Günstige Betriebshaftpflicht-Versicherung durch online Vergleich

Betriebshaftpflicht-Versicherung online berechnen, vergleichen und günstiger abschließen!
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung. Rufen Sie uns unter +49 (0)3901/34403 an oder senden Sie uns einfach eine E-Mail.

Betriebshaftpflicht-Versicherung Vergleich jetzt online starten

Hier können Sie online vergleichen, ohne Angaben von persönlichen Daten oder E-Mail-Adressen!

Betriebshaftpflicht-Versicherung online vergleichenMit einer Betriebshaftpflicht-Versicherung schützen Sie sich preiswert gegen Schadenersatzansprüche Dritter. Über unseren online Versicherungsvergleichsrechner können Sie Ihre Betriebshaftpflicht vergleichen. Dabei beschränken wir uns nicht nur auf den einfachen Beitragsvergleich. Wir haben Ihnen auch die Leistungsmerkmale vieler Gesellschaften online gestellt, die wir Ihnen in einfacher Form gegenüber stellen. So erleichtern wir es Ihnen, eine günstige Betriebshaftpflicht-Versicherung zu finden. Informieren Sie sich online in unserem Versicherungsvergleich zur Betriebshaftpflicht-Versicherung. Wir selektieren für Sie geeignete Angebote durch objektive und transparente Marktanalysen und einer neutralen Tarifauswahl.

Betriebshaftpflicht-Versicherungsvergleich

Für Selbstständige und Freiberufler ist die private Haftpflichtversicherung oft nicht ausreichend, um von einem adäquaten Schutz sprechen zu können. Während dem Ausüben der geschäftlichen Tätigkeit besteht nämlich meist kein Schutz durch die private Haftpflichtversicherung – hier muss eine spezielle Betriebshaftpflicht abgeschlossen werden.

Nutzen Sie noch heute die Chancen, die sich mit unserem Vergleichsrechner bieten und sparen Sie zukünftig bares Geld bei Ihrer betrieblichen Versicherung. Warum sollte man mehr bezahlen als man muss? Und das Beste: Unseren Vergleichsrechner zu nutzen und so schnell und einfach zu günstigen Versicherungen zu kommen, ist für den Endverbraucher, also für Sie, vollkommen kostenfrei. Unsere Kosten decken sich in dem Moment, in dem Sie eine neue Versicherung abschließen. Erst wenn Sie einen Vorteil haben, bekommen wir also unsere Provision – ein durch und durch faires Geschäft.

Grundsätzlich ist es so, dass die Betriebshaftpflicht alle Risiken abdeckt, die direkt oder indirekt mit dem Ausüben der geschäftlichen Tätigkeit zu tun haben. Stößt zum Beispiel ein Versicherungsmakler eine Blumenvase bei einem seiner Kunden um, so ist dieser Schaden in Ausübung der beruflichen Tätigkeit passiert und demnach über die Betriebshaftpflicht-Versicherung ersatzpflichtig.

Da natürlich auch Betriebshaftpflicht-Versicherungen von verschiedenen Versicherungsgesellschaften angeboten werden, sollte man also Kunde auf jeden Fall einen Betriebshaftpflicht-Versicherung Vergleich vornehmen. Solch ein Vergleich in Eigenregie zu erstellen, ist natürlich sehr schwer, da man mit zig verschiedenen Gesellschaften sprechen und sich Angebote einholen muss. Viel einfacher ist es da, man nutzt unseren Betriebshaftpflicht-Versicherung Vergleich, um eine günstige Betriebshaftpflicht-Versicherung zu finden. Der Vergleichsrechner ist dabei so eingestellt, dass er stets die aktuellsten Tarife der hinterlegten Anbieter für Sie bereithält.

Die Betriebshaftpflicht Versicherung

Umfang des Versicherungsschutzes in der Betriebshaftpflicht
Die Betriebshaftpflicht-Versicherung deckt Schäden ab, die Sie anderen Personen oder Unternehmen bei der Ausübung Ihrer gewerblichen Tätigkeit zufügen und für die der Versicherungsnehmer sowie alle seine Angestellten oder Arbeiter von diesen in Anspruch genommen werden können. Eine Gewerbe-Haftpflichtversicherung erstreckt sich auf die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Betriebsunternehmer. Hierzu gehören zum Beispiel die Beschaffung von Arbeitsaufträgen, die Durchführung von Vertragsabschlüssen, die Führung und Betreuung der Mitarbeiter, die Vorbereitung und Ausführung von Arbeitsaufträgen oder die Durchführung von Kundenbesuchen. Unter den Versicherungsschutz fällt auch die gesetzliche Haftpflicht aus den Gefahren des Betriebsgrundstückes sowie aus der Benutzung der Betriebseinrichtungen (z.B. Kantine). Des Weiteren erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf Schäden durch die hergestellten Produkte selbst.

Ausschlüsse in der Betriebshaftpflicht-Versicherung

Eine Gewerbe- oder Betriebshaftpflicht Versicherung kann nicht alle Schadensfälle absichern, denn sonst müssten die Versicherungsgesellschaften einen nicht mehr bezahlbaren Beitrag verlangen. Deshalb müssen die Betriebshaftpflicht-Versicherungen einige Fälle aus dem Versicherungsschutz herausnehmen. Nicht versichert sind insbesondere alle Schäden, die:

  • aus vorsätzlicher Handlung hervorgehen
  • aufgrund Vertrags oder aufgrund von Zusagen, die über den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht hinausgehen, entstehen
  • an fremden beweglichen Sachen entstehen, wenn diese gemietet, geleast, gepachtet oder geliehen sind
  • auf Asbest, asbesthaltige Substanzen oder Erzeugnisse zurückzuführen sind

Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Einzelheiten und weitere Ausschlussgründe können Sie den jeweiligen allgemeinen Haftpflichtversicherungsbedingungen entnehmen.

Leistungen der Betriebshaftpflicht Versicherung

Der Versicherungsschutz umfasst die Prüfung der Haftpflichtfrage, die Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche und die Freistellung des Betriebes von berechtigten Schadensersatzverpflichtungen. Die Betriebshaftpflicht-Versicherung ist bevollmächtigt, alle ihm zur Abwicklung des Schadens oder Abwehr der Schadensersatzansprüche zweckmäßig erscheinenden Erklärungen im Namen des Versicherungsnehmers abzugeben. Kommt es in einem Versicherungsfall zu einem Rechtsstreit über Schadensersatzansprüche gegen den Versicherungsnehmer, ist die Betriebshaftpflicht-Versicherung zur Prozessführung bevollmächtigt. Sie führt den Rechtsstreit im Namen des Versicherungsnehmers auf Ihre Kosten.

Obliegenheiten im Versicherungsfall

Zeigen Sie der Betriebshaftpflicht-Versicherung oder noch besser uns jeden Versicherungsfall unverzüglich an, auch wenn gegen Sie noch keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht worden sind. Darüber hinaus sind Sie beispielsweise verpflichtet, so weit wie möglich den Schaden abzuwenden bzw. zu mindern und durch wahrheitsgemäße Schadensberichte bei der Schadensermittlung und Regulierung zu unterstützen. Die Nichtbeachtung der Obliegenheiten kann schwerwiegende Konsequenzen für Sie haben. Je nach Art der Pflichtverletzung können Sie Ihren Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren.

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