Wohngebäude-Versicherung vergleichen
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Die Wohngebäude-Versicherung wird zur Pflichtversicherung, wenn Sie Ihr Haus finanziert haben. Sichern Sie sich finanziell bei einem Schaden durch Feuer, Sturm, Leitungswasser ab. Auf der Suche nach einer günstigen Wohngebäudeversicherung sollten Sie unseren Wohngebäude-Versicherungsvergleich nutzen. Der online Vergleichsrechner überprüft auf der Grundlage Ihrer Vorgaben eine Vielzahl von Wohngebäude-Versicherungen und sucht Ihnen preiswerten Versicherungsschutz mit dem bestmöglichen Leistungen heraus. Zu unterschiedlich sind heute die Leistungen der Gesellschaften und zu viele Unternehmen werben um die Gunst der Versicherungsnehmer. Nutzen Sie unseren kostenlosen Service und profitieren Sie von unseren Sondervereinbarungen und unserem fachlichen Know how.
Der Wohngebäude Versicherungsvergleich
In der Wohngebäudeversicherung wird Ihr Gebäude gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm (soweit dieser eine Windstärke von 8 erreicht, das heißt 63 km/h ) und Hagel versichert. Je nach Vertragsgestaltung ersetzt die Wohngebäudeversicherung Ihnen den ortsüblichen Neubauwert, den Neuwert oder den Zeitwert des Wohngebäudes.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht nur auf den reinen Baukörper Ihres Wohngebäudes. Auch verschiedene Einbauten (z.B. fest verlegte Fußbodenbeläge, Zentralheizung) zählen zum Wohnhaus. Selbst das Zubehör, welches zur Instandhaltung des Gebäudes notwendig ist oder das dessen Nutzung erst möglich macht, ist versichert; hierzu zählen u.a. außen am Gebäude angebrachte Antennen und Markisen. Bitte vergessen Sie nicht, Nebengebäude und Garagen zu berücksichtigen, damit diese vom Versicherungsschutz erfasst werden können. Gleiches gilt für weitere Grundstückbestandteile wie Hundehütten, Einfriedungen, Müllboxen usw. Grundsätzlich nicht versichert ist der Hausrat selbst, welcher sich im Gebäude befindet. Informieren Sie sich doch einfach einmal über unseren Versicherungsvergleich, welche Gesellschaften Ihnen eine günstige Wohngebäudeversicherung bieten können.
Welche Leistungen sind in der Wohngebäudeversicherung ausgeschlossen?
Die Wohngebäudeversicherungen können nicht alle denkbaren Fälle versichern, denn sonst wären die Versicherungsbeiträge nicht mehr bezahlbar. Deshalb gibt einige Fälle die aus dem Versicherungsschutz herausgenommen werden.
Nicht versichert sind insbesondere
- Schäden, die vor Bezugsfertigkeit des Gebäudes eintreten oder wenn das Gebäude wegen Umbauarbeiten nicht bewohnt werden kann;
- Sengschäden;
- Schäden durch weitere Elementargefahren; dies sind Überschwemmung, Sturmflut, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Lawinen, Schneedruck und Vulkanausbruch; diese Gefahren können aber über eine ergänzend abzuschließende Vereinbarung versichert werden.
Diese Aufzählung ist beispielhaft und nicht abschließend.
Die Leistungsbeschreibungen unserer CHARTA - Wohngebäudeversicherung sind stark verkürzt wiedergegeben.
Weitere versicherte Gefahren und Schäden
- Überspannung zusätzlich bis zur Versicherungssumme
- Gebäudebeschädigung durch oder nach ED zusätzlich bis zur Versicherungssumme
- Nutzwärmeschäden
- Anprall/Absturz unbemannter Flugkörper
- Wasseraustritt aus Fußbodenheizung, Schwimm- und Saunabecken, Aquarien, Wasserbetten
- Implosion, Verpuffung und Überschallknall
- Fahrzeuganprall
- Rohbaudeckung (12 Monate prämienfrei) ? sofern beantragt
- Schäden durch Austritt von wärmetragenden Flüssigkeiten
- Wasser aus Regenabflussrohren innerhalb von Gebäuden gilt als Leitungswasser
- Graffitischäden bis 3.000 ? (Selbstbehalt 250 ?)
- Frost- oder sonstige Bruchschäden an Rohren der Gasversorgung bis 3 % der Versicherungssumme
- Innere Unruhen
- Streik
- Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit bis 100.000 ? (Bei Verletzung von gesetzlichen, behördlichen oder vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften bis 2.500 ?)
- Optional: Elementarschadendeckung (Selbstbehalt: 10 %, mind. 500 ?, max. 5.000 ?)
- Optional: Unbenannte - Gefahren - Deckung (Selbstbehalt: 10 %, mind. 500 ?)
Weitere versicherte Sachen
- Wasch- und Spülmaschinenschläuche gegen Frost und Bruch zusätzlich bis zur Versicherungssumme
- Armaturen (ausgenommen Frostschäden) zusätzlich bis zur Versicherungssumme
- Weiteres Zubehör u. sonstige Grundstücksbestandteile zusätzlich bis zur Versicherungssumme
- Schäden an Rohrleitungen:
- Zuleitungsrohre auf dem Grundstück, die nicht der Versorgung versicherter Anlagen dienen
- Zuleitungsrohre außerhalb des Grundstückes, die der Versorgung versicherter Anlagen dienen
- Ableitungsrohre außerhalb des Gebäudes auf dem Grundstück (Selbstbehalt: 500 ?)
- Ableitungsrohre außerhalb des Grundstückes, die der Entsorgung versicherter Anlagen dienen (Selbstbehalt: 500 ?) sind bis 5 % der Versicherungssumme, maximal 13.000 ? mitversichert
- Unterirdisch verlegte Ableitungsrohre, die der Entsorgung von Regenwasser dienen, sind bis maximal 20.000 ? mitversichert.
- Technische und optische Anlagen in Mehrfamilienhäusern
Weitere versicherte Kosten
- Aufräumungs-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten zusätzlich bis zur Versicherungssumme
- Aufräumungs-, Abbruch-, Abfuhr- und Isolierkosten für radioaktiv verseuchte Sachen zusätzlich bis zur Versicherungssumme
- Aufräumungskosten für umgestürzte Bäume ? nicht jedoch nur Baumteile - zusätzlich bis zur Versicherungssumme
- Mehrkosten infolge behördlicher Auflagen oder Beschränkungen
- Kosten des Wasserverlustes infolge eines versicherten Rohrbruchs zusätzlich bis zur Versicherungssumme
- Hotelkosten 80 ? pro Tag für max. 200 Tage
- Kosten für provisorische Reparaturmaßnahmen bis 5.000 ?
- Rückreisekosten bis 1.500 ?, sofern der ersatzpflichtige Schaden mind. 5.000 ? beträgt
- Sachverständigenkosten bis 6.000 ?, sofern der versicherte Schaden min. 10.000 ? beträgt (Selbstbehalt: 20 %)
- Kosten für Gasverlust bis 500 ?
- Dekontaminationskosten bis 200.000 ? je Versicherungsfall
- Kosten für Wiederbepflanzung bis 1.500 ?
Sonstige Leistungsverbesserungen
- Mietausfallversicherung (auch für gewerblich genutzte Räume) für 24 Monate
- 10 % Vorsorgeversicherung für Wertsteigerungen
- Vorsorgeversicherung für bauliche Veränderungen
- prämienfreie Konditionsdifferenzdeckung zu noch bestehendem Vorvertrag
- Optional: Glasversicherung. Im Rahmen der Glasversicherung sind ohne besondere Vereinbarung oder Zuschlag mitversichert
- Schäden durch Brand, Blitz und Explosion
- Schäden durch Innere Unruhen
- Künstlerisch bearbeitete Glas-Scheiben, -Spiegel und -Platten bis 1.500 ? auf Erstes Risiko
- Sonderkosten für Gerüste, Kräne und Beseitigung von Hindernissen bis 1.500 ? auf Erstes Risiko
- Sonderkosten für die Beseitigung von Schäden an Umrahmungen, Beschlägen, Mauerwerk, Schutz und Alarmeinrichtungen bis 1.500 ? auf Erstes Risiko
Eine günstige Wohngebäude-Versicherung kann schon sehr viele Leistungen enthalten, wie Sie unserem online Vergleich entnehmen können.







