Betriebshaftpflicht Versicherung vergleichen
Betriebshaftpflichtversicherung Vergleich
Hier gelangen Sie direkt zum Betriebshaftpflicht Versicherungsvergleich.
Mit einer Betriebshaftpflicht-Versicherung schützen Sie sich preiswert gegen Schadenersatzansprüche Dritter. Über unseren online Versicherungsvergleichsrechner können Sie Ihre Betriebshaftpflicht vergleichen. Dabei beschränken wir uns nicht nur auf den einfachen Beitragsvergleich. Wir haben Ihnen auch die Leistungsmerkmale vieler Gesellschaften online gestellt, die wir Ihnen in einfacher Form gegenüber stellen. So erleichtern wir es Ihnen eine günstige Betriebshaftpflichtversicherung zu finden. Informieren Sie sich online in unserem Versicherungsvergleich zur Gewerbehaftpflicht-Versicherung. Wir selektieren für Sie geeignete Angebote durch objektive und transparente Marktanlaysen und einer neutralen Tarifauswahl. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung. Rufen Sie uns unter 0 39 01 / 3 44 03 an oder senden Sie uns einfach eine eMail.
Die Betriebshaftpflichtversicherung
Umfang des Versicherungsschutzes
Die Betriebs-Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die Sie anderen Personen oder Unternehmen bei der Ausübung Ihrer gewerblichen Tätigkeit zufügen und für die der Versicherungsnehmer sowie alle seine Angestellten oder Arbeiter von diesen in Anspruch genommen werden können. Die Gewerbe-Haftpflichtversicherung erstreckt sich auf die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Betriebsunternehmer. Hierzu gehören zum Beispiel die Beschaffung von Arbeitsaufträgen, die Durchführung von Vertragsabschlüssen, die Führung und Betreuung der Mitarbeiter, die Vorbereitung und Ausführung von Arbeitsaufträgen oder die Durchführung von Kundenbesuchen.
Unter den Versicherungsschutz fällt auch die gesetzliche Haftpflicht aus den Gefahren des Betriebsgrundstückes sowie aus der Benutzung der Betriebseinrichtungen (z.B. Kantine). Des Weiteren erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf Schäden durch die hergestellten Produkte selbst.
Ausschlüsse
Eine Gewerbe- oder Betriebshaftpflicht-Versicherung kann nicht alle Schadensfälle absichern, denn sonst müssten die Versicherungsgesellschaften einen nicht mehr bezahlbaren Beitrag verlangen. Deshalb müssen die Betriebshaftpflicht-Versicherungen einige Fälle aus dem Versicherungsschutz herausnehmen. Nicht versichert sind insbesondere alle Schäden, die
- aus vorsätzlicher Handlung hervorgehen
- aufgrund Vertrags oder aufgrund von Zusagen, die über den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht hinausgehen, entstehen
- an fremden beweglichen Sachen entstehen, wenn diese gemietet, geleast, gepachtet oder geliehen sind
- auf Asbest, asbesthaltige Substanzen oder Erzeugnisse zurückzuführen sind
Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Einzelheiten und weitere Ausschlussgründe können Sie den jeweiligen allgemeinen Haftpflichtversicherungsbedingungen entnehmen.
Leistungen der Gewerbe-Haftpflichtversicherung
Der Versicherungsschutz umfasst die Prüfung der Haftpflichtfrage, die Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche und die Freistellung des Betriebes von berechtigten Schadensersatzverpflichtungen. Die Betriebshaftpflichtversicherung ist bevollmächtigt, alle ihm zur Abwicklung des Schadens oder Abwehr der Schadensersatzansprüche zweckmäßig erscheinenden Erklärungen im Namen des Versicherungsnehmers abzugeben. Kommt es in einem Versicherungsfall zu einem Rechtsstreit über Schadensersatzansprüche gegen den Versicherungsnehmer, ist die Betriebshaftpflicht-Versicherung zur Prozessführung bevollmächtigt. Sie führt den Rechtsstreit im Namen des Versicherungsnehmers auf ihre Kosten.
Obliegenheiten im Versicherungsfall
Zeigen Sie der Gewerbehaftpflichtversicherung oder noch besser uns jeden Versicherungsfall unverzüglich an, auch wenn gegen Sie noch keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht worden sind. Darüber hinaus sind Sie beispielsweise verpflichtet, so weit wie möglich den Schaden abzuwenden bzw. zu mindern und durch wahrheitsgemäße Schadensberichte bei der Schadensermittlung und ?regulierung zu unterstützen. Die Nichtbeachtung der Obliegenheiten kann schwerwiegende Konsequenzen für Sie haben. Je nach Art der Pflichtverletzung können Sie Ihren Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren.







