Privathaftpflichtversicherung Vergleich

Online Privathaftpflichtversicherung Vergleich kompetent und unverbindlich!

Privathaftpflichtversicherung Vergleich jetzt online starten

Hier können Sie online vergleichen ohne Angaben von persönlichen Daten oder E-Mail-Adressen!

Privathaftpflichtversicherung VergleichDie Privathaftpflichtversicherung ist die wichtigste aller privaten Versicherungen, denn der Gesetzgeber lässt eine Haftung in unbegrenzter Höhe zu. Deshalb sollten Sie die Versicherungssummen möglichst hoch wählen. So müssen Sie bei einem eventuellen Großschaden einen Teil des Schadens auch nicht aus der eigenen Tasche bezahlen. Dies kann Ihre wirtschaftliche Existenz kosten. Eine Privathaftpflichtversicherung muss nicht teuer sein. Unser online Privathaftpflichtversicherung Vergleich zeigt Ihnen deshalb die Preis- und Leistungsunterschiede vieler Privathaftpflichtversicherungen auf. Sie gehört mithin zu den wichtigsten Versicherungen, die man haben muss. Man schützt damit sich selbst und seine Familie vor hohen finanziellen Risiken, die vielleicht das Leben so bringen kann. Laut Gesetz ist jeder zum Schadensersatz verpflichtet, der den anderen schuldhaft oder eben auch nur aus Versehen einen Schaden zufügt. Auch hier gibt es, wie auch in anderen Versicherungssparten, große Unterschiede bei den verschiedenen Versicherungsgesellschaften was die Prämien betrifft.

Noch wichtiger ist es, die Bedingungen und die damit verbundenen Leistungseinschlüsse zu überprüfen. Eine gute Privathaftpflichtversicherung bietet ihnen nicht nur einen günstigen Preis an. Der Deckungsumfang sollte möglichst individuell auf die eigenen Bedürfnisse angepasst werden können. Lebensverhältnisse sind nun mal unterschiedlich. Die einen leben allein als Single, die anderen haben eine kleine oder große Familie, oder ich bin schon im Rentenalter. Genauso unterschiedlich sind die Bedürfnisse und Vorstellungen vom Versicherungsschutz. Von der Basisvariante bis zum “all – inklusive“ mit oder ohne Selbstbeteiligung. Es ist so viel Schutz wie gewünscht möglich. Z.B. die Deliktunfähigkeit von Kindern unter 7 Jahren, wenn hier keine Aufsichtspflichtverletzung der Erziehungsberechtigten vorliegt, kann es schnell zur Ablehnung eines Schadens kommen. Jeden Privathaftpflichtversicherung Vergleich für eine Privathaftpflichtversicherung führen wir mit Sondertarifen für Familien, Single, Single mit Kindern, Senioren und jeweils auch mit einem Selbstbehalt durch. Die genauen Erläuterungen und Tarifbeschreibungen können Sie jeweils dem Deckungsvergleich entnehmen.

Privathaftpflicht Versicherungsvergleich

Die Privathaftpflichtversicherung schützt Sie folglich vor finanziellen Risiken, bis zur gewählten Versicherungssumme. Da Sie kraft Gesetz in unbegrenzter Höhe haften, empfiehlt es sich daher eine höchstmögliche Versicherungssumme zu wählen. Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Privatperson als Fußgänger oder Radfahrer im Straßenverkehr. Aber zusätzlich auch im Ausland, beim Sport oder als Gast in einem Haus oder einer Wohnung sind Sie versichert. Die Leistungspflicht der Privathaftpflicht umfasst dabei zu aller erst die Prüfung der Leistungsfrage. Erst danach wird ein berechtigter Schadensersatzanspruch erstattet. Gegebenenfalls müssen unbegründete Schadensersatzansprüche abgelehnt werden. Einfache Privathaftpflichtversicherungen beinhalten oft schon neben den gesetzlich festgelegten Schadenersatzverpflichtungen bereits zahlreiche Leistungserweiterungen wie z.B. Ausfalldeckung, Gefälligkeitsschäden, Mietsachschäden, oder den Verlust privater fremder Schlüssel. Weitere Leistungseinschlüsse können Sie über unsere Deckungsvergleiche in einfacher Form einsehen.

Darüber hinaus empfehlen wir Ihnen den Versicherungsumfang bedarfsgerecht zu ergänzen, in dem Sie zum Beispiel Schäden durch deliktunfähige Kinder, den Verlust fremde berufliche Schlüssel, die Umwelthaftpflicht für einen Heizöltank, die Vermietung von Eigentumswohnungen bzw. Besitz eines unbebauten Grundstückes, Schäden an fremden, gemieteten, beweglichen Sachen, Wassersportversicherung oder den Rechtsschutz zur Ausfalldeckung bei Zahlungsunfähigkeit des Schadenverursachers mit einschließen. Flexibel können Sie auch bei der Wahl Ihrer Versicherungssumme sein. So können Sie zwischen 3, 5, 10 und sogar bis 50 Mio. € wählen. Darüber hinaus bieten wir für Beamte, Angestellte und Lehrer im öffentlichen Dienst die Möglichkeit auf Einschluss einer Dienst-Haftpflichtversicherung an.

Was ist nicht versichert?

Leider kann eine Privathaftpflichtversicherung nicht für alle Schäden zahlen, die man verursacht hat. Deshalb gibt es leider Ausschlüsse bei den Versicherern. Deshalb kann es passieren, dass Sie für einen Schaden den Sie verursacht haben, zwar haftbar gemacht werden können, Sie aber keinen Versicherungsschutz über die Privathaftpflicht genießen. Daher gibt es diese beispielhaften Ausschlüsse:

  • Durch Vorsatz verursachte Schäden
  • Schäden an geliehenen oder gemieteten Sachen
  • Schäden die durch die Nutzung eines Kraftfahrzeuges entstehen
  • Bußgeld und Geldstrafen durch den Staat
  • Schäden durch deliktunfähige Kinder Schäden, die Sie mitversicherten Personen zufügen (Ehepartner oder Kinder)

Die Privathaftpflicht zahlt nicht nur berechtigte Schadensersatzansprüche, sie wehrt auch unberechtigte Schadenersatzansprüche ab. Deshalb beinhaltet sie darüber hinaus auch eine Rechtsschutzversicherung, die bei der Abwehr unberechtigter Schadensansprüche auch die gerichtlichen Kosten für einen Rechtsstreit übernimmt. Eine günstige Privathaftpflichtversicherung kann schon sehr viele Leistungen enthalten, wie Sie unserem online Privathaftpflichtversicherung Vergleich entnehmen können.

Die Privathaftpflicht leistet bei Personenschäden, in dem Sie die Kosten der Krankenkasse für die Gesundung der geschädigten Person erstattet. Sie zahlt auch eventuell eine lebenslange Rente bzw. Schmerzensgeld. Bei Sachschäden wird die Reparatur oder der Ersatz der beschädigten Sache erstattet. Hier wird maximal der Zeitwert erstattet, da der Geschädigte nicht besser gestellt werden kann als vor dem Schaden. Bei einem Vermögensschaden wird der ausschließlich nachweisbare Verlust im Geldwert bezahlt.

Kommentare sind geschlossen.