Kfz-Versicherung wechseln und erfahren, wie man eine Autoversicherung kündigen kann
Kfz-Versicherung wechseln: Eine Autoversicherung kündigen kann man jedes Jahr, da die Laufzeit für diesen Versicherungsvertrag maximal 1 Jahr betragen darf. Ein Wechsel der Kfz-Versicherung rechnet sich oft, da die Beiträge der Versicherer nicht stabil sind und sich jedes Jahr stark ändern können. Deshalb lassen sich oft mehrere Hundert Euro sparen, wenn man die Versicherungsbeiträge der Kfz-Versicherungen vergleicht. Leider hat die Vergangenheit gezeigt, dass gerade die treuen Kunden von den Versicherungsgesellschaften meist die teureren Prämien bezahlen müssen. Schon alleine die Androhung, die Kfz-Versicherung zu wechseln, reicht vorwiegend schon aus, um bei der alten Versicherung einen günstigeren Beitrag zu erhalten.
Was sollte Sie beim Wechsel Kfz-Versicherung beachten?
Wenn Sie Ihre Kfz-Versicherung wechseln, können Sie überwiegend schon einige hundert Euro ohne großen Aufwand einsparen. Über unseren online Vergleichsrechner können Sie sich ein unverbindliches und kostenloses Angebot selbst erstellen. Im Normalfall können Sie Ihre Kfz-Versicherung spätestens am 30. November eines jeden Jahres wechseln, da das Versicherungsjahr maximal ein Jahr laufen darf und die Hauptfälligkeit der 01. Januar im Versicherungsjahr ist. Da man bei der Pkw Versicherung eine Kündigungsfrist von einem Monat hat, kann man diese nur wechseln, wenn man spätestens am 30. November des laufenden Versicherungsjahres den Versicherungsvertrag kündigt. Wer die Kündigung zum 30. November verpasst hat, kann erst wieder seine Geldsparchance im übernächsten Jahr nutzen.
Bei Fragen oder Problem bei der Durchführung des Versicherungsvergleiches für die Kfz-Versicherung hilft Ihnen gerne unsere telefonische Hotline: +49 (0)3901/82953 während unserer Bürozeiten (Mo. – Do.: 9:00 – 18:00 Uhr und Fr.: 9:00 – 13:00 Uhr) oder kontaktieren Sie uns per E-Mail.
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Autoversicherung kündigen
Jederzeit die Auto-Versicherung wechseln bzw. kündigen kann man natürlich bei Kfz-Halterwechsel, Neuzulassung, wenn die eigene Kfz Versicherung die Prämien erhöht oder Konditionen (AGB) ändert.
Wann kann man eine Kfz-Versicherung kündigen?
Eine Autoversicherung kann man ordentlich zum 30.11. eines jeden Jahres kündigen und dann die Kfz-Versicherung wechseln. Weitere Kündigungsmöglichkeiten sind möglich bei einer Beitragserhöhung, nach einem Schadensfall, bei Fahrzeugwechsel oder einer Neuzulassung. Allerdings gibt es einige Spielregeln zu beachten, die wir Ihnen hie kurz darstellen möchten.
Ordentliche Kündigung / Kfz-Versicherung wechseln
Eine Kfz-Versicherung können Sie jedes Jahr spätestens am 30. November ordentlich kündigen. Nur in einigen wenigen Ausnahmen ist nicht der 31.12. das Ablaufdatum eines Kfz Versicherungsvertrages. Für diesen Fall gilt, dass Sie diese Versicherung dann spätestens einen Monat vor dem Vertragsende die Autoversicherung kündigen müssen, um Beitragsersparnisse zu erlangen. Ihr Kündigungsschreiben sollte auf alle Fälle die Versicherungsscheinnummer und das Kennzeichen Ihres Kraftfahrzeuges enthalten. Eine Kündigung per Einschreiben ist ratsam. Die Vorlage für ein Kündigungsschreiben bei einer ordentlichen Kündigung erhalten Sie hier.
Kündigung des vorläufigen Versicherungsschutzes in der Kfz-Versicherung
Die Kündigung des vorläufigen Versicherungsschutzes ist übrigens jederzeit möglich. Die Kündigung wird mit sofortigem Eingang beim Versicherer wirksam.
Sonderkündigung der Autoversicherung bei Beitragserhöhung
Erhöht Ihre Kfz-Versicherung den Beitrag, haben Sie innerhalb eines Monates nach Zugang dieser Mitteilung, die Möglichkeit den Versicherungsbeitrag zu kündigen und können die Kfz-Versicherung wechseln. Die Kündigung ist sofort wirksam, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt, zu dem die Beitragserhöhung wirksam geworden wäre. Die Gesellschaften müssen bei einer Beitragserhöhung den Unterschied zwischen bisherigem und neuem Beitrag kenntlich machen. Bei einer Erhöhung der Versicherungssteuer haben Sie kein Sonderkündigungsrecht! Die Vorlage für ein Kündigungsschreiben bei einer Beitragserhöhung erhalten Sie hier.
Kündigung der Kfz-Versicherung nach einem Schadenereignis
Hat der Versicherer einen Schadensfall reguliert, haben Sie und auch die Versicherungsgesellschaft das Recht, den Vertrag innerhalb eines Monates mit sofortiger Wirkung oder zum Ende des Versicherungsjahres zu kündigen und können dann die Kfz-Versicherung wechseln. Die Autoversicherung kündigen können Sie auch, wenn Ihnen die Kfz-Versicherung in der Kfz-Haftpflichtversicherung die Weisung erteilt, es über den Anspruch des Dritten zu einem Rechtsstreit kommen zu lassen. Außerdem können Sie in der Kfz-Haftpflichtversicherung den Vertrag bis zum Ablauf eines Monats seit der Rechtskraft des im Rechtsstreit mit dem Dritten ergangenen Urteils kündigen. Eine fristlose Kündigung durch Sie, ist allerdings nicht ratsam, da die Versicherungsgesellschaften für diesen Fall auch weiterhin den vollen gesetzlichen Anspruch auf die gesamte Jahresprämie haben.
Autoversicherung kündigen bei Veräußerung, Fahrzeugwechsel oder Neuzulassung eines Kraftfahrzeuges
Wechseln Sie Ihr Fahrzeug, haben Sie die Möglichkeit, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Hierbei müssen Sie keine Kündigungsfristen beachten! Mit der Abmeldung des Autos endet die Kfz-Versicherung nicht automatisch, da Sie für diesen Zeitraum kostenlosen Versicherungsschutz genießen. Veräußern Sie das Fahrzeug auf den Erwerber über. Der Erwerber ist berechtigt, den Vertrag innerhalb eines Monats nach dem Erwerb zu kündigen. Schließt der Erwerber für das Fahrzeug beispielsweise eine neue Versicherung ab und legt er bei der Zulassungsbehörde eine Versicherungsbestätigung vor, gilt dies automatisch als Kündigung des übergegangenen Vertrags.
Kfz-Versicherung wechseln bei veränderter Nutzung des Kraftfahrzeuges
Ändert sich die Art und Verwendung des Kraftfahrzeugs und erhöht sich der Beitrag dadurch um mehr als 10%, haben Sie die Möglichkeit den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Zugang ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
Kündigung der Autoversicherung bei Veränderung der Tarifstruktur
Ändern die Versicherungen ihre Tarifstruktur, können Sie übrigens den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang dieser Mitteilung der Änderung kündigen. Die Kündigung wird sofort wirksam, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung. Die Gesellschaften müssen Ihnen die Änderung spätestens einen Monat vor Wirksamwerden mitteilen und auf Ihr Kündigungsrecht hinweisen.
Kündigung der Kfz-Versicherung bei Bedingungsänderung
Machen die Versicherungen von ihrem Recht der Bedingungsanpassung Gebrauch, dann können Sie den Vertrag innerhalb von einem Monat nach Zugang dieser Mitteilung kündigen. Die Kündigung ist sofort wirksam, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Bedingungsänderung und man kann die Kfz-Versicherung wechseln.