Kaskoversicherung online vergleichen

Günstige Kaskoversicherung über Kfz-Vergleichsrechner suchen

KaskoversicherungWie kann ein Kfz Kaskoversicherung Vergleich helfen günstige Prämien für die Kaskoversicherung zu ermitteln?
In der Kaskoversicherung ist das Fahrzeug gegen Beschädigung, Zerstörung oder Verlust in Folge eines versicherten Teil- oder Vollkaskoschadens versichert. Die Kaskoversicherung ist nicht wie die Kfz-Haftpflichtversicherung eine Pflichtversicherung. Sinn und Zweck der Kaskoversicherung sind die wirtschaftliche Absicherung des Kraftfahrzeuges, somit der Eigenschaden. Welchen Kaskoversicherungsschutz Sie benötigen, können Sie vollkommen frei entscheiden. Sie haben die Wahl zwischen der Voll- und der Teilkaskoversicherung und können hierbei auch noch die unterschiedlichsten Selbstbeteiligungen wählen. Bei Fragen oder Problem bei der Durchführung des Versicherungsvergleiches für die Kfz-Versicherung hilft Ihnen gerne unsere telefonische Hotline: +49 (0)3901/82953 während unserer Bürozeiten (Mo. – Do.: 9:00 – 18:00 Uhr und Fr.: 9:00 – 13:00 Uhr) oder kontaktieren Sie uns per E-Mail. Deshalb sollten Sie sich nicht scheuen sich, über unseren online Kfz Kaskoversicherung Vergleich zu informieren, welche Gesellschaft Ihnen eine günstige Kfz-Versicherung bieten kann. Sie werden erstaunt sein, wie groß die Beitragsunterschiede der Versicherungen selbst bei gleicher Leistung sind.

Versicherer

Hier können Sie online vergleichen, ohne Angaben von persönlichen Daten oder E-Mail-Adressen!

Die Teilkaskoversicherung

Der Versicherungsschutz in der Teilkasko umfasst Schäden aufgrund:

Brand und Explosion

Als Brand gilt nur ein Feuer, das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag. Explosion ist eine plötzliche verlaufende Kraftäußerung aufgrund eines sich ausbreitendes Gases oder Dampfes.

Entwendung

Versichert ist die Entwendung des Fahrzeuges aufgrund eines Diebstahls bzw. eines Raubes. Unterschlagung gilt nur über die Teilkasko versichert, wenn dem Täter das Fahrzeug nicht zum Gebrauch, Verkauf oder unter Eigentumsvorbehalt übergeben wurde. Unberechtigter Gebrauch gilt nur versichert, wenn der Täter überhaupt nicht berechtigt war, das Fahrzeug zu gebrauchen.

Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung

Versichert ist die unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung auf das Fahrzeug. Als Sturm gilt eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8. Eingeschlossen sind Schäden, die dadurch verursacht werden, dass durch diese Naturgewalten Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug geworfen werden. Ausgeschlossen sind Schäden, die auf ein durch diese Naturgewalten veranlasstes Verhalten des Fahrers zurückzuführen sind.

Zusammenstoß mit Tieren

Nicht bei allen Versicherungen gilt der Zusammenstoß mit Tieren aller Art in der Teilkasko versichert. Einige Gesellschaften versichern lediglich nur den Zusammenstoß mit Haarwild. Besonders hier lohnt sich ein Versicherungsvergleich.

Glasbruch

Versichert sind in der Teilkaskoversicherung Bruchschäden ohne Folgeschäden an der Verglasung. Ausgenommen hiervon sind Kosten für die Fahrzeugreinigung. Ist eine Reparatur mit dem Bohrlochverfahren möglich, entfällt für den Versicherungsnehmer die Selbstbeteiligung von 150 €, wenn er diese mit der Versicherungsgesellschaft in der Teilkaskoversicherung vereinbart hat.

Kurzschluss an der Verkabelung

Versichert gelten Schäden an der Verkabelung des Kraftfahrzeuges durch Kurzschluss. Einige Unternehmen versichern in der Teilkaskoversicherung auch Schäden an Aggregaten wie der Lichtmaschine, dem Anlasser oder der Batterie mit. Hier kommt es meist zu Summenbegrenzungen von z. B. 3.000 €. Weitere Folgeschäden gelten darüber hinaus überwiegend nicht mit versichert.

Marderbiss

Versichert gilt der unmittelbar durch Marderbiss verursachte Schaden am Fahrzeug. Folgeschäden aller Art, insbesondere weitergehende Schäden am Fahrzeug selbst, sind bei einigen Versicherungen mit einer Summenbegrenzung von z.B. 3.000 € mitversichert. Auch hier lohnt es sich schon oft die Beiträge und Leistungen zu vergleichen, da einige leistungsstarke Gesellschaften diesen Versicherungsschutz ohne Mehrbeitrag bieten.

Aufgrund eines Teilkaskoversicherungsschadens erfolgt keine Hochstufung des Versicherungsbeitrages in der Kaskoversicherung, da es in der Teilkasko keine Einstufung nach Schadenfreie Jahren gibt. Der Beitragssatz liegt immer bei 100 %.

Die Vollkaskoversicherung

In der Vollkaskoversicherung sind neben den Teilkaskoschäden auch selbstverschuldete Unfallschäden mitversichert. Nicht als Unfallschäden gelten hauptsächlich Schäden aufgrund eines Brems- oder Betriebsvorgangs oder reine Bruchschäden. Dazu zählen z. B. Schäden am Fahrzeug durch rutschende Ladung oder durch Abnutzung, Verwindungsschäden, Schäden aufgrund Bedienungsfehler oder Überbeanspruchung des Fahrzeugs und Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug ohne Einwirkung von außen. Ebenfalls versichert sind Schäden durch mut- oder böswillige Handlungen von Menschen, die in keinster Weise berechtigt sind, das Fahrzeug zu nutzen.

Der Beitrag in der Vollkaskoversicherung setzt sich aus harten und weichen Tarifmerkmalen zusammen. Zusätzlich ist der Beitragssatz besonders abhängig von der SFR Klasse, in der sich Ihre Vollkaskoversicherung befindet. Je höher diese Schadensfreiheitsklasse ist, umso günstiger ist der Beitrag für Ihre Kaskoversicherung. Nach einem regulierten Vollkaskoschaden wird die Schadenfreiheitsklasse immer zurückgestuft. Deshalb lohnt es sich immer eine Selbstbeteiligung zu vereinbaren und nachzurechnen, wie lange es sich lohnt, den Schaden alleine zu regulieren.

Kommentare sind geschlossen.