| Hilfreiche Informationen rund um das Thema Versicherungen
Ratgeber Versicherungen für Auszubildende
Die Ausbildung ist der erste große Schritt ins eigenständige Leben. Meist ist dies nicht nur der Moment, in dem der junge Auszubildende das erste Mal regelmäßig eigenes Geld verdient, sondern auch der Zeitpunkt der ersten eigenen Wohnung, des ersten eigenen Haushalts und des ersten Autos. Mit jedem Stück Eigentum, das man sich anschafft, übernimmt man allerdings auch das finanzielle Risiko, dass eben dieses Eigentum zu Schaden kommt und ersetzt werden muss.
Der Schritt ins Berufsleben bringt für Lehrlinge also zwangsweise auch den ein oder anderen Schritt in die Welt der Versicherungen mit sich. Das Auto muss haftpflichtversichert und will eventuell kaskoversichert werden. Eigene Möbel, Elektrogeräte, Kleidungsstücke und andere Wertsachen verlangen förmlich nach einer Hausratversicherung und ganz nebenbei verpflichtet einen der Gesetzgeber zum Abschluss einer gesetzlichen Krankenversicherung – und das alles, wo doch die Ausbildungsvergütung für Lehrlinge so knapp bemessen ist.
Unser Versicherungsratgeber gibt erste Informationen und Hinweise zu allen Versicherungen, die mit dem Start in ein Ausbildungsverhältnis notwendig werden oder werden können und wo man bares Geld sparen kann.
Wir wissen allerdings, dass schon der Schritt in die eigene Wohnung, zum eigenen Auto und der Start ins Berufsleben sehr stressig sein können und helfen Ihnen gerne bei sämtlichen Entscheidungen, in Sachen Versicherung, so dass Sie sich voll und ganz auf ihre berufliche Zukunft konzentrieren können. Sollte der Versicherungsratgeber für Auszubildende Fragen oder Wünsche offen lassen, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren - wir sind gerne für Sie da.
Ihr Überblick über Ihren Sicherheitsbedarf
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Gesetzliche Krankenversicherung (Sehr wichtig)
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In Deutschland gibt es diverse Pflichtversicherungen zu deren Abschluss man, je nach aktueller Lebenslage, gezwungen ist. Eine davon ist die gesetzliche Krankenversicherung. Diese dient dazu, den Bürgern ein einheitliches Mindestmaß an gesundheitlicher Versorgung sicherzustellen und schlimmere Folgen einfacher Erkrankungen, durch finanzielle Engpässe der zu behandelnden Person, zu vermeiden.
Schon Kinder müssen diesen Versicherungsschutz aufweisen können. Man hat hier grundsätzlich die Wahl zwischen der gesetzlichen und einer privaten Absicherung. Dazu muss allerdings das Einkommen stimmen, denn wer unter der Einkommensgrenze liegt, muss in der gesetzlichen Krankenkasse bleiben. In diesem Fall kann nur über eine Krankenzusatzversicherung aufgestockt werden. Nur wer über der Einkommensgrenze verdient, selbständig ist oder verbeamtet wurde, hat die Möglichkeit einer vollständig privaten Absicherung.
Für all die, die in der gesetzlichen Kasse bleiben, ob gewollt oder nicht, bietet sich dennoch die Möglichkeit Geld zu sparen - durch einen Wechsel des Anbieters. Die Unternehmen weisen teilweise sehr hohe Differenzen im Beitragssatz auf, so dass mehrere Hundert Euro im Jahr gespart werden können. Merkbar wird dies im Nettoeinkommen, da die Beiträge schon vom Brutto abgezogen werden und so nie auf dem Kontoauszug des Versicherten auftauchen.
Die Leistungen der Kassen sind, bis auf wenige Ausnahmen, meist ähnlich, da der Großteil gesetzlich vorgeschrieben ist. Jedoch gibt es auch hier kleine Unterschiede, die einen Wechsel, nicht nur abhängig vom Beitrag, sinnvoll machen.
Wir helfen Ihnen gerne eine Krankenkasse mit niedrigen Beitragssätzen zu finden und unterstützen Sie tatkräftig beim Wechsel. Hier können Sie Ihre gesetzliche Krankenversicherung unverbindlich vergleichen.
Auslandskrankenversicherung (Empfehlenswert)
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Nicht ohne Grund ist die Krankversicherung in Deutschland seit Jahrzehnten Pflicht für jeden Bürger. Im Krankheitsfall können Kosten entstehen, die einen Normalverdiener sehr schnell in finanzielle Probleme bringen. Behandlungen, die zur Genesung erforderlich sind, kann man aber nicht einfach aussetzen, um Geld zu sparen. Schliesslich geht es um die eigene Gesundheit. In Deutschland zumindest, macht uns das keine Sorgen, da wir durch die gesetzlichen Kassen abgesichert sind. Was passiert aber, wenn der Krankheitsfall im Ausland, während des Urlaubs oder einer Geschäftsreise eintritt?
Ausserhalb von Deutschland gilt die gesetzliche Pflichtversicherung nur begrenzt oder gar nicht und alle anfallenden Aufwendungen, von Behandlungs- bis hin zu Medikamentenkosten, müssen aus der eigenen Tasche entrichtet werden. Zwar gilt der Versicherungsschutz der Kassen mittlerweile auch in EU-Ländern, doch oft erkennen die behandelnden Ärzte vor Ort dies nicht an und verlangen sogar die Barzahlung der Behandlung und der Medikamente vor Ort.
Die Auslandsreise-Krankenversicherung schafft hier für wenig Beitrag Abhilfe. Sie übernimmt die Kosten für anfallende Heilbehandlungen, einer im Urlaub auftretenden Krankheit und den Rücktransport, bei einer schweren Krankheit oder im Todesfall, nach Deutschland. Dabei ist beim Abschluss darauf zu achten, dass die Reisedauer nicht den Geltungszeitraum der Versicherung übersteigt, denn die meisten Policen sind auf eine Kurzreise von sechs bis acht Wochen ausgelegt.
Der Beitrag für eine solche Reisekrankenversicherung ist in der Regel so niedrig, dass ein Abschluss schon bei einer einzigen Reise empfehlenswert sein kann.
Wenn Sie einen Urlaub oder eine Geschäftsreise planen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir helfen Ihnen gerne bei der Suche nach einer geeigneten Police zu einem fairen Preis.
Krankenzusatzversicherung (Empfehlenswert)
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Die Krankenversicherung gehört in der Bundesrepublik Deutschland zu den Pflichtversicherungen. An sich ist dies eine gute Idee, um das Land und seine Einwohner auf einem gewissen Gesundheitsstandard zu halten. Längst jedoch verkommt diese ursprünglich sinnvolle Idee zu einem Kostenfaktor, den man immer wieder zu senken versucht. So werden die Beiträge höher, während die Leistungen nachlassen. Viele Medikamente und Eingriffe sind mittlerweile zuzahlungspflichtig oder werden von den gesetzlichen Kassen gar nicht mehr übernommen.
Nicht jeder kann in eine private Krankenversicherung wechseln, um dieser Misere zu entkommen, denn dazu muss man über einer bestimmten Mindesteinkommensgrenze liegen. Lediglich ein Wechsel des Anbieters kann ein wenig Beitrag einsparen. Eine private Krankenzusatzversicherung kann hier Abhilfe schaffen. Für einen vergleichsweise geringen Beitrag kann der Pflichtversicherte seine Absicherung nach Bedarf deutlich aufbessern. Dabei kann der Versicherungsumfang bei vielen Versicherern so gestaltet werden, dass die gesetzlichen Leistungen um genau diese erweitert werden, die man selbst als wichtig erachtet. Einige der möglichen Erweiterungen wären
- Freie Wahl von Klinik und Arzt (auch Chefarzt)
- Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus
- Krankenhaustagegeld bei stationärer Behandlung
- Volles Nettoeinkommen im Krankheitsfall
- Pflegezusatzversicherung
- Heilpraktikerbehandlung
- Zahnersatz
- Brillen und Kontaktlinsen
- Massagen und Kuren
Dabei ist man im Abschluss bei vielen Versicherern sehr flexibel und kann verschiedene Leistungen in den Policen abwählen oder hinzufügen. Natürlich möchte die Versicherung dann aber wissen, welches Risiko sie dabei übernimmt, so dass im Antrag einige Gesundheitsfragen beantwortet werden müssen. Auch diese fallen bei den Unternehmen meist unterschiedlich aus. Auch kann es passieren, dass eine Versicherung einen Antragsteller aufgrund seiner Angaben ablehnt, während ein anderer Anbieter selbigen annimmt.
Wir begleiten Sie gerne auf der Suche nach dem richtigen Tarif, dem passenden Anbieter und des günstigsten Beitrags. Je nach ihrer gesundheitlichen Lage vergleichen wir zusammen mit Ihnen die verschiedenen Unternehmen und Angebote, um für Sie die beste Krankenzusatzversicherung zu finden.
Private Unfallversicherung (Empfehlenswert)
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"Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden."
So steht es im § 178 Abs. 2, S. 1 des VVG
Im Falle eines Unfalls kann es zu großen wirtschaftlichen Einschnitten kommen. Je nach Genesungsverlauf werden eventuell bauliche Maßnahmen am Eigentum, Prothesen oder langwierige Reha-Maßnahmen notwendig, die nicht immer oder nie von der Krankenkasse übernommen werden. Doch ohne eine Absicherung muss man dennoch nicht dastehen.
Aufgabe der privaten Unfallversicherung ist es, den Versicherungsnehmer vor eben diesen finanziellen Folgen zu schützen, insbesondere Todesfall oder einer, aus dem Geschehen resultierenden, dauerhaften Beeinträchtigung der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit (Invalidität).
Primär bietet die Unfallversicherung Schutz gegen fehlendes Arbeitseinkommen durch Invalidität oder Tod. In vielen Policen sind Zusatzleistungen, wie z.B. Krankenhaustagegeld oder eine Erstattung der Kurkosten enthalten. Sie gilt rund um die Uhr in allen Lebensbereichen, egal ob der Unfall sich in der Freizeit, im Beruf, beim Sport oder im Straßenverkehr ereignet.
Der Versicherungsumfang kann je nach Bedarf individuell angepasst werden. Dabei sollte man auf ausreichend hohe Entschädigungssummen im Invaliditätsfall achten, denn das ist die Hauptaufgabe der Versicherung. Über Zusatzleistungen kann der Versicherungsumfang gegen Aufpreis den Bedürfnissen des Kunden angepasst werden.
Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren, damit wir Ihnen ein auf Sie und Ihren Bedarf angepasstes Angebot zur Unfallversicherung unterbreiten können. Wir durchsuchen den Markt unabhängig nach der Police, die Ihren Vorstellungen gerecht wird.
Berufsunfähigkeit (Empfehlenswert)
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Ein Thema, über das junge Menschen erfahrungsgemäß leider viel zu wenig nachdenken, ist das Thema der plötzlich eintretenden Arbeits- bzw. Berufsunfähigkeit. Dabei ist es so wichtig, zu wissen, wie es um die staatliche Absicherung in diesem Bereich bestellt ist und was man tun kann, um die eigene Absicherung deutlich zu verbessern.
Für alle nach 1965 Geborenen, also alle, die sich derzeit in der Ausbildung befinden oder gerade mit dem Berufsleben starten, gibt es keine staatliche Berufsunfähigkeitsrente mehr. Diese wurde vor einigen Jahren abgeschafft und durch die staatliche Erwerbsminderungsrente ersetzt. Neben der Änderung der Begrifflichkeit wurden aber auch die Leistungskriterien bei diesem Wechsel deutlich zum Nachteil der Bürger verändert. Heute ist es nämlich nicht mehr ausreichend, bloß seinem angestammten Beruf nicht mehr nachgehen zu können, wer heute eine Leistung haben möchte, darf überhaupt nicht mehr in der Lage sein, irgendeiner Erwerbstätigkeit nachzugehen.
Hinzu kommt, dass auch die Leistungshöhe deutlich eingeschränkt wurde. Wer heute voll erwerbsgemindert ist, also weniger als drei Stunden am Tag in der Lage ist, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, der bekommt gerade einmal ca. 38% des letzten Bruttoeinkommens. In vielen Fällen ist dies weniger, als der regelmäßige Sozialhilfesatz, was bedeutet, dass diese Menschen zu Aufstockern durch Sozialhilfe werden.
Um diesen gefährlichen Weg zu verlassen und sich einen ausreichenden Schutz bei Berufsunfähigkeit zu sichern, ist der Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung nahezu unerlässlich. Wir zeigen Ihnen, wie sie dennoch einigermaßen preisgünstig an diesen wertvollen Schutz kommen.
Betriebliche Altersvorsorge (Situationsabhängig)
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Die gesetzliche Rente - immer wieder wird rege diskutiert, ob die Leistungen der gesetzlichen Absicherung im Ruhestand reichen werden, nicht zum Überleben, sondern um den erreichten Lebensstandard ohne Einbußen zu erhalten. Heute schon ist dies in vielen Fällen nicht so und die Lage wird sich zukünftig eher schlechter gestalten als besser.
Als Resultat aus dieser Tatsache, suchen Arbeitnehmer jeden Alters nach einer Alternative, um im Rentenalter nicht auf den gewohnten und über Jahre selbst aufgebauten Luxus verzichten zu müssen. Selbst wenn es sich dabei lediglich um die modern eingerichtete Wohnung handelt oder das digitale TV-Paket – nichts wofür man jahrelang arbeiten musste, sollte einem danach weggenommen werden.
Der Arbeitgeber selbst kann seinen Angestellten in dieser Angelegenheit behilflich sein, durch die betriebliche Altersvorsorge. Seit 2002 haben alle Arbeitnehmer ein Recht auf Entgeltumwandlung zu diesem Zweck, also auf ein vom Arbeitgeber erstelltes Modell, bei dem Teile des eigenen Einkommens steuerfrei für die betriebliche Altersvorsorge umgewandelt werden.
Diese Angebote kann der Arbeitgeber seinen Angestellten über Direktversicherungen, Pensionskassen, Unterstützungskassen oder Pensionsfonds anbieten.
Wir helfen Ihnen gerne bei der Planung der betrieblichen Altersvorsorge in Ihrem Unternehmen und der Wahl eines geeigneten Anbieters, denn auch für Sie bringt ein aktives Angebot an Ihre Mitarbeiter Vorteile:
- überschaubare Kosten durch die steuerliche Gesetzgebung
- hohe Personalfürsorge und Personalentlohnung steigern die Attraktivität des Arbeitsplatzes und binden qualifiziertes Personal
- keine umständliche Verwaltung eventuell externer Vertragspartner ihrer Arbeitnehmer
Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen bei der Durchführung dieses Projekts und begleiten Sie auf dem Weg von der Wahl des richtigen Partners, bis hin zur Angebotserstellung für Ihre Angestellten.
Kraftfahrzeugversicherung (Situationsabhängig)
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Wer in Deutschland einen Pkw zulassen möchte, muss der Zulassungsstelle nachweisen, dass er eine Kfz Versicherung besitzt. Zu diesem Zweck werden von den Versicherungen so genannte "elektronische Versicherungsbestätigungen" ausgegeben, die dann gleichzeitig mit der Ausgabe an die Zulassungsstelle übermittelt werden.
Neben der Kfz Haftpflichtversicherung, die ja Pflicht ist, haben Autobesitzer die Möglichkeit, eine Kraftfahrzeug-Vollkasko und/oder eine Teilkaskoversicherung abzuschließen. Beide Sparten dienen dazu, Schäden abzudecken, die nicht einem anderen Menschen oder dessen Hab und Gut (Haftpflichtversicherung) zugefügt werden, sondern, die das eigene Auto betreffen.
Dies sind in der Teilkaskoversicherung:
- Feuer
- Sturm
- Hagel
- Blitzschlag
- Unfall mit Haarwild (bei einigen Versicherungen auch "alle Tiere"!)
- Diebstahl
- Glasbruch
- Explosion
- Kabelbrände
In der Vollkaskoversicherung finden sich:
- alle selbstverschuldeten Unfälle
- Höhere Gewalt
- Vandalismus
Je nachdem, wie teuer der Versicherungsschutz ohne eine Selbstbeteiligung im Schadenfall ausfällt, kann man entscheiden, ob man nicht evtl. einen Selbstbehalt einbaut. Dies würde dazu führen, dass der Versicherungsbeitrag deutlich sinkt. Im Schadenfall sind dann jedoch 150,300 oder 500 Euro des Schadenwertes vom Versicherungsnehmer zu bezahlen.
Neben der Haftpflicht-, Voll-, oder auch Teilkaskoversicherung gibt es im Kraftfahrzeugbereich noch die so genannten Schutzbriefleistungen, die oft ergänzend zur Vollkaskoversicherung angeboten werden. Hier werden nach einem Unfall auch die Abschleppkosten, ein evtl. Mietwagen und ggf. auch Hotelübernachtungen übernommen. Gerade dann, wenn man viel mit dem Auto unterwegs ist, sollte man sich ernstlich überlegen, ob ein solcher Schutz nicht durchaus Sinn machen kann.
Tierhalterhaftpflichtversicherung (Situationsabhängig)
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„Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.“
Dies steht im § 833 des BGB und bedeutet soviel wie: Jeder Halter ist, für die von seinem Tier angerichteten Schäden, in voller Höhe, mit seinem gesamten Eigenkapital, haftbar zu machen. Im Falle eines größeren Schadens, kann es zu einer Einkommenspfändung für bis zu 30 Jahre kommen.
Viele Kleintiere wie Vögel, Nager oder Katzen, können über die private Haftpflichtversicherung abgesichert werden. Auch exotischere Tiere wie Schlangen oder Echsen sind dort einkalkuliert. Es gibt aber auch Tiere, deren hohes Risiko einer eigenen Versicherung bedarf.
Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung schützt den Halter vor finanziellen Einbußen, durch die von seinem Tier verursachten Sach-, Personen- und Vermögensschäden. Dabei kann eine Absicherung des Hundes oder Pferdes durchaus einen ähnlichen Beitrag kosten, wie die Privathaftpflichtversicherung, denn Tiere sind nie komplett berechenbar. Angeborene Instinkte, Fluchtverhalten bei Furch oder der Spieltrieb können schnell zu unerwarteten Unfällen führen. Dabei können nicht nur Sachgegenstände zu Schaden kommen, sondern im schlimmsten Fall auch Verletzungen und Todesfälle auftreten.
Gerne kümmern wir uns auch um den geeigneten Versicherungsschutz für Ihre Lieblinge. Sprechen Sie uns einfach bei Bedarf oder Fragen auf die Tierhalterhaftpflichtversicherung an.
Hausrat (Situationsabhängig)
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Zwischen acht Stunden Arbeit und sieben bis elf Stunden Schlaf finden sich im Alltag noch ca. sechs Stunden Freizeit. Diese verbringen wir größtenteils zuhause, das heißt dort, wo wir uns häuslich und gemütlich eingerichtet haben. Ob sie nun mit einer Echtledercouch und Designermöbeln ausgestattet ist, oder die Möbel schlicht ausfallen und großer Wert eher in hochwertige Elektrogeräte gelegt wurde – die individuelle Einrichtung und sei es ein noch so kleines Detail, trägt zu unserem Wohlsein bei.
Ein bekanntes Sprichwort aus dem Englischem lautet: „My home is my castle.“ Als Unterschlupf und sichere Festung dient heute unsere Wohnung. In sie ziehen wir uns zurück, wenn wir den stressigen Arbeitsalltag hinter uns gelassen haben. Burgen und Schlösser wurden gegen Beschädigung, Raub und das Eindringen feindlicher Truppen durch Angestellte gesichert. Heute können wir uns keine Hofdiener oder Wachmänner leisten, die unser Haus oder unsere Wohnung bewachen. Dafür gibt es Versicherungen.
Die Hausratversicherung schützt unsere Wohnung natürlich nicht im eigentlichen Sinne. Sie sichert viel mehr uns selbst gegen entstehende finanzielle Einbußen, die wir hinnehmen müssen, wenn etwas passiert. In diesem Fall erstattet uns der Versicherer die Kosten für eine neue Einrichtung.
Versicherte Gefahren im Bereich einer Hausratversicherung sind
- Feuer und Explosion
- Leitungswasserschäden
- Blitzeinschlag und Überspannungsschäden
- Sturm und Hagel
- Einbruchdiebstahl / Raub
- Vandalismus
In den Versicherungsumfang kann je nach Bedarf außerdem zusätzlicher Schutz, zum Beispiel gegen Glasbruch, Elementarschäden oder Fahrraddiebstahl eingeschlossen werden.
Wenden Sie sich bei Bedarf gerne an uns. Wir erklären Ihnen was es mit der Versicherungssumme auf sich hat und begleiten Sie auf dem Weg der Absicherung ihrer persönlichen „Burg“ mit einer günstigen Hausratversicherung.
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