Mittels Pferdehaftpflichtversicherung online Vergleich
günstige Pferdehaftpflichtversicherung ermitteln

Pferdehaftpflichtversicherung
Vergleich
Als
Pferdehalter haften Sie für Schäden, die Ihr Pferd dritten Personen
zufügt. Dabei spielt es kaum ein Rolle ob dies schuldhaft oder
unverschuldet passiert, da in den meisten Fällen eine
Gefährdungshaftung allein aus der Haltung des Pferdes vorliegt. Über
unseren Versicherungsvergleich für Pferdehaftpflichtversicherungen
helfen wir Ihnen eine günstige Pferdehaftpflichtversicherung für Ihr
Pferd zu finden. Über unseren online Vergleichsrechner können Sie die
Tarife der Gesellschaften nach Preis- und Leistung vergleichen und wenn
Sie eine passende Pferdehaftpflichtversicherung gefunden haben, den
Vertrag auch online abschließen.
Die
Pferdehaftpflichtversicherung
Die Pferdehaftpflichtversicherung
schützt Sie im vereinbarten Umfang vor finanziellen Risiken, bis zur
gewählten Versicherungssumme. Versichert ist Ihre gesetzliche
Haftpflicht als Halter von Pferden. Die Leistungspflicht umfasst dabei
die Prüfung der Leistungsfrage, den Ersatz des Schadens, sowie die
Abwehr unbegründeter Schadensersatzansprüche. Neben den gesetzlich
festgelegten Schadenersatzverpflichtungen bieten wir in unseren
Pferdehaftpflichtversicherungen beispielsweise Versicherungsschutz
für Haftpflicht-Ansprüche aus Schäden infolge der Teilnahme
an Pferderennen, Turnieren, sowie den Vorbereitungen an. Den konkreten
Leistungsumfang können Sie den Leistungsvergleich in unserem
online Pferdehaftpflichtversicherung
Vergleich entnehmen.
Ausschlüsse
Nicht versicherbar sind insbesondere:
- vorsätzlich
herbei geführte Schäden
- Buß- und Strafgelder
- Berufsreiter
- Schulpferde
Deckungserweiterungen
in der Pferdehaftpflichtversicherung
1. Auslandsaufenthalt
Für vorübergehende Auslandsaufenthalte bis
zu einem Jahr besteht Versicherungsschutz für Haftpflichtschäden aus im
Ausland vorkommenden Schadenereignissen. Die Leistungen des
Versicherers erfolgen in Euro. Die Verpflichtung des Versicherers gilt
mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro-Betrag bei einem
inländischen Geldinstitut angewiesen ist.
2.
Reitbeteiligungen
Mitversichert
ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht der Reitbeteiligten.
Reitbeteiligungen sind auf gewisse Dauer angelegte Rechtsverhältnisse
über die regelmäßige Benutzung des versicherten Reitpferdes gegen
Beteiligung an den Unterhaltskosten. Die Reitbeteiligten sollten in dem
Versicherungsschein oder seinen Nachträgen namentlich benannt werden.
Ebenso gilt die gesetzliche Haftpflicht aus dem unentgeltlichen Verleih
an fremde Reittiernutzer als mitversichert. Eingeschlossen sind
Haftpflichtansprüche der Reitbeteiligten und der Reittiernutzer gegen
den Versicherungsnehmer.
3.
Pferderennen
Mitversichert
gelten Haftpflicht-Ansprüche aus Schäden infolge der Teilnahme an
Pferderennen, Turnieren und den notwendigen Vorbereitungen.
4.
Kutschfahrten
Sofern
gesondert vereinbart gilt die gesetzliche Haftpflicht des Pferdehalters
aus der Verwendung der eigener Reittiere als Zugtiere bei privaten
Fahrten mit der eigenen Kutsche mitversichert. Werden mehrere Tiere
eingesetzt, muss für alle Zugtiere Versicherungsschutz bestehen.
Ausgeschlossen sind Schäden an der Kutsche.
5.
Mitversicherung von Fohlen
Über
die Regelungen zur Vorsorgeversicherung hinaus gilt die gesetzliche
Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Halter von Fohlen ab Geburt
bis zum Ende des 1. Lebensjahres bei einigen
Versicherungsgesellschaften mitversichert. Voraussetzung ist, dass die
Fohlen im Besitz des Versicherungsnehmers sind.
Jeden Versicherungsvergleich
für eine Pferdehaftpflichtversicherung stimmen wir auf Ihre ganz
persönlichen Bedürfnisse und Wünsche ab. Entweder Sie geben uns über
den online Versicherungsvergleichsrechner Ihre Versicherungssummen und
Wünsche vor oder wir gleichen diese in einem persönlichen Gespräch ab.
Eine günstige
Pferdehaftpflichtversicherung kann schon sehr viele Leistungen
enthalten, wie Sie unserem online
Pferdehaftpflichtversicherung Vergleich entnehmen können.