Unfall-Versicherung vergleichen

Hier gelangen Sie direkt zum Unfall Versicherungsvergleich.

Die Unfall-Versicherung sichert Ihre Arbeitskraft in der vereinbarten Höhe ab. In kaum einer privaten Versicherungssparte sind Beitrags- und Leistungsunterschiede so groß wie bei der Unfallversicherung. Unser Versicherungsvergleich ist Ihnen dabei behilf reich, eine günstige Unfall Versicherung zu finden bei der Preis und Leistung stimmen. Unser Vergleichsrechner prüft die Unfallversicherungen nach Ihren Vorgaben und Sie werden erstaunt sein, wie preiswert leistungsstarker Versicherungsschutz sein kann. Sollten Sie Hilfe oder Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen gerne auch persönlich zur Verfügung.

Die Unfallversicherung

Die Private Unfallversicherung bietet eine finanzielle Absicherung der versicherten Personen nach einem Unfall. Der Versicherungsschutz gilt weltweit und rund um die Uhr, es sei denn, es wurde eine abweichende Vereinbarung getroffen. Ein Unfall liegt zum Beispiel vor, wenn Sie stolpern, beim Sport stürzen oder einen Verkehrsunfall erleiden. Versicherungsschutz besteht auch, wenn Sie den Unfall selbst verschuldet haben. Die wichtigste Leistungsart der Privaten Unfallversicherung ist die Invaliditätsleistung. Sie erbringt eine Geldleistung, die in Abhängigkeit von der vereinbarten Invaliditätssumme und dem Grad der durch einen Unfall erlittenen Invalidität ausgezahlt wird.
Jeden Versicherungsvergleich für eine Unfall Versicherung stimmen wir auf Ihre ganz persönlichen Bedürfnisse und Wünsche ab. Entweder Sie geben uns über den online Versicherungsvergleichsrechner Ihre Versicherungssummen vor oder wir gleichen diese in einem persönlichen Gespräch ab.

Was ist nicht versichert?

Leider können nicht alle denkbaren Fälle versichern, denn sonst müssten die Unfallversicherungen einen unangemessen hohen Beitrag verlangen. Trotzdem gibt es schon sehr leistungsstarke Unfallversicherungen zu einem traumhaft günstigen Versicherungsbeitrag. Deshalb sind einige Unfälle aus dem Versicherungsschutz herausgenommen die nicht versichert werden können wie

  • Unfälle durch Geistes oder Bewusstseinsstörungen
  • Unfälle die unmittelbar durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht werden
  • kein Versicherungsschutz besteht als Luftfahrzeugführer, bei einer mit Hilfe eines Luftfahrzeuges auszuübenden beruflichen Tätigkeit
  • bei Unfällen die Sie sich als Fahrer, Beifahrer oder Insasse eines Motorfahrzeuges das an Rennveranstaltungen einschließlich der dazugehörigen Übungsfahrten zustande kommen, bei denen es auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ankommt

Diese Aufzählung ist nur Beispielhaft und nicht abschließend. Darüber hinaus müssen Sie mit Leistungskürzungen rechnen, soweit Vorschädigungen oder Krankheiten an den Unfallfolgen mitgewirkt haben.

Welche Leistungen können vereinbart werden?

Invaliditätsleistung
Invalidität liegt vor, wenn die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit der versicherten Person unfallbedingt dauerhaft beeinträchtigt ist. Die Invalidität muss innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten und innerhalb von fünfzehn Monaten nach dem Unfall von einem Arzt schriftlich festgestellt und von Ihnen bei uns geltend gemacht worden. Die Grundlage für die Berechnung der Leistung bilden die Versicherungssumme und der Grad der unfallbedingten Invalidität. Über die Gliedertaxe wird der jeweilige Grad der Invalidität ermittelt.
Übergangsleistung
Die vertraglich vereinbarte Übergangsleistung wird fällig, wenn die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit der versicherten Person im beruflichen oder außerberuflichen Bereich unfallbedingt nach Ablauf von sechs Monaten vom Unfalltag an gerechnet und ohne Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen noch um mindestens 50 % beeinträchtigt ist.
Krankenhaustagegeld / Genesungsgeld
Das Krankenhaustagegeld wird für jeden Kalendertag in dem sich die versicherte Person in medizinischer stationären Behandlung befindet gezahlt, maximal für zwei Jahre in der vereinbarten Höhe. Das Genesungsgeld wird für jeden Tag nach der Entlassung aus dem Krankenhaus, längstens für 100 Tage gezahlt.
Todesfallleistung
Die Zahlung der Todesfallsumme wird fällig, wenn die versicherte Person innerhalb eines Jahres auf Grund der Folgen des Unfalles versterben sollte.

Eine günstige Unfallversicherung kann schon sehr viele Leistungen enthalten, wie unserem online Vergleich entnehmen können.