| Hilfreiche Informationen rund um das Thema Versicherungen
Ratgeber Versicherungen für Rentner

Das Leben eines Menschen ändert sich mehrfach in ganz gravierender Weise. Zuerst kommt man von der Schule in die Ausbildung und dann von der Ausbildung ins Berufsleben. Nach vielen Jahren im Berufsleben steht dann der letzte große Wechsel an: Die Rente. Mit dem Eintritt in die Rente ändern sich viele Dinge und auch die Versicherungssituation sollte unbedingt an die neue Situation angepasst werden.
Aber, welche Versicherungen braucht ein Rentner überhaupt?
Nun, die Frage nach der Notwendigkeit bestimmter Versicherungen ist nur sehr schwer zu beantworten, da sie immer an der individuellen Situation festgemacht werden muss. Nehmen wir z.B. die Sachversicherungen, als Hausrat, Haftpflicht, Glas und Wohngebäude. Diese Versicherungen können auch für einen Rentner noch notwendig sein, sofern die jeweiligen Risiken vorhanden sind.
Auch eine Krankenzusatzversicherung ist durchaus empfehlenswert, da die gesundheitliche Situation mit steigendem Alter in der Regel nicht unbedingt besser wird und die gesetzlichen Krankenkassen heute leider nur noch einen Bruchteil evtl. anfallender Kosten übernehmen.
Was man sich hingegen sparen kann, sind Altersvorsorgeverträge im klassischen Sinne, also Lebens- oder Rentenversicherungen. Der Grund ist einfach: Der Rentner befindet sich ja schon in dem Lebensabschnitt, in dem diese Versicherungen normalerweise ausgezahlt werden. Wer jedoch keinen ausreichenden Schutz in diesem Bereich hat und z.B. seine Angehörigen für den Fall des eigenen Ablebens finanziell schützen möchte, der sollte eine so genannte Sterbegeldversicherung abschließen. Mit einem solchen Vertrag kann gewährleistet werden, dass zumindest die Beerdigungskosten im Fall der Fälle von den Angehörigen übernommen werden können.
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Hausrat (Sehr wichtig)
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Was genau ist eigentlich „Hausrat“ und wie sichere ich mich richtig ab? Bildlich gesprochen ist ihr Hausrat das, was heraus fällt, wenn man von ihrer Wohnung das Dach abschraubt, sie umdreht und kräftig schüttelt.
Im Jahr 2010 belegen Statistiken, dass der deutsche Durchschnittshaushalt Einrichtungsgegenstände im Wert von 650 Euro pro Quadratmeter beinhaltet. Das sind zum Beispiel 65.000 Euro in einer 100 m² großen Wohnung. Wenn also die Wohnung im schlimmsten Fall sogar abbrennt, sind es fast 70.000 Euro, die zur Neuanschaffung aufgewendet werden müssen.
Eben diese Summe wird auch als Grundlage für die Hausratversicherung hergenommen, denn sie versichert Einrichtung, Ge- und Verbrauchsgegenstände, Wertsachen, Bargeld und Schmuck gegen bestimmte Gefahren. Dabei wird meist der Widerbeschaffungswert ersetzt, man erhält sozusagen den Betrag, den man benötigt um etwas zum Neuwert kaufen zu können.
Eine Basisabsicherung schützt ihr Hab und Gut bereits umfangreich ab. Versichert sind Schäden durch
- Feuer und Explosion
- Austritt von Leitungswasser
- Einbruchdiebstahl
- Vandalismus
- Raub
- Blitzschlag und Überspannung
- Sturm und Hagel
Zusätzlich bieten die meisten Versicherer eine Erweiterung des Versicherungsumfangs, durch den Einschluss zusätzlicher, kostenpflichtiger Bausteine oder Pakete an. Über solche kann man seinen Hausrat gegen Gefahren versichern, wie
- Glasbruch
- Diebstahl von Fahrrädern
- Elementareinwirkungen (z.B. Rückstau, Erdbeben, Erdrutsch, Lawine)
- und viele mehr
Einige Unternehmen bieten im Versicherungsfall sogar einen Rücktransport und Objektschutz, wenn der Beitragszahler zum Zeitpunkt des Geschehens verreist sein sollte. Die Erweiterungs- und Gestaltungsmöglichkeiten der Hausratversicherung sind so umfangreich, dass es für Laien eine große Herausforderung darstellen kann, sich richtig zu versichern.
Wir sprechen mit Ihnen über Ihre Einrichtung und gehen mit Ihnen Schritt für Schritt alle Fragen durch, die zur Findung der richtigen Police beantwortet werden müssen. Sollten Sie in Zukunft umziehen oder anbauen, so sind wir natürlich auch dann da, um Sie bei der Umstellung der Versicherungen zu unterstützen. Hier können Sie Ihre Hausratversicherung online vergleichen.
Haftpflicht (Sehr wichtig)
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Was genau ist eigentlich „Hausrat“ und wie sichere ich mich richtig ab? Bildlich gesprochen ist ihr Hausrat das, was heraus fällt, wenn man von ihrer Wohnung das Dach abschraubt, sie umdreht und kräftig schüttelt.
Im Jahr 2010 belegen Statistiken, dass der deutsche Durchschnittshaushalt Einrichtungsgegenstände im Wert von 650 Euro pro Quadratmeter beinhaltet. Das sind zum Beispiel 65.000 Euro in einer 100 m² großen Wohnung. Wenn also die Wohnung im schlimmsten Fall sogar abbrennt, sind es fast 70.000 Euro, die zur Neuanschaffung aufgewendet werden müssen.
Eben diese Summe wird auch als Grundlage für die Hausratversicherung hergenommen, denn sie versichert Einrichtung, Ge- und Verbrauchsgegenstände, Wertsachen, Bargeld und Schmuck gegen bestimmte Gefahren. Dabei wird meist der Widerbeschaffungswert ersetzt, man erhält sozusagen den Betrag, den man benötigt um etwas zum Neuwert kaufen zu können.
Eine Basisabsicherung schützt ihr Hab und Gut bereits umfangreich ab. Versichert sind Schäden durch
- Feuer und Explosion
- Austritt von Leitungswasser
- Einbruchdiebstahl
- Vandalismus
- Raub
- Blitzschlag und Überspannung
- Sturm und Hagel
Zusätzlich bieten die meisten Versicherer eine Erweiterung des Versicherungsumfangs, durch den Einschluss zusätzlicher, kostenpflichtiger Bausteine oder Pakete an. Über solche kann man seinen Hausrat gegen Gefahren versichern, wie
- Glasbruch
- Diebstahl von Fahrrädern
- Elementareinwirkungen (z.B. Rückstau, Erdbeben, Erdrutsch, Lawine)
- und viele mehr
Einige Unternehmen bieten im Versicherungsfall sogar einen Rücktransport und Objektschutz, wenn der Beitragszahler zum Zeitpunkt des Geschehens verreist sein sollte. Die Erweiterungs- und Gestaltungsmöglichkeiten der Hausratversicherung sind so umfangreich, dass es für Laien eine große Herausforderung darstellen kann, sich richtig zu versichern.
Wir sprechen mit Ihnen über Ihre Einrichtung und gehen mit Ihnen Schritt für Schritt alle Fragen durch, die zur Findung der richtigen Police beantwortet werden müssen. Sollten Sie in Zukunft umziehen oder anbauen, so sind wir natürlich auch dann da, um Sie bei der Umstellung der Versicherungen zu unterstützen. Hier können Sie Ihre Hausratversicherung online vergleichen.
Rechtsschutz (Sehr wichtig)
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Viele Rentner glauben, dass sie, nur weil sie nun nicht mehr am Erwerbsleben teilnehmen, keinerlei Versicherungen mehr benötigen. Diese Annahme ist aber gänzlich falsch: Ebenso wie eine private Haftpflicht- und ggf. auch eine Hausratversicherung benötigt werden, wird auch eine private Rechtsschutzversicherung weiterhin benötigt - auch dann, wenn man bereits Rentner oder Pensionär ist.
Warum eine Rechtsschutzversicherung auch für Rentner wichtig ist, wird klar, wenn man sich einmal genau vor Augen führt, welchen Schutz eine solche Versicherung überhaupt bietet. Aufgabe der Rechtsschutzversicherung ist es nämlich, Schutz in folgenden Bereichen zu gewähren:
- Verkehrs-Rechtsschutz
- Wohnung- und Grundstücksrechtsschutz (Mieter, Eigentümer oder auch Vermieter)
- Privat-Rechtsschutz (inkl. Straf-Rechtsschutz, Ordnungswidrigkeitein-Rechtsschutz und ggf. Opfer-Rechtsschutz)
- Arbeits-Rechtsschutz
Die Sparte Arbeits-Rechtsschutz steht in dieser Aufzählung bewusst ganz am Ende, da viele Rentner eben keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgehen. Sollte aber doch noch eine Erwerbstätigkeit ausgeführt werden, zum Beispiel ein 400-Euro-Job, kann eine Arbeits-Rechtsschutz sinnvoll sein, um in jedem Fall stets die Gewissheit zu haben, bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber immer zu seinem Recht zu kommen.
Die Verkehrs-Rechtsschutz ist gerade für Rentner wichtig, die nach wie vor am Straßenverkehr teilnehmen. Sollte es nämlich hier zu einer Rechtsstreitigkeit kommen, z.B. nach einem Unfall oder beim Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat, kann man sich nur mit einer Rechtsschutzversicherung adäquat schützen.
Die Privat-Rechtsschutz und die Wohnungs-Rechtsschutz sind ebenfalls vollkommen losgelöst vom beruflichen Status und daher für einen Rentner ebenso wichtig, wie für einen Erwerbstätigen.
Krankenzusatzversicherung (Sehr wichtig)
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In den letzten Jahren sind die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung immer weiter nach oben geschraubt worden - bei den Leistungen wurde jedoch immer weiter gekürzt. Und diese Entwicklung ist noch nicht vorbei - Experten warnen schon heute: Das deutsche Gesundheitssystem ist so, wie es derzeit läuft, auf Dauer nicht finanzierbar. Wer heute noch eine ausreichende Versorgung für sich und seine Familie sicherstellen möchte, da sind sich die Experten einig, kommt um den Abschluss einer privaten Krankenzusatzversicherung heute nicht mehr herum.
Mit einer privaten Krankenzusatzversicherung können Leistungslücken ausgeglichen werden, die sich in der gesetzlichen Krankenversicherung auftun. Dies sind z.B. folgende Punkte:
- Behandlung als Privatpatient im Krankenhaus
- Ein- oder Zweibettzimmer
- Brillen und Kontaktlinsen
- Heilpraktikerleistungen
- Leistungen bei Zahnersatz
- Zahlung eines Krankentagegeldes nach dem Wegfall der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
- Massagen
- Freie Krankenhauswahl, u.v.m.
Nicht jede Krankenzusatzversicherung bietet das gesamte Leistungsspektrum. Vielmehr ist es bei privaten Zusatzversicherungen üblich, dass jeder Kunde sich seine Leistungen nach eigenen Vorstellungen zusammenstellen kann und genau den Tarif auswählt, der perfekt zu seinen Bedürfnissen passt.
Gerne erstellen wir Ihnen einen entsprechenden Vorschlag und erarbeiten mit Ihnen den optimalen Schutz in Ihrer Situation. Zudem können Sie gerne auch unseren Krankenversicherungsrechner nutzen und so schnell und einfach herausfinden, bei welchen Gesellschaften Sie das beste Preis-/Leistungsverhältnis finden können. Wenige Angeben reichen aus, und der Rechner erstellt Ihnen Ihr individuelles Angebot.
Private Unfallversicherung (Empfehlenswert)
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"Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden."
So steht es im § 178 Abs. 2, S. 1 des VVG
Im Falle eines Unfalls kann es zu großen wirtschaftlichen Einschnitten kommen. Je nach Genesungsverlauf werden eventuell bauliche Maßnahmen am Eigentum, Prothesen oder langwierige Reha-Maßnahmen notwendig, die nicht immer oder nie von der Krankenkasse übernommen werden. Doch ohne eine Absicherung muss man dennoch nicht dastehen.
Aufgabe der privaten Unfallversicherung ist es, den Versicherungsnehmer vor eben diesen finanziellen Folgen zu schützen, insbesondere Todesfall oder einer, aus dem Geschehen resultierenden, dauerhaften Beeinträchtigung der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit (Invalidität).
Primär bietet die Unfallversicherung Schutz gegen fehlendes Arbeitseinkommen durch Invalidität oder Tod. In vielen Policen sind Zusatzleistungen, wie z.B. Krankenhaustagegeld oder eine Erstattung der Kurkosten enthalten. Sie gilt rund um die Uhr in allen Lebensbereichen, egal ob der Unfall sich in der Freizeit, im Beruf, beim Sport oder im Straßenverkehr ereignet.
Der Versicherungsumfang kann je nach Bedarf individuell angepasst werden. Dabei sollte man auf ausreichend hohe Entschädigungssummen im Invaliditätsfall achten, denn das ist die Hauptaufgabe der Versicherung. Über Zusatzleistungen kann der Versicherungsumfang gegen Aufpreis den Bedürfnissen des Kunden angepasst werden.
Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren, damit wir Ihnen ein auf Sie und Ihren Bedarf angepasstes Angebot zur Unfallversicherung unterbreiten können. Wir durchsuchen den Markt unabhängig nach der Police, die Ihren Vorstellungen gerecht wird.
Wohngebäude (Situationsabhängig)
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Bevor man über den Aufbau eines Vermögens oder das Sparen fürs Alter nachdenkt, sollte man in jedem Fall zuerst einmal sicherstellen, dass die eigenen Vermögenswerte optimal abgesichert sind. Wer z.B. ein Haus gekauft oder gebaut hat, hat sich in der Regel einen großen Traum erfüllt und sehr viel Geld in die Hand genommen. Würde nun jedoch ein Unglück dazu führen, dass das Haus beschädigt oder sogar komplett zerstört wird, wären wohl nur die wenigsten Menschen in der Lage, das Haus aus eigener Kraft und aus eigenen Mittel wieder aufzubauen.
Genau aus diesem Grund gibt es die so genannte Wohngebäudeversicherung, eine Versicherung, die, wie der Name schon sagt, dazu dient, das Wohngebäude vor vielen möglichen Gefahren zu schützen. Dies sind im Einzelnen:
- Sturm
- Hagel
- Leitungswasser
- Feuer
- Explosionen und Verpuffung
- Blitzschlag
- Bruch- und Frostschäden an Leitungen
- Absturz und Anprall von Flugzeugen
- Vandalismus
- Anprall von Kraftfahrzeugen
Je nach Wohnregion kann es zudem durchaus Sinn machen, sich zudem gegen die weiteren Elementargefahren zu schützen. Diese wären:
- Lawinen
- Schneedruck
- Erdsenkungen
- Erdbeben
- Sturmfluten
Hinzu kommt, dass die Wohngebäudeversicherung oft auch zusätzlich entstehende Kosten übernimmt, etwa die Unterbringung im Hotel nach einem Brand oder die Sicherung des Gebäudes durch einen Wachdienst nach einem Einbruch. Ebenso werden manchmal auch Kosten wie z.B. "Mehrkosten infolge behördlicher Auflagen" getragen. Auch dies ist ein enorm wichtiger Aspekt.
Gewässerschäden (Situationsabhängig)
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Im Zusammenhang mit dem Besitz einer Immobilie gibt es eine ganze Reihe von Versicherungen, über deren Besitz man sich so normalerweise keine Gedanken machen würde. Die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung ist hier ein ganz klassisches Beispiel, denn sie dient einzig und alleine einem Ziel: Die Haftpflichtrisiken aus dem Besitz eines Öltanks zu übernehmen.
Was aber könnte das sein? Welche Risiken entstehen nur durch den bloßen Besitz eines Öltanks?
Nun, die genauen Haftungen aus diesem Bereich ergeben sich, wenn man sich das Bürgerliche Gesetzbuch einmal näher anschaut. Hier steht nämlich geschrieben, dass jeder Mensch für Schäden, die er am Hab und Gut, dem Besitz oder dem Laib und Leben einer anderen Person anrichtet, haftend aufkommen muss. Dabei ist es vollkommen unerheblich, ob dieser Schaden selber verursacht wurde oder ob er durch den bloßen Besitz einer Sache ausgelöst wurde. Diese "Gefährdungshaftung" kennt man z.B. von Autos, aber auch Öltanks sind mit einer solchen Gefährdungshaftung versehen.
Die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung dient nun nicht dazu, den Laib oder das Leben einer anderen Person zu schützen, sondern sie schützt den Besitzer gegenüber Schadenersatzansprüchen, die von Seiten der Stadt oder der Gemeinde erhoben würden, wenn Öl aus dem Tank austreten und z.B. Gewässer oder auch nur das Erdreich (Grundwasser) verschmutzen würde. Eine Sanierung des Erdreichs und ggf. des Gewässers wäre hier nämlich zwingend notwendig und die Kosten würden auf den Öltankbesitzer abgewälzt.
Dass eine leistungsstarke Gewässerschadenhaftpflichtversicherung nicht teuer sein muss, zeigt unser Gewässerschadenhaftpflichtversicherung Vergleichsrechner.
Tierhalter (Situationsabhängig)
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„Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.“
Dies steht im § 833 des BGB und bedeutet soviel wie: Jeder Halter ist, für die von seinem Tier angerichteten Schäden, in voller Höhe, mit seinem gesamten Eigenkapital, haftbar zu machen. Im Falle eines größeren Schadens, kann es zu einer Einkommenspfändung für bis zu 30 Jahre kommen.
Viele Kleintiere wie Vögel, Nager oder Katzen, können über die private Haftpflichtversicherung abgesichert werden. Auch exotischere Tiere wie Schlangen oder Echsen sind dort einkalkuliert. Es gibt aber auch Tiere, deren hohes Risiko einer eigenen Versicherung bedarf.
Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung schützt den Halter vor finanziellen Einbußen, durch die von seinem Tier verursachten Sach-, Personen- und Vermögensschäden. Dabei kann eine Absicherung des Hundes oder Pferdes durchaus einen ähnlichen Beitrag kosten, wie die Privathaftpflichtversicherung, denn Tiere sind nie komplett berechenbar. Angeborene Instinkte, Fluchtverhalten bei Furch oder der Spieltrieb können schnell zu unerwarteten Unfällen führen. Dabei können nicht nur Sachgegenstände zu Schaden kommen, sondern im schlimmsten Fall auch Verletzungen und Todesfälle auftreten.
Gerne kümmern wir uns auch um den geeigneten Versicherungsschutz für Ihre Lieblinge. Sprechen Sie uns einfach bei Bedarf oder Fragen auf die Tierhalterhaftpflichtversicherung an.
Auslandskrankenversicherung (Situationsabhängig)
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Gerade als Rentner, wenn man ein Leben lang schwer geschuftet hat, möchte man sein Leben genießen und all das tun, was man lange Zeit eben nicht tun konnte - z.B. ausgiebig reisen. Was jedoch hierbei oft vergessen wird, ist die Tatsache, dass der Schutz durch die gesetzlichen Krankenkassen im Ausland oft nicht ausreichend ist. Der Abschluss / Besitz einer Auslandskrankenversicherung sollte daher auch für Rentner absolut obligatorisch sein.
Eine Auslandsreisekrankenversicherung hilft, bei Krankheit oder Unfall im Ausland erhebliche Kosten einzusparen. Der Grund ist schnell erklärt: Zwar ist es richtig, dass die gesetzlichen Krankenkassen einen Krankenversicherungsschein herausgeben und dieser eigentlich in allen Ländern der europäischen Union ausreicht, um sich ärztlich behandeln zu lassen, 1. wird dieser Schein aber leider nicht von allen Ärzten und Krankenhäusern anerkannt und 2. gibt es diverse Ländern, für die der Schein nicht gilt. Gerade dann, wenn man in den asiatischen, afrikanischen oder amerikanischen Raum reist, reicht die Absicherung durch die Krankenkasse in keinem Fall aus.
Durch den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung, die im übrigen nur wenige Euro im Jahr kostet, ist man bei Auslandsaufenthalten bis zu 8 Wochen problemlos geschützt. Dabei ist es grundsätzlich egal, ob die Reise aus privaten oder beruflichen Gründen erfolgt. Wird man krank oder hat man einen Unfall, kann man sich ganz normal von Ärzten (in Krankenhäusern) behandeln lassen und bekommt die Kosten für diese Behandlung erstattet. Ebenso wird man ausgeflogen, sollte es nicht möglich sein, die Erkrankung an Ort und Stelle auf deutschem Niveau zu behandeln.
Kraftfahrzeugversicherung (Situationsabhängig)
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Wer in Deutschland einen Pkw zulassen möchte, muss der Zulassungsstelle nachweisen, dass er eine Kfz Versicherung besitzt. Zu diesem Zweck werden von den Versicherungen so genannte "elektronische Versicherungsbestätigungen" ausgegeben, die dann gleichzeitig mit der Ausgabe an die Zulassungsstelle übermittelt werden.
Neben der Kfz Haftpflichtversicherung, die ja Pflicht ist, haben Autobesitzer die Möglichkeit, eine Kraftfahrzeug-Vollkasko und/oder eine Teilkaskoversicherung abzuschließen. Beide Sparten dienen dazu, Schäden abzudecken, die nicht einem anderen Menschen oder dessen Hab und Gut (Haftpflichtversicherung) zugefügt werden, sondern, die das eigene Auto betreffen.
Dies sind in der Teilkaskoversicherung:
- Feuer
- Sturm
- Hagel
- Blitzschlag
- Unfall mit Haarwild (bei einigen Versicherungen auch "alle Tiere"!)
- Diebstahl
- Glasbruch
- Explosion
- Kabelbrände
In der Vollkaskoversicherung finden sich:
- alle selbstverschuldeten Unfälle
- Höhere Gewalt
- Vandalismus
Je nachdem, wie teuer der Versicherungsschutz ohne eine Selbstbeteiligung im Schadenfall ausfällt, kann man entscheiden, ob man nicht evtl. einen Selbstbehalt einbaut. Dies würde dazu führen, dass der Versicherungsbeitrag deutlich sinkt. Im Schadenfall sind dann jedoch 150,300 oder 500 Euro des Schadenwertes vom Versicherungsnehmer zu bezahlen.
Neben der Haftpflicht-, Voll-, oder auch Teilkaskoversicherung gibt es im Kraftfahrzeugbereich noch die so genannten Schutzbriefleistungen, die oft ergänzend zur Vollkaskoversicherung angeboten werden. Hier werden nach einem Unfall auch die Abschleppkosten, ein evtl. Mietwagen und ggf. auch Hotelübernachtungen übernommen. Gerade dann, wenn man viel mit dem Auto unterwegs ist, sollte man sich ernstlich überlegen, ob ein solcher Schutz nicht durchaus Sinn machen kann.
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