Unfallversicherung Vergleich: Einsparpotentiale nutzen

Mittels Unfallversicherung Vergleich eine günstige Unfallversicherung ermitteln!

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Hier können Sie online vergleichen ohne Angaben von persönlichen Daten oder E-Mail-Adressen!

Unfallversicherung VergleichMit unserem Unfallversicherung Vergleich optimieren Sie online die Absicherung Ihrer Arbeitskraft. Die Unfall-Versicherung sichert Ihre Arbeitskraft in der vereinbarten Höhe ab. In kaum einer privaten Versicherungssparte sind Beitrags- und Leistungsunterschiede so groß wie bei der Unfallversicherung. Unser Versicherungsvergleich ist Ihnen dabei behilflich, eine günstige Unfall Versicherung zu finden. Hier stimmen dann auch Preis und Leistung. Unser Vergleichsrechner prüft die Unfallversicherungen nach Ihren Vorgaben. Sie werden erstaunt sein, wie preiswert leistungsstarker Versicherungsschutz sein kann. Sollten Sie Hilfe oder Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen gerne auch persönlich zur Verfügung.

Die Unfallversicherungen

Die Private Unfallversicherung bietet eine finanzielle Absicherung der versicherten Personen nach einem Unfall. Der Versicherungsschutz gilt weltweit und rund um die Uhr. Es sei denn Sie treffen eine abweichende Vereinbarung. Ein Unfall liegt zum Beispiel vor, wenn Sie stolpern, beim Sport stürzen oder einen Verkehrsunfall erleiden. Versicherungsschutz besteht auch, wenn Sie den Unfall selbst verschuldet haben. Die wichtigste Leistungsart der Privaten Unfallversicherung ist die Invaliditätsleistung. Hier erhalten Sie Bargeld auf der Grundlage der vereinbarten Invaliditätssumme.

Jeden Unfallversicherung Vergleich stimmen wir auf Ihre ganz persönlichen Bedürfnisse und Wünsche ab. Entweder Sie geben uns über den online Versicherungsvergleichsrechner Ihre Versicherungssummen vor oder wir gleichen diese in einem persönlichen Gespräch ab. Eine günstige Unfallversicherung kann schon sehr viele Leistungen enthalten, wie unserem online Unfallversicherung Vergleich entnehmen können.

Unfallversicherung checken

Ein Unfall kann jederzeit passieren. Egal wann und wo, ob beim Hausputz, beim Renovieren der eigenen 4 Wände, im Urlaub oder auf dem Weg zur Arbeit. Oft sind nämlich leichte Verletzungen. Diese können aber schnell zu schweren Beeinträchtigungen mit langjährigen Folgen führen. Solche Unfälle verursachen dann nicht nur Kosten, wie erhebliche Einkommensausfälle. Schlimmstenfalls kann man überhaupt nicht mehr arbeiten und wird überdies zum Invaliden. Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt bei Unfällen, die am Arbeitsplatz, in der Schule oder Kindergarten passieren. Hier gibt es aber viele weitere Einschränkungen. Wenn die gesetzliche Unfallversicherung überhaupt zahlt, reicht das Geld oft nicht einmal zur Überbrückung.

Schnell kann man somit zum Sozialfall werden. Hohe Folgekosten, wie ein behindertengerechter Umbau der Wohnung oder des Autos kann man nur mit einer privaten Unfall Versicherung absichern. Sie schützt darüber hinaus rund um die Uhr und weltweit. Die Unfallversicherung zahlt unabhängig von anderen Versicherungen. Aus diesem Grunde sollte jeder seinen persönlichen Bedarf, individuell auf die Lebensumstände angepasst ermitteln. Nur mit dem Unfallversicherung Vergleich kann man zusätzlich die erhebliche Sicherheitslücke schließen.

Unterschieden wird in die einzelnen Formen einer privaten Unfallversicherung:

Einzel-Unfallversicherung

Hier ist immer eine einzelne Person, je nach Angebot des Versicherers individuell versichert.

Familien Unfallversicherung

In dieser Variante kann ich alle Familienangehörige in einem Vertrag zusammengefasst versichern. Unterschiedliche  Leistungssummen sind möglich. Vorteil, oft bekommt dadurch einen Preisrabatt.

Kinder-Unfallversicherung

Versicherungsnehmer ist hier auch ein Eltern oder Großelternteil. Der Tarif ist bis zum 18. Lebensjahr günstiger bevor er dann auf den Erwachsentarif umgestellt wird.

Gruppenunfallversicherung

Sportvereine, Handwerksbetriebe oder andere Vereine sichern gerne Ihre Mitglieder zusätzlich ab und erhalten über so einen Sammelvertrag erhebliche Rabatte.

Wann zahlt eine Unfallversicherung?

Die Unfallversicherung zahlt bei einem dauerhaften Körperschaden. Daher wird die Invalidität innerhalb eines Jahres nach einem Unfall von einem Arzt festgestellt. Der Anspruch muss durch den Versicherungsnehmer in den folgenden 15 Monaten geltend gemacht werden. Stirbt die versicherte Person an den Folgen des Unfalles, innerhalb eines Jahres wird grundsätzlich die vereinbarte Todesfallsumme fällig! Die Höhe der Invaliditätsleistung richtet sich immer nach dem Grad der Invalidität und der entsprechend vereinbarten Versicherungssumme. Ein Teil des Versicherungsvertrages ist die sogenannte Gliedertaxe. Sie ist für die Berechnung der Ärzte verbindlich. Gute Unfallversicherungen zeichnen sich durch sogenannte „verbesserte Gliedertaxen“ aus.

Wer seine Leistungsansprüche erhöhen möchte, wählt eine entsprechend große Grundinvaliditätssumme. Sie können auch gleich eine entsprechende Progression, d.h. eine stufenweise Steigerung der Leistungen im Schadensfall vereinbaren. Jährliche dynamische Anpassung von Summen und Beiträgen sind in der Unfallversicherung auch möglich. Hier muss jeder nach seinen individuellen Bedürfnissen abwägen. Als Tipp für die Berechnungsgrundlage einer Versicherungssumme sollte man sich an dem 5 bis 6 – fachen des Jahreseinkommens orientieren. Wichtig ist auch für die Todesfallleistung einen Bezugsberechtigten zu benennen.

Und zum Schluss noch einmal genau die Definition eines Unfalles:
Versicherungstechnisch liegt ein Unfall vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich und von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.

Was ist nicht versichert?

Leider können nicht alle denkbaren Fälle versichern, denn sonst müssten die Unfallversicherungen einen unangemessen hohen Beitrag verlangen. Trotzdem gibt es schon sehr leistungsstarke Unfallversicherungen zu einem traumhaft günstigen Versicherungsbeitrag. Deshalb sind einige Unfälle aus dem Versicherungsschutz herausgenommen die nicht versichert werden können wie:

  • Unfälle durch Geistes oder Bewusstseinsstörungen
  • Unfälle die unmittelbar durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht werden
  • kein Versicherungsschutz besteht als Luftfahrzeugführer, bei einer mithilfe eines Luftfahrzeuges auszuübenden beruflichen Tätigkeiten
  • bei Unfällen die Sie sich als Fahrer, Beifahrer oder Insasse eines Motorfahrzeuges das an Rennveranstaltungen einschließlich der dazugehörigen Übungsfahrten zustande kommen, bei denen es auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ankommt

Diese Aufzählung ist nur Beispielhaft und nicht abschließend. Darüber hinaus müssen Sie mit Leistungskürzungen rechnen, soweit Vorschädigungen oder Krankheiten an den Unfallfolgen mitgewirkt haben.

Welche Leistungen können in der Unfallversicherung versichert werden?

Invaliditätsleistung

Invalidität liegt vor, wenn die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit der versicherten Person unfallbedingt dauerhaft beeinträchtigt ist. Die Invalidität muss innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten und innerhalb von fünfzehn Monaten nach dem Unfall von einem Arzt schriftlich festgestellt und von Ihnen bei uns geltend gemacht worden. Die Grundlage für die Berechnung der Leistung bilden die Versicherungssumme und der Grad der unfallbedingten Invalidität. Über die Gliedertaxe wird der jeweilige Grad der Invalidität ermittelt.

Übergangsleistung

Die vertraglich vereinbarte Übergangsleistung wird fällig, wenn die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit der versicherten Person im beruflichen oder außerberuflichen Bereich unfallbedingt nach Ablauf von sechs Monaten vom Unfalltag an gerechnet und ohne Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen noch um mindestens 50 % beeinträchtigt ist.
Krankenhaustagegeld / Genesungsgeld
Das Krankenhaustagegeld wird für jeden Kalendertag, in dem sich die versicherte Person in medizinischer stationären Behandlung befindet gezahlt, maximal für zwei Jahre in der vereinbarten Höhe. Das Genesungsgeld wird für jeden Tag nach der Entlassung aus dem Krankenhaus, längstens für 100 Tage gezahlt.
Todesfallleistung
Die Zahlung der Todesfallsumme wird fällig, wenn die versicherte Person innerhalb eines Jahres aufgrund der Folgen des Unfalles versterben sollte.

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