Hier gelangen Sie direkt zum Privathaftpflicht Versicherungsvergleich.
Die
Privathaftpflicht-Versicherung ist die wichtigste aller Privat
Versicherungen, denn der Gesetzgeber lässt eine Haftung in
unbegrenzter Höhe zu. Deshalb sollten Sie die Versicherungssummen
möglichst hoch wählen, um nicht bei einem eventuellen Großschaden einen
Teil des Schadens aus der eigenen Tasche bezahlen zu müssen. Dies kann
Ihre wirtschaftliche Existenz kosten. Eine
Privat-Haftpflichtversicherung muss nicht teuer sein. Unser online
Versicherungsvergleich zeigt Ihnen die Preis- und Leistungsunterschiede
vieler Privathaftpflicht Versicherungen.
Die Privathaftpflicht-Versicherung
Die
Privathaftpflicht-Versicherung schützt Sie vor finanziellen
Risiken, bis zur gewählten Versicherungssumme. Da Sie kraft Gesetz in
unbegrenzter Höhe haften, empfiehlt es sich eine höchstmögliche
Versicherungssumme zu wählen. Versichert ist Ihre gesetzliche
Haftpflicht als Privatperson als Fußgänger oder Radfahrer im
Straßenverkehr, im Ausland, beim Sport oder als Gast
in einem Haus oder einer Wohnung. Die Leistungspflicht der
Privathaftpflicht umfasst dabei die Prüfung der Leistungsfrage, den
Ersatz eine berechtigten Schadensersatzanspruches sowie die Abwehr
unbegründeter Schadensersatzansprüche.
Einfache Privathaftpflichtversicherungen beinhalten oft schon neben den gesetzlich festgelegten Schadenersatzverpflichtungen bereits zahlreiche Leistungserweiterungen wie z.B. Ausfalldeckung, Gefälligkeitsschäden, Mietsachschäden, oder den Verlust privater fremder Schlüssel. Weitere Leistungseinschlüsse können Sie über unsere Deckungvergleiche in einfacher Form einsehen.
Darüber hinaus empfehlen wir Ihnenden bedarfsgerecht zu ergänzen, in dem Sie zum Beispiel Schäden durch deliktunfähige Kinder, den Verlust fremde berufliche Schlüssel, die Umwelthaftpflicht für einen Heizöltank, die Vermietung von Eigentumswohnungen bzw. Besitz eines unbebauten Grundstückes, Schäden an fremden, gemieteten, beweglichen Sachen oder den Rechtsschutz zur Ausfalldeckung bei Zahlungsunfähigkeit des Schadenverursachers mit einschließen.
Jeden Versicherungsvergleich für eine Privathaftpflicht Versicherung führen wir mit Sondertarifen für Familien, Single, Single mit Kindern, Senioren und jeweils auch mit einem Selbstbehalt durch. Die genauen Erläuterungen und Tarifbeschreibungen können Sie jeweils dem Deckungsvergleich entnehmen. Flexibel können Sie auch bei der Wahl Ihrer Versicherungssumme sein. So können Sie zwischen 3, 5, 10 und sogar bis 50 Mio. ? wählen. Darüber hinaus bieten wir für Beamte, Angestellte und Lehrer im öffentlichen Dienst die Möglichkeit auf Einschluss einer Dienst-Haftpflichtversicherung an.
Einfache Privathaftpflichtversicherungen beinhalten oft schon neben den gesetzlich festgelegten Schadenersatzverpflichtungen bereits zahlreiche Leistungserweiterungen wie z.B. Ausfalldeckung, Gefälligkeitsschäden, Mietsachschäden, oder den Verlust privater fremder Schlüssel. Weitere Leistungseinschlüsse können Sie über unsere Deckungvergleiche in einfacher Form einsehen.
Darüber hinaus empfehlen wir Ihnenden bedarfsgerecht zu ergänzen, in dem Sie zum Beispiel Schäden durch deliktunfähige Kinder, den Verlust fremde berufliche Schlüssel, die Umwelthaftpflicht für einen Heizöltank, die Vermietung von Eigentumswohnungen bzw. Besitz eines unbebauten Grundstückes, Schäden an fremden, gemieteten, beweglichen Sachen oder den Rechtsschutz zur Ausfalldeckung bei Zahlungsunfähigkeit des Schadenverursachers mit einschließen.
Jeden Versicherungsvergleich für eine Privathaftpflicht Versicherung führen wir mit Sondertarifen für Familien, Single, Single mit Kindern, Senioren und jeweils auch mit einem Selbstbehalt durch. Die genauen Erläuterungen und Tarifbeschreibungen können Sie jeweils dem Deckungsvergleich entnehmen. Flexibel können Sie auch bei der Wahl Ihrer Versicherungssumme sein. So können Sie zwischen 3, 5, 10 und sogar bis 50 Mio. ? wählen. Darüber hinaus bieten wir für Beamte, Angestellte und Lehrer im öffentlichen Dienst die Möglichkeit auf Einschluss einer Dienst-Haftpflichtversicherung an.
Was ist nicht versichert?
Leider kann eine
Privathaftpflicht Versicherung nicht für alle Schäden zahlen, die man
verursacht hat. Deshalb gibt es leider Ausschlüsse bei den
Versicherern. Deshalb kann es passieren, dass Sie für einen Schaden den
Sie verursacht haben, zwar haftbar gemacht werden können, Sie aber
keinen Versicherungsschutz über die PHV genießen. So gibt es diese
beispielhaften Ausschlüsse
- Schäden die durch Vorsatz verursacht werden
- Schäden an geliehenen oder gemieteten Sachen
- Schäden die durch die Nutzung eines Kraftfahrzeuges entstehen
- Bußgeld und Geldstrafen durch den Staat
- Schäden durch deliktunfähige Kinder
- Schäden, die Sie
mitversicherten Personen zufügen (Ehepartner oder Kinder)
Die Privathaftpflicht zahlt
nicht nur berechtigte Schadensersatzansprüche, sie wehr auch
unberechtigte Schadenerastzansprüche ab. Deshalb beinhaltet sie auch
eine Rechtsschutzversicherung, die bei der Abwehr unberechtigter
Schadensansprüche auch die gerichtlichen Kosten für einen Rechtsstreit
übernimmt. Eine günstige Privathaftpflicht-Versicherung kann schon sehr
viele Leistungen enthalten, wie unserem online
Vergleich
entnehmen können.
Die Privathaftpflicht leistet bei Personenschäden, in dem Sie die Kosten der Krankenkass für die Gesundung der geschädigten Person erstattet und eventuell eine lebenslange Rente bzw. Schmezensgeld zahlt. Bei Sachschäden wird die Reparatur oder der Ersatz der beschädigten Sache erstattet. Hier wird maximal der Zeitwert erstattet, da der Geschädigte nicht besser gestellt werden kann als vor dem Schaden. Bei einem Vermögensschaden wird der nachweisbare Verlust im Geldwert bezahlt.
Die Privathaftpflicht leistet bei Personenschäden, in dem Sie die Kosten der Krankenkass für die Gesundung der geschädigten Person erstattet und eventuell eine lebenslange Rente bzw. Schmezensgeld zahlt. Bei Sachschäden wird die Reparatur oder der Ersatz der beschädigten Sache erstattet. Hier wird maximal der Zeitwert erstattet, da der Geschädigte nicht besser gestellt werden kann als vor dem Schaden. Bei einem Vermögensschaden wird der nachweisbare Verlust im Geldwert bezahlt.







