Die Altersvorsorge stütz sich auf drei Säulen, die alle wichtig und unverzichtbar sind.
Gesetzliche Rentenversicherung
Die wichtigste Säule für jeden Angestellten ist die gesetzliche
Rentenversicherung. Da der sogenannte Rentenbaum leider nicht mehr
existiert, reicht leider diese Form der Altersvorsorge alleine nicht
mehr aus. Der Generationsvertrag kann leider auf Grund der demagogischen
Lage nicht mehr eingehalten werden. Hierfür sind vor allem die längere
Lebenserwartung und die Geburtenrückgänge verantwortlich. Eine
Finanzierung der Rente auf dem jetzigen Niveau ist langfristig sehr
problematisch und ein Absinken des Rentenniveaus wird nicht zu
verhindern sein.
Betriebliche Altersvorsorge
Bis
zum Jahre 2001 war die betriebliche Altersvorsorge eine freiwillige
Leistung der Arbeitgeber, die leider nur sehr wenig von kleinen
mittelständischen Unternehmen angeboten wurde. Zumeist war sie nur bei
größeren Unternehmen zu finden. Seit der Einführung der Riester Rente
haben Arbeitnehmer jetzt einen gesetzlichen Anspruch auf die
betriebliche Altersvorsorge und deren staatlicher Förderung. Egal ob
Arbeitnehmer- oder Arbeitgeber finanziert, ist die betriebliche
Altersvorsorge heute vor Steuer und ohne die Abgabe von
Sozialversicherungsbeiträgen die interessanteste aller
Altersvorsorgeverträge.
Private Altersvorsorge
Der Eigen
verantwortliche Aufbau der Altersvorsorge ist unverzichtbar, da die
gesetzliche Rente allein nicht ausreicht und die betriebliche
Altersvorsorge zusätzlich nicht ausreicht oder nicht passt. Mit der
Riester Rente hat man als Arbeitnehmer oder Beamter die Möglichkeit
durch staatliche Förderungen und Steuerfreiheit die private
Altersvorsorge am effektivsten zu gestalten. Wer die Förderung in
Anspruch nehmen möchte, muss einen Eigenanteil zahlen, der in der
optimalsten Form 4 % des zu versteuernden Einkommens beträgt.