Versicherungen bei Wehrdienst
Sie haben die Schule abgeschlossen, eventuell auch schon eine Ausbildung. Nun können Sie Ihren Wehrdienst leisten und bei der Bundeswehr anheuern. Diese “Zwangspause” vor Berufseinstieg oder Studium ermöglicht es Ihnen jedoch, noch einmal in Ruhe über die berufliche Zukunft und Orientierung nachzudenken und über Versicherungen bei Wehrdienst.
Auch versicherungstechnisch kann sich durch die neue Situation einiges ändern: eventuell sind Sie nun nicht mehr über die Haftpflichtversicherung Ihrer Eltern mitversichert, so dass Sie eine eigene Haftpflichtversicherung abschließen sollten. Auch Unfälle können leicht mal passieren. Bei Unfällen im Staatsdienst sind Sie zwar versichert, jedoch nicht bei Unfällen in der Freizeit. Diese passieren jedoch weitaus häufiger. Um sich hier optimal abzusichern, benötigen Sie eine private Unfallversicherung.
Und falls von Ihrem Einkommen am Monatsende noch etwas übrig bleibt, können Sie damit bereits für die Zukunft vorsorgen. Vielleicht möchten Sie erstmal etwas für eine eigene Wohnung, ein eigenes Auto oder eine andere größere Anschaffung anlegen? Jetzt ist ebenfalls ein guter Zeitpunkt, um mit der eigenen Altersvorsorge zu beginnen. Falls Sie früh damit anfangen, können Sie auch mit kleinen Beiträgen schon viel für Ihr Einkommen im Alter tun.
Wir beraten Sie gerne über Ihre Möglichkeiten.
Ihr Überblick über Ihren Sicherheitsbedarf – Versicherungen bei Wehrdienst
Die Altersvorsorge wird mehr und mehr zu einem der wichtigsten Punkte, der finanziellen Absicherung, denn die gesetzlichen Leistungen reichen bei Weitem nicht mehr aus, um den Lebensstandard im Ruhestand halten zu können. Private Vorsorge wird zum Muss.
Die Basis für eine gesicherte Zukunft bilden dabei Lebens- und Rentenversicherung. Sie dienen zum Beispiel als langfristige Kapitalanlagen, die nach der Erwerbstätigkeit den Lebensstandard erhalten. Das Einsatzgebiet dieser Versicherungen ist jedoch längst nicht mehr auf eines begrenzt, sondern erstreckt sich auf die Gebiete:
- langfristige Geldanlage
- Absicherung gegen Erwerbsunfähigkeit
- Kredittilgung
- Aufbesserung und Absicherung der Rente
- Hinterbliebenenversorgung im Todesfall
- Betriebliche Altersvorsorge
Dabei kommt es natürlich ganz auf den Bedarf des Kunden, seine Wünsche für die Zukunft und schließlich die Police an, für die er sich entscheidet.
Während eine klassische Lebensversicherung zusätzlich als Geldanlage gesehen werden kann, hat eine reine Risikolebensversicherung nur die Funktion der Hinterbliebenenvorsorge, da kein Kapital zurückgelegt wird. Dadurch können auch die Beiträge gering gehalten werden. Besonders empfehlenswert ist sie, wenn noch große Kredite oder Schulden abzubezahlen sind, die die Hinterbliebenen im schlimmsten Fall nicht alleine tragen könnten.
Auch im Bereich der privaten Rentenversicherung stehen dem Kunden mehrere Möglichkeiten zur Auswahl, allerdings gibt es hier keine Risiko-Variante. Sie dient zur Aufbesserung der Rente im Ruhestand oder zur Geldanlage, die, wie die klassische Lebensversicherung, auch verzinst wird. Der Kunde selbst kann wählen, ob er in seine Rentenversicherung eine Todesfallleistung einschließen möchte.
Es gibt etliche Möglichkeiten, Lebens- und Rentenversicherungen individuell zu gestalten. Von einer fondgebundenen Variante, mit geringem Risiko und höherer Ertragschance, über eine Police mit laufender Einzahlung, bis hin zur Versicherung durch Einmalzahlung. Die Auszahlung der Rente kann zudem auf einen bestimmten Zeitraum festgelegt, oder bis zum Lebensende vereinbart werden.
Wir helfen Ihnen gerne, die für Sie richtigen Produkte im Bereich Vorsorge zu finden. Bei unserer Beratung berücksichtigen wir nicht nur Ihre momentane finanzielle Lage, sondern suchen ganz speziell und unabhängig die Versicherung, die mit Ihren Zukunftsplänen harmoniert, so dass Sie im Alter genau das tun, was Sie schon in jungen Jahren dafür planen. Testen Sie unseren Vergleichsrechner unverbindlich und unabhängig.
Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
So lautet § 823, Artikel 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches.
In einfachen Worten bedeutet dies, dass jeder Bürger als Privatperson mit seinem vollen Kapital zur Haftung gezogen wird, wenn er einer anderen Person Schaden zufügt, egal ob aus Versehen oder grob fahrlässig. Dabei kann eine Einkommenspfändung von bis zu 30 Jahren, wenn die Schadenssumme ihr Kapital und Einkommen übersteigt, ein finanzielles Desaster herbeiführen.
Haftpflichtversicherungen sind sehr wichtige, wenn nicht sogar die wichtigsten Versicherungen, denn sie schützen nicht nur den eigenen Geldbeutel, sondern vor allem auch unsere Mitmenschen. Der Gesetzgeber hat dies erkannt und die Kfz-Haftpflicht schon vor Jahrzehnten zur Pflicht gemacht. Sind wir also mit dem Auto oder Motorrad unterwegs, übernimmt unsere Kfz-Versicherung eventuelle Schäden an Dritten. Dafür zahlen wir regelmäßig Beiträge an das Unternehmen. Der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung ist bislang freiwillig, doch genauso wichtig, wie die Kfz-Variante.
Die Privathaftpflichtversicherung gibt es in vielen Ausführungen und Varianten, mit vielen Inhalten, von denen einige zwingend erforderlich, andere sehr empfehlenswert und wieder andere, je nach Lebenslage, sogar unnotwenig und überflüssig. Die grobe Fahrlässigkeit ist in allen Fällen mitversichert, denn genau zu diesem Zweck gibt es die private Haftpflichtversicherung. Nur im Falle des Vorsatzes zahlt keine Versicherung.
Die richtige Police zu finden, ist gar nicht so einfach. Es gibt allerdings Inhalte, die man auf keinen Fall in der Privathaftpflicht missen sollte. Darunter fallen wichtige Punkte wie
- die Forderungsausfallversicherung
- Gefälligkeitsschäden
- Deliktunfähige Kinder (falls Kinder unter 7 Jahren im Haushalt)
Wir bieten Ihnen, je nach aktuellem Bedarf, die richtige Privathaftpflicht zu einem günstigen Beitrag an und stehen Ihnen auch zukünftig zur Seite, um die Versicherung gegebenenfalls den Veränderungen Ihres Lebens anzupassen. Hier gelangen Sie zu unseren online Vergleich.
Dreizehn Jahre bis zum Abitur, mindestens acht Semester, also im besten Fall vier Jahre Studium, zwei Jahre Referendariat und ein Jahr Auslandsaufenthalt – das macht insgesamt 28 Jahre Arbeit, die ein Anwalt in seine Ausbildung steckt, bis er eigenständig vor Gericht agieren darf. Natürlich bietet jemand dieses Wissen nicht ehrenamtlich an. Schon ein Beratungstermin kann preislich, je nach Anliegen, schon im dreistelligen Bereich liegen. Man geht also bei einem nahenden Rechtsstreit nicht nur das finanzielle Risiko einer Niederlage ein, sondern muss schon im Voraus tief in die Tasche greifen, um überhaupt eine realistische Chance auf erfolgreiches Klagen zu haben.
Eine Rechtsschutzversicherung besteht in den meisten Fällen aus mehreren Einzelabsicherungen oder Bausteinen, die diverse Bereiche des Lebens abdecken. Meist geht es dabei um:
- Arbeits-Rechtschutz
- Fahrzeug- / Fahrer- / Verkehrs-Rechtschutz
- Steuer-Rechtschutz
- Wohnungs- / Grundstücksrechtschutz
- Disziplinar- / Standes-Rechtschutz
- Familien-Rechtschutz
- etc.
Je nach Bedarf kann aus diesen Bausteinen der passende Rechtsschutz zusammengestellt werden. Dabei sollte man immer die Bedingungen der einzelnen Tarife im Auge haben, denn wo der eine Anbieter Internetgeschäfte mit absichert, da kann ein Anderer diese grundsätzlich ablehnen. Auch der Rechtsstreit im Falle einer Scheidung ist bei den meisten Versicherern ein Tabu-Thema. Zudem haben die Policen unterschiedliche Wartezeiten. Rechtsstreitigkeiten die vor Abschluss einer Rechtsschutzversicherung, oder innerhalb der ersten drei bis sechs Monate danach, ihren Ursprung finden, sind oft ausgeschlossen.
Wir führen Sie durch den Dschungel “Rechtsschutz” und stellen für Sie ein individuelles Paket zusammen, auf das Sie sich verlassen können. Gerne kann auf Wunsch in einer entsprechenden Police auch Ihr/e Partner/in und Ihre Kinder aufgenommen werden.
Kleiner Tipp: Im Falle eines Rechtsstreits, kontaktieren Sie ihren Versicherer und lassen Sie sich einen Anwalt empfehlen, denn jede Versicherung wird versuchen, möglichst alle Streitigkeiten zu gewinnen, um Kosten zu sparen und Ihnen deswegen nur die besten Anwälte vermitteln.
In Deutschland sind Arbeitnehmer in einer gesetzlichen Unfallversicherung sowohl auf der Arbeit, als auch auf dem Hin- und Rückweg, gegen Unfälle und dadurch entstehende finanzielle Belastungen über die Berufsgenossenschaften pflichtversichert. Auch Kinder sind im Falle eines Unfalles in der Schule und im Kindergarten und bei Wegeunfällen gesetzlich abgesichert.
Da die Mehrheit der Unfälle allerdings im privaten Bereich, also in der Freizeit passieren, gehört die private Unfallversicherung mit zu den wichtigsten Absicherungen der heutigen Zeit. Denn man ist weder beim Sport, noch im Straßen- oder Reiseverkehr gesetzlich abgesichert. Auch der Unfall in den eigenen vier Wänden ist für die Pflichtversicherung nicht interessant, was im Falle einer Hausfrau oder eines Hausmannes 24 Stunden eigenes Risiko bedeutet.
Durch einen Unfall kann sich die eigene finanzielle Lage drastisch ändern. Der Erwerb bleibt über kurz oder lang aus oder es werden aufgrund von körperlichen Einschränkungen Umzugs- oder Umbaumaßnahmen nötig. Das Geld dafür muss der Betroffene aus eigener Tasche zahlen, wenn er nicht privat vorgesorgt hat.
Die private Unfallversicherung gibt es in verschiedenen Varianten und Formen. Das Basis-Produkt zahlt bei Feststellung einer unfallbedingten Invalidität eine feste Summe, die nach Invaliditätsgrad und der vereinbarten Police berechnet wird. Dabei gibt es Varianten, die schon bei kleinen körperlichen Einschränkungen einen ansehnlichen Betrag auszahlen, dafür dann vergleichsweise wenig bei größeren Unfällen, oder viel Beitrag kosten. Wieder andere Versicherungen zahlen im schlimmsten Fall eine sehr hohe Summe aus, mindern die Zahlung aber bei nur geringen Invaliditätseinstufungen.
Zusätzlich zu dieser Basisleistung, gibt es bei vielen Versicherern die Möglichkeit, diverse andere Leistungen gegen Mehrbeitrag mitzuversichern. Darunter zum Beispiel
- Leistung im Todesfall
- Krankenhaustagegeld
- Kurkostenbeihilfen
- Unfallbedingte Kosmetische Behandlungen
- Bergung
Wir setzen uns gerne zusammen mit Ihnen an das Thema, um für Sie und Ihre Familie, vollkommen unabhängig, die richtige Police, mit passendem Inhalt zu ermitteln. Damit Sie und Ihre Liebsten, ohne Bedenken, Spaß am Leben haben können. Oder vergleichen Sie einfach hier Ihre Unfallversicherung völlig unverbindlich und kostenlos.
Grundsätzlich ist jeder Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Da der Schutz, den die gesetzliche Krankenversicherung den Bürgern bietet in den letzten Jahren jedoch immer weiter abgebaut wurde, stellen uns immer mehr Menschen die Frage, wie man seinen individuellen Schutz wieder etwas erhöhen kann, bzw. es wird grundsätzlich danach gefragt, welche gesetzliche Krankenversicherung eigentlich die beste ist.
Nun, die Frage nach der besten Krankenversicherung kann so pauschal leider nicht beantwortet werden, da alle Kassen in etwa das gleiche Leistungsspektrum abdecken. Und auch der Beitragssatz, früher ein probates Vergleichsmittel, ist heute bei allen Kassen gleich und liegt einheitlich bei 15,5%. Was jedoch als absolut eindeutig angesehen werden darf, ist die Tatsache, dass der Abschluss einer privaten Krankenzusatzversicherung immer wichtiger wird. Nur durch eine private Krankenzusatzversicherung kann man sich wertvollen Schutz, der in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht (mehr) enthalten ist, sichern und sich so vor finanziellen Gefahren schützen.
Wer jedoch über 4.125 Euro im Monat verdient, sollte darüber nachdenken, ob er nicht generell den Ausstieg aus der gesetzlichen Krankenversicherung wagt und in die private Krankenversicherung wechselt. Hier findet man nämlich all das, was die gesetzliche Krankahnkasse nicht bieten kann: Stabile Beiträge, exzellente Leistungen und eine schnelle und bei den Ärzten hoch angesehene Leistungspolitik.
Hinzu kommt, dass sich jeder Versicherungsnehmer, der sich für den Wechsel in die private Krankenversicherung entscheidet, seine Leistungsbausteine selber zusammenstellen kann. Somit wird ein maßgeschneiderter Versicherungsschutz möglich, der stets zu den eigenen Bedürfnissen passt.
Da die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen in den letzten Jahren immer weiter abgesenkt wurden und dieser Trend wohl auch in den kommenden Jahren weiter anhalten wird, erreichen uns immer mehr Anfragen von Menschen, die gerne eine Krankenzusatzversicherung abschließen möchten. Der Hauptpunkt, der dabei immer wieder als Frage an uns gestellt wird, ist der, woran man eigentlich eine gute Krankenzusatzversicherung erkennt, bzw. welche Leistungen auf jeden Fall im Vertrag enthalten sein sollten.
Nun, zuerst einmal muss man sagen, dass es inzwischen eine wirklich nur sehr schwer überschaubare Zahl an verschiedenen Krankenversicherungstarifen auf dem Markt gibt. Wer sich gut absichern will, hat die Qual der Wahl. Im Folgenden wollen wir mit unserem Krankenzusatzversicherungen Vergleich helfen, Ordnung in dieses Chaos zu bringen.
Eine gute Krankenzusatzversicherung erkennt man grundsätzlich erst einmal daran, dass sie viele verschiedene Leistungsspektren abdeckt. Neben einer Leistung bei Sehhilfen ist oftmals auch ein Krankenhaustagegeld, eine Leistung bei Kuren oder Reha – Maßnahmen und eine Leistung bei Zahnersatz enthalten.
Neben solchen Kombiprodukten, die viele Sparten des gesundheitlichen Versorgung abdecken, gibt es jedoch auch sehr spezialisierte Produkte, wie z.B. die reinen Zahnzusatzversicherungen.
Alle Preise und alle Leistungen im einzelnen aufzuzählen, würde hier den Rahmen sprengen, sollten Sie zu diesen Produkten jedoch Fragen haben, freuen wir uns, wenn wir Sie beraten können.
Die Gesundheit ist das Wichtigste, was wir haben – deshalb sollte man sie möglichst gut schützen! Eine private Krankenzusatzversicherung kann einen solchen Schutz bieten – informieren Sie sich also noch heute.
Wer in Deutschland einen Pkw zulassen möchte, muss der Zulassungsstelle nachweisen, dass er eine Kfz Versicherung besitzt. Zu diesem Zweck werden von den Versicherungen so genannte “elektronische Versicherungsbestätigungen” ausgegeben, die dann gleichzeitig mit der Ausgabe an die Zulassungsstelle übermittelt werden.
Neben der Kfz Haftpflichtversicherung, die ja Pflicht ist, haben Autobesitzer die Möglichkeit, eine Kraftfahrzeug-Vollkasko und/oder eine Teilkaskoversicherung abzuschließen. Beide Sparten dienen dazu, Schäden abzudecken, die nicht einem anderen Menschen oder dessen Hab und Gut (Haftpflichtversicherung) zugefügt werden, sondern, die das eigene Auto betreffen.
Dies sind in der Teilkaskoversicherung:
- Feuer
- Sturm
- Hagel
- Blitzschlag
- Unfall mit Haarwild (bei einigen Versicherungen auch “alle Tiere”!)
- Diebstahl
- Glasbruch
- Explosion
- Kabelbrände
In der Vollkaskoversicherung finden sich:
- alle selbstverschuldeten Unfälle
- Höhere Gewalt
- Vandalismus
Je nachdem, wie teuer der Versicherungsschutz ohne eine Selbstbeteiligung im Schadenfall ausfällt, kann man entscheiden, ob man nicht evtl. einen Selbstbehalt einbaut. Dies würde dazu führen, dass der Versicherungsbeitrag deutlich sinkt. Im Schadenfall sind dann jedoch 150,300 oder 500 Euro des Schadenwertes vom Versicherungsnehmer zu bezahlen.
Neben der Haftpflicht-, Voll-, oder auch Teilkaskoversicherung gibt es im Kraftfahrzeugbereich noch die so genannten Schutzbriefleistungen, die oft ergänzend zur Vollkaskoversicherung angeboten werden. Hier werden nach einem Unfall auch die Abschleppkosten, ein evtl. Mietwagen und ggf. auch Hotelübernachtungen übernommen. Gerade dann, wenn man viel mit dem Auto unterwegs ist, sollte man sich ernstlich überlegen, ob ein solcher Schutz nicht durchaus Sinn machen kann.
„Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.“
Dies steht im § 833 des BGB und bedeutet soviel wie: Jeder Halter ist, für die von seinem Tier angerichteten Schäden, in voller Höhe, mit seinem gesamten Eigenkapital, haftbar zu machen. Im Falle eines größeren Schadens, kann es zu einer Einkommenspfändung für bis zu 30 Jahre kommen.
Viele Kleintiere wie Vögel, Nager oder Katzen, können über die private Haftpflichtversicherung abgesichert werden. Auch exotischere Tiere wie Schlangen oder Echsen sind dort einkalkuliert. Es gibt aber auch Tiere, deren hohes Risiko einer eigenen Versicherung bedarf.
Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung schützt den Halter vor finanziellen Einbußen, durch die von seinem Tier verursachten Sach-, Personen- und Vermögensschäden. Dabei kann eine Absicherung des Hundes oder Pferdes durchaus einen ähnlichen Beitrag kosten, wie die Privathaftpflichtversicherung, denn Tiere sind nie komplett berechenbar. Angeborene Instinkte, Fluchtverhalten bei Furch oder der Spieltrieb können schnell zu unerwarteten Unfällen führen. Dabei können nicht nur Sachgegenstände zu Schaden kommen, sondern im schlimmsten Fall auch Verletzungen und Todesfälle auftreten.
Gerne kümmern wir uns auch um den geeigneten Versicherungsschutz für Ihre Lieblinge. Sprechen Sie uns einfach bei Bedarf oder Fragen auf die Tierhalterhaftpflichtversicherung an.