| Hilfreiche Informationen rund um das Thema Versicherungen
Ratgeber Versicherungen für Schüler

Spricht man darüber, für welche Berufsgruppe welche Versicherungen sinnvoll sind, wird eine enorm große Berufsgruppe meist vergessen: Die Schüler.
Zwar ist es richtig, dass man als Schüler in vielen Versicherungen der Eltern enthalten und daher relativ umfassend geschützt ist, es gibt jedoch auch Bereiche, in denen das nicht der Fall ist / sein kann.
Grundsätzlich stellt sich jedoch zuerst einmal die Frage, welche Versicherungen ein Schüler überhaupt braucht?!
- Zuerst einmal wäre da natürlich der Bereich der Krankenversicherung, wo auch für Schüler die Absicherung durch die gesetzlichen Krankenkassen nicht mehr ausreichend ist. Hier wäre der Abschluss einer privaten Krankenzusatzversicherung oder auch einer Auslandskrankenversicherung sehr sinnvoll.
- Hinzu kommt eine Absicherung bei Unfall, denn die gesetzliche Unfallversicherung deckt nur die Zeit, in die sich der Schüler in der Schule befindet oder auf dem direkten Weg zur Schule hin oder von der Schule nach Hause ist. Sämtliche Freizeitunfälle sind nicht versichert.
- Auch sollte ein Schutz bei Kinderinvalidität / Schulunfähigkeit vorhanden sein. Ebenso wie Erwachsene, können nämlich auch Schüler durch Krankheit oder Unfall so schwer geschädigt werden, dass sie nicht mehr in der Lage sind, am Erwerbsleben (Schulleben als Vorbereitung hierauf) teilzunehmen. In diesem Fall ist es enorm wichtig, dass eine fortlaufende, lebenslange Zahlung eine ausreichende Versorgung gewährleistet.
- Zu guter Letzt sei noch die Kfz-Versicherung genannt: Jeder Schüler, der seinen Führerschein macht und ein eigenes Kfz erwirbt, muss sich Gedanken über den Abschluss einer solchen Versicherung machen.
Auf den kommenden Seiten informieren wir sie gerne über ihren persönlichen Vorsorgebedarf.
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Private Unfallversicherung (Sehr wichtig)
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In Deutschland sind Arbeitnehmer in einer gesetzlichen Unfallversicherung sowohl auf der Arbeit, als auch auf dem Hin- und Rückweg, gegen Unfälle und dadurch entstehende finanzielle Belastungen über die Berufsgenossenschaften pflichtversichert. Auch Kinder sind im Falle eines Unfalles in der Schule und im Kindergarten und bei Wegeunfällen gesetzlich abgesichert.
Da die Mehrheit der Unfälle allerdings im privaten Bereich, also in der Freizeit passieren, gehört die private Unfallversicherung mit zu den wichtigsten Absicherungen der heutigen Zeit. Denn man ist weder beim Sport, noch im Straßen- oder Reiseverkehr gesetzlich abgesichert. Auch der Unfall in den eigenen vier Wänden ist für die Pflichtversicherung nicht interessant, was im Falle einer Hausfrau oder eines Hausmannes 24 Stunden eigenes Risiko bedeutet.
Durch einen Unfall kann sich die eigene finanzielle Lage drastisch ändern. Der Erwerb bleibt über kurz oder lang aus oder es werden aufgrund von körperlichen Einschränkungen Umzugs- oder Umbaumaßnahmen nötig. Das Geld dafür muss der Betroffene aus eigener Tasche zahlen, wenn er nicht privat vorgesorgt hat.
Die private Unfallversicherung gibt es in verschiedenen Varianten und Formen. Das Basis-Produkt zahlt bei Feststellung einer unfallbedingten Invalidität eine feste Summe, die nach Invaliditätsgrad und der vereinbarten Police berechnet wird. Dabei gibt es Varianten, die schon bei kleinen körperlichen Einschränkungen einen ansehnlichen Betrag auszahlen, dafür dann vergleichsweise wenig bei größeren Unfällen, oder viel Beitrag kosten. Wieder andere Versicherungen zahlen im schlimmsten Fall eine sehr hohe Summe aus, mindern die Zahlung aber bei nur geringen Invaliditätseinstufungen.
Zusätzlich zu dieser Basisleistung, gibt es bei vielen Versicherern die Möglichkeit, diverse andere Leistungen gegen Mehrbeitrag mitzuversichern. Darunter zum Beispiel
- Leistung im Todesfall
- Krankenhaustagegeld
- Kurkostenbeihilfen
- Unfallbedingte Kosmetische Behandlungen
- Bergung
Wir setzen uns gerne zusammen mit Ihnen an das Thema, um für Sie und Ihre Familie, vollkommen unabhängig, die richtige Police, mit passendem Inhalt zu ermitteln. Damit Sie und Ihre Liebsten, ohne Bedenken, Spaß am Leben haben können. Oder vergleichen Sie einfach hier Ihre Unfallversicherung völlig unverbindlich und kostenlos.
Auslandskrankenversicherung (Sehr wichtig)
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Sollte eine Schülerin oder ein Schüler ins Ausland reisen, ist es von großer Wichtigkeit, dass die Eltern im Vorwege eine Auslandskrankenversicherung für ihr Kind abschließen. Während man nämlich in Deutschland einfach zu eine, beliebigen Arzt gehen, seine Krankenversicherungskarte vorlegen, und sich behandeln lassen kann, ist dies bei einem Auslandsaufenthalt oft nicht so einfach. Zwar ist es richtig, dass es zwischen Deutschland und den meisten Ländern der EU so genannte Sozialversicherungsabkommen gibt, die eine Behandlung auf Krankenkassenschein auch im Ausland möglich machen, ob dieses Abkommen aber auch immer so bekannt ist und zudem überall beachtet wird, darf berechtigterweise in Zweifel gezogen werden. Hinzu kommt, dass die Ärzte im Ausland nach deutschem Recht abrechnen müssen - und auch das ist so gut wie nie gegeben.
Wer nun jedoch für wenige Euro pro Jahr eine Auslandsreisekrankenversicherung abschließt, bekommt in jedem Fall seine Behandlungskosten erstattet. Der Schutz funktioniert hier genau so, wie es bei Privatpatienten der Fall ist: Man erhält eine Rechnung für seine Behandlung, reicht diese bei dem privaten Träger der Auslandskrankenversicherung ein und bekommt dann eine Erstattung der Kosten.
Wann man krank wird oder wann man einen Unfall erleidet, kann man sich leider nicht aussuchen. Passiert dies dummerweise im Ausland, entstehen enorme Kosten, die im schlimmsten Fall den finanziellen Ruin bedeuten können. Durch den Abschluss einer preisgünstigen Auslandskrankenversicherung ist man vor solchen Kosten auf jeden Fall geschützt. Selbst wenn ein Rücktransport aus dem Ausland notwendig werden sollte, wird dieser übernommen.
Kraftfahrzeugversicherung (Situationsabhängig)
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Wer in Deutschland einen Pkw zulassen möchte, muss der Zulassungsstelle nachweisen, dass er eine Kfz Versicherung besitzt. Zu diesem Zweck werden von den Versicherungen so genannte "elektronische Versicherungsbestätigungen" ausgegeben, die dann gleichzeitig mit der Ausgabe an die Zulassungsstelle übermittelt werden.
Neben der Kfz Haftpflichtversicherung, die ja Pflicht ist, haben Autobesitzer die Möglichkeit, eine Kraftfahrzeug-Vollkasko und/oder eine Teilkaskoversicherung abzuschließen. Beide Sparten dienen dazu, Schäden abzudecken, die nicht einem anderen Menschen oder dessen Hab und Gut (Haftpflichtversicherung) zugefügt werden, sondern, die das eigene Auto betreffen.
Dies sind in der Teilkaskoversicherung:
- Feuer
- Sturm
- Hagel
- Blitzschlag
- Unfall mit Haarwild (bei einigen Versicherungen auch "alle Tiere"!)
- Diebstahl
- Glasbruch
- Explosion
- Kabelbrände
In der Vollkaskoversicherung finden sich:
- alle selbstverschuldeten Unfälle
- Höhere Gewalt
- Vandalismus
Je nachdem, wie teuer der Versicherungsschutz ohne eine Selbstbeteiligung im Schadenfall ausfällt, kann man entscheiden, ob man nicht evtl. einen Selbstbehalt einbaut. Dies würde dazu führen, dass der Versicherungsbeitrag deutlich sinkt. Im Schadenfall sind dann jedoch 150,300 oder 500 Euro des Schadenwertes vom Versicherungsnehmer zu bezahlen.
Neben der Haftpflicht-, Voll-, oder auch Teilkaskoversicherung gibt es im Kraftfahrzeugbereich noch die so genannten Schutzbriefleistungen, die oft ergänzend zur Vollkaskoversicherung angeboten werden. Hier werden nach einem Unfall auch die Abschleppkosten, ein evtl. Mietwagen und ggf. auch Hotelübernachtungen übernommen. Gerade dann, wenn man viel mit dem Auto unterwegs ist, sollte man sich ernstlich überlegen, ob ein solcher Schutz nicht durchaus Sinn machen kann.
Tierhalter (Situationsabhängig)
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„Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.“
Dies steht im § 833 des BGB und bedeutet soviel wie: Jeder Halter ist, für die von seinem Tier angerichteten Schäden, in voller Höhe, mit seinem gesamten Eigenkapital, haftbar zu machen. Im Falle eines größeren Schadens, kann es zu einer Einkommenspfändung für bis zu 30 Jahre kommen.
Viele Kleintiere wie Vögel, Nager oder Katzen, können über die private Haftpflichtversicherung abgesichert werden. Auch exotischere Tiere wie Schlangen oder Echsen sind dort einkalkuliert. Es gibt aber auch Tiere, deren hohes Risiko einer eigenen Versicherung bedarf.
Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung schützt den Halter vor finanziellen Einbußen, durch die von seinem Tier verursachten Sach-, Personen- und Vermögensschäden. Dabei kann eine Absicherung des Hundes oder Pferdes durchaus einen ähnlichen Beitrag kosten, wie die Privathaftpflichtversicherung, denn Tiere sind nie komplett berechenbar. Angeborene Instinkte, Fluchtverhalten bei Furch oder der Spieltrieb können schnell zu unerwarteten Unfällen führen. Dabei können nicht nur Sachgegenstände zu Schaden kommen, sondern im schlimmsten Fall auch Verletzungen und Todesfälle auftreten.
Gerne kümmern wir uns auch um den geeigneten Versicherungsschutz für Ihre Lieblinge. Sprechen Sie uns einfach bei Bedarf oder Fragen auf die Tierhalterhaftpflichtversicherung an.
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