Auslandskrankenversicherung für Schüler und Studenten vergleichen

Hier gelangen Sie direkt zum Auslandskranken Versicherungsvergleich.

Unseren Versicherungsvergleich für die Auslandskrankenversicherung von Studenten und Schülern haben wir speziell auf die Bedürfnisse dieser Personengruppe zusammen gestellt. Es gibt schon günstige Tarife die alle wichtigen Leistungsmerkmale enthalten, die bei einem Auslandsaufenthalt Ihres Kindes während der Schule oder des Studiums wichtig sind. Sollten Sie Fragen haben, können Sie uns gerne unter 03901/34403 anrufen oder Sie schreiben uns einfach eine eMail, damit wir Ihnen Ihre Fragen beantworten können. Gerne können Sie sich aber auch in unseren online Vergleichsrechner für Auslandskrankenversicherung für Schüler und Studenten informieren.

Welche Leistungen sollte eine Auslandskrankenversicherung für Schule/Studium enthalten?

In einer Auslandskrankenversicherung für Studenten und Schüler sollten insbesondere nachfolgende Leistungen versichert sein:

  • Ambulante Heilbehandlung
  • ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel
  • ärztlich Massagen, medizinische Packungen und Inhalationen
  • Schwangerschaftsuntersuchungen und -behandlungen
  • Entbindungen nach einer Wartezeit von 8 Monaten
  • ärztlich verordnete Hilfsmittel infolge eines Unfalles
  • schmerzstillende Zahnbehandlungen einschl. Zahnfüllungen je Versicherungsjahr mit 100%
  • Wiederherstellung der Funktion von Zahnersatz mit 50% je Versicherungsjahr
  • Transport zum nächsterreichbaren Krankenhaus
  • Rücktransport ins Heimatland
  • Überführung und Bestattung
  • Rückreisekosten ins Heimatland bei Erkrankung eines Angehörigen
  • Hin- und Rückreisekosten für Familienangehörige bei stationärer Behandlung der versicherten Person

Warum sind Auslandskrankenversicherungen günstiger als Krankenvollversicherungen?

Auslandskrankenversicherungen sind meist nur für einen festgelegten Zeitraum vereinbart, weshalb die Gesellschaften auch bei einer schweren Krankheit nicht über den vereinbarten Versicherungszeitraum hinaus leisten müssen. Da der Versicherungsschutz vom Leistungszeitraum eingeschränkt ist, müssen auch keine Rückstellungen fürs Alter gebildet werden. Der vereinbarte Leistungsumfang ist meist auf ein Minimum vereinbart, da nur eine Grundversicherung abgesichert werden soll für einen plötzlichen Notfall. Da man bei schweren Krankheit meist zurück in das Heimatland fährt, greift hier oft wieder die gesetzliche Krankenversicherung und die Auslandskrankenversicherung muss nicht mehr zahlen.