Erwerbsunfähigkeit-Versicherung vergleichen

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Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist die billige Variante der Berufsunfähigkeitsversicherung. Wie die gesetzliche Rentenversicherung leistet die private Erwerbsunfähigkeit-Versicherung allerdings nur, wenn Sie völlig erwerbsunfähig sind. Dadurch ist der Versicherungsschutz selbstverständlich günstiger zu erwerben als die Absicherung der Arbeitskraft durch Berufsunfähigkeit. Über unseren Versicherungsvergleich können Sie die Beiträge und Leistungen der einzelnen Erwerbsunfähigkeitsversicherungen online vergleichen. Bei Fragen oder Problemen stehen wir Ihnen selbstverständlich in einem persönlichen Beratungsgespräch zur Verfügung. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine e-Mail.

Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Das jemand erwerbsunfähig wird kommt wesentlich seltener vor, als der Fall der Berufsunfähigkeit. Trotzdem gibt es genügend Gründe warum sich Menschen für die Absicherung ihrer Arbeitskraft über eine Erwerbsunfähigkeit-Versicherung entscheiden. Zum einen aus finanziellen Gründen, da dieser Versicherungsschutz erheblich billiger ist und man sich eine BU-Versicherung nicht leisten kann, als Ergänzung oder man befindet sich in der Ausbildung und hat noch keinen Beruf erlernt.

Grundsätzlich tritt die Erwerbsunfähigkeitsversicherung ein, wenn der Versicherte nicht mehr in Lage ist einer beruflichen Tätigkeit vollständig auszuüben. Bei den meisten Versicherungen bedeutet dies, das man nicht mehr als sieben Stunden wöchentlich in der Lage ist zu arbeiten. Dies ist unabhängig von der beruflichen Tätigkeit. Die Erwerbsunfähigkeit deckt somit nur den schlimmsten aller Fälle ab.

Ein Vergleich von Erwerbsunfähigkeitsversicherungen lohnt sich immer, zu unterschiedlich sind die Prämien und vor allem die Leistungen der Gesellschaften. Nehmen Sie sich ein wenig Zeit und vergleichen Sie völlig unverbindlich über unseren online Rechner die Versicherungsunternehmen. Sie werden erstaunt sein, welche Unterschiede es gibt.

Welche Leistungen sind ausgeschlossen?

Die Erwerbsunfähigkeitsversicherungen können nicht alle denkbaren Fälle versichern, denn sonst wären die Versicherungsbeiträge nicht mehr bezahlbar. Deshalb gibt einige Fälle die aus dem Versicherungsschutz herausgenommen werden.

Kein Versicherungsschutz besteht wenn die Erwerbsunfähigkeit auf Grund:

  • einer aktiver Teilnahme an kriegerischen Ereignissen, bürgerlichen Unruhen, Terroranschlägen, Sabotage oder Attentaten zustande kam
  • einer strafbaren Handlung zustande kam
  • vorsätzlicher Provozierung einer Erwerbsunfähigkeit
  • einer Berufssportart oder einer Sportart, die Benutzung eines Motorgerätes beim Training, bei Tests oder bei Wettkämpfen mit einschließt
  • auf Grund nicht ärztlich verordneter Einnahme oder Injektion von Medikamenten, Drogen und chemischen Produkten sowie Alkoholmissbrauch
  • Unfällen, die verursacht oder provoziert werden in alkoholisiertem Zustand mit einem Alkoholgehalt im Blut der gleich oder höher ist als dies gesetzliche Bestimmungen für das Führen eines Fahrzeuges zulassen

Die Aufzählung ist beispielhaft und nicht vollständig.

Eine günstige Erwerbsunfähigkeitsversicherung kann schon sehr viele Leistungen enthalten, wie Sie unserem online Vergleich entnehmen können.