Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutzversicherung Vergleich

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Die Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutzversicherung

In der Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutzversicherung sind der Versicherungsnehmer und die mitversicherten Familienangehörigen als Eigentümer, Halter, Fahrer, oder Insasse aller auf ihn zugelassenen oder auf seinen Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehenen Fahrzeuge zu Lande versichert. Ebenfalls Versicherungsschutz besteht, wenn er ein Fahrzeug kauft, als Mieter eines Selbstfahrer-Vermietfahrzeuges, als Fahrer fremder Fahrzeuge sowie bei der Teilnahme am öffentlichen oder privaten Straßenverkehr bei der Benutzung jeglicher Fortbewegungsmittel und als Fahrgast.

Leistungsarten und Schadensbeispiele in der Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz

Schadenersatzrechtsschutz:

Der Versicherungsnehmer wird beispielsweise als Verkehrsteilnehmer von einem Auto angefahren und erleidet schwere Verletzungen. Der Unfallgegner bestreitet aber sein Verschulden und die Schadenersatzansprüche müssen eingeklagt werden.

Arbeitsrechtsschutz:

Dem Versicherungsnehmer wird zum Beispiel nach Rationalisierungsmaßnahmen gekündigt. Im anschließenden Arbeitsgerichtsprozess einigen sich der Versicherungsnehmer und der ehemalige Arbeitgeber auf eine Abfindung. Die Gerichts- und Anwaltskosten werden von der Berufsrechtsschutzversicherung erstattet. Rechtsschutz in Vertrags- und Sachenrecht:

Der Versicherungsnehmer kauft eine neue Wohnzimmereinrichtung. Trotz erheblicher Mängel weigert sich der Verkäufer, Ersatz zu liefern. Der Anspruch muss gerichtlich erstritten werden. Steuer-Rechtsschutz:

Das Finanzamt erkennt beispielsweise die Fahrtkosten zur Arbeitsstelle nicht voll als Werbekosten an. Zur Wahrung Ihrer Interessen muss das Finanzgericht eingeschaltet werden.

Sozialgerichtsrechtsschutz:

Nach einem Verkehrsunfall auf dem Weg zur Arbeit wird beispielsweise der Versicherungsnehmer erwerbsunfähig. Die Berufsgenossenschaft lehnt die Rentenzahlungen mit der Begründung ab, die Erwerbsunfähigkeit beruhe auf frühere Erkrankungen. Die Streitfrage lässt sich nur unter Heranziehung von ärztlichen Gutachten vor dem Sozialgericht klären.

Verwaltungsrechtsschutz im privaten Bereich:

Der Sohn der Versicherungsnehmerin erhält, obwohl er alle Voraussetzungen erfüllt, nicht den gewünschten Studienplatz. Für die Auseinandersetzung mit der “Zentralen Vergabestelle für Studienplätze” übernimmt die Privatrechtsschutz-Versicherung die Gerichts- und Anwaltskosten.

Disziplinar- und Standesrechtsschutz:

Aufgrund der Beteiligung an einer öffentlichen Protestaktion wird gegen den Versicherungsnehmer, der im öffentlichen Dienst beschäftigt ist, ein Disziplinarverfahren eingeleitet, um vorübergehend eine Gehaltskürzung zu erreichen. Die Berufsrechtsschutzversicherung übernimmt dann die Kosen für die Einschaltung eines Rechtsanwaltes.

Rechtsschutz für Opfer von Gewalttaten:

Beim morgendlichen Jogging entgeht die Versicherungsnehmerin nur knapp einem Sexualverbrechen. In dem späteren Strafprozess gegen den Täter beauftragt sie einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung ihrer Interessen als Nebenklägerin und beim Täter-Opfer-Ausgleich. Nicht alle Rechtsschutzversicherungen bieten dann hierfür Versicherungsschutz. Bitte prüfen Sie Ihre Vertrags- und Angebotsunterlagen!

Strafrechtsschutz:

Der Verkehrsteilnehmer wird in einen Verkehrsunfall verwickelt, bei dem der Unfallgegner verletzt wird. Obwohl die Schuldfrage offen ist, erhält der Versicherungsnehmer eine Anklage wegen fahrlässiger Tötung. Der Spezial-Straf-Rechtsschutz greift, wenn der Versicherungsnehmer wegen einer angeblichen Beleidigung seines Nachbarn verklagt wird bzw. dieser Strafanzeige erstattet.

Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz:

Wegen einer angeblichen Geschwindigkeitsüberschreitung will die Verwaltungsbehörde gegen den Versicherungsnehmer eine Geldbuße und ein einmonatiges Fahrverbot verhängen. Der Rechtsanwalt erreicht die Einstellung des Bußgeldverfahrens. Dennoch hat der Versicherungsnehmer die Kosten des Rechtsstreites selbst zu tragen, der Fahrzeug-Rechtsschutz erstattet ihm diese.

Beratungsrechtsschutz:

Nach dem Tod seines Vaters kann sich dann der Versicherungsnehmer einmal über seine Erbansprüche anwaltlich beraten lassen.

Mediationsrechtsschutz:

Nach dem Tod des Erblassers kommt es zwischen den Erben zum Streit über die Aufteilung des Nachlasses. Dieser Streit wurde im Wege der außergerichtlichen Konfliktlösung dann durch einen Mediator beigelegt. Nicht alle Rechtsschutzversicherungen bieten hierfür Versicherungsschutz. Bitte prüfen Sie Ihre Vertrags- und Angebotsunterlagen!

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