Mittels Auslandsschutzversicherung Vergleich günstige
Auslandsschutzversicherung für Schüler und Studenten ermitteln

Auslandsschutzversicherung
für Schüler und Studenten Vergleich
Unseren Versicherungsvergleich für die
Auslandsschutzversicherung von Studenten und Schülern haben wir
speziell
auf die Bedürfnisse dieser Personengruppe zusammen gestellt. Es gibt
schon günstige Tarife die alle wichtigen Leistungsmerkmale enthalten,
die bei einem Auslandsaufenthalt Ihres Kindes während der Schule oder
des Studiums wichtig sind. Sollten Sie Fragen haben, können Sie uns
gerne unter 03901/34403 anrufen oder Sie schreiben uns einfach eine e-Mail, damit
wir Ihnen Ihre Fragen beantworten können. Gerne können Sie sich aber
auch in unseren online Vergleichsrechner für Auslandsschutzversicherung
für Schüler und Studenten informieren.
Welche Leistungen sollte eine
Auslandsschutzversicherung für Schule/Studium enthalten?
In einer Auslandsschutzversicherung und
Auslandsschutzversicherung für Studenten und Schüler sollten
insbesondere nachfolgende Leistungen versichert sein:
Ambulante
Heilbehandlung ärztlich verordnete Arznei-
und Verbandmittel ärztlich Massagen,
medizinische Packungen und Inhalationen Schwangerschaftsuntersuchungen
und -behandlungen Entbindungen nach einer
Wartezeit von 8 Monaten ärztlich verordnete
Hilfsmittel infolge eines Unfalles schmerzstillende
Zahnbehandlungen einschl. Zahnfüllungen je Versicherungsjahr mit 100%
Wiederherstellung der Funktion von Zahnersatz mit 50% je
Versicherungsjahr Transport zum
nächsterreichbaren Krankenhaus Rücktransport
ins Heimatland Überführung und Bestattung
Rückreisekosten ins Heimatland bei Erkrankung eines
Angehörigen
Warum sind Auslandsschutzversicherungen
günstiger
als Krankenvollversicherungen?
Auslandsschutzversicherungen sind meist nur für einen
festgelegten Zeitraum vereinbart, weshalb die Gesellschaften auch bei
einer schweren Krankheit nicht über den vereinbarten
Versicherungszeitraum hinaus leisten müssen. Da der Versicherungsschutz
vom Leistungszeitraum eingeschränkt ist, müssen auch keine
Rückstellungen fürs Alter gebildet werden. Der vereinbarte
Leistungsumfang ist meist auf ein Minimum vereinbart, da nur eine
Grundversicherung abgesichert werden soll für einen plötzlichen
Notfall. Da man bei schweren Krankheit meist zurück in das Heimatland
fährt, greift hier oft wieder die gesetzliche Krankenversicherung und
die Auslandsschutzversicherung muss nicht mehr zahlen.