🎉 Veranstaltungshaftpflicht Versicherung Vergleich – Schutz für Events und Veranstalter
Egal ob Sie als Privatperson, Verein oder Unternehmen eine Veranstaltung organisieren – etwa ein Straßenfest, ein Konzert, eine Messe oder eine Demonstration: Die Veranstaltungshaftpflicht Versicherung schützt Sie zuverlässig vor finanziellen Risiken.
Diese spezielle Haftpflichtversicherung sichert Sie als Veranstalter gegen Schadensersatzansprüche Dritter ab und greift bei:
Personenschäden – z. B. wenn ein Besucher über ein nicht gesichertes Kabel stolpert
Sachschäden – etwa an geliehener Technik oder Mobiliar
Vermögensschäden – die in Folge eines Schadenereignisses entstehen
Ob private Feier oder öffentliche Großveranstaltung: Die Veranstaltungshaftpflicht übernimmt berechtigte Forderungen und wehrt unberechtigte Ansprüche konsequent ab (sogenannter passiver Rechtsschutz). Weitere Information finden Sie hier.
🔒 Veranstaltungshaftpflicht Versicherung: Jetzt Versicherung vergleichen und günstigsten Beitrag sichern
Über unseren Versicherungsvergleich für die Veranstaltungshaftpflicht können Sie ganz in Ruhe die Versicherungen nach Preis und Leistung vergleichen. Neben den Beiträgen können Sie sich die Bedingungen und Leistungsbeschreibungen ansehen.
📞 Bei Fragen sind wir gerne persönlich für Sie da: +49 (0)3901 / 34403 oder senden Sie uns eine E-Mail.
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💡 Für wen ist die Veranstaltungshaftpflicht sinnvoll?
Die Police ist relevant für:
Privatpersonen (z. B. bei Hochzeiten, Geburtstagsfeiern)
Vereine (z. B. Sportturniere, Gemeindefeste)
Unternehmen (z. B. Messen, Firmenveranstaltungen)
Kommunen (z. B. Stadtfeste, Weihnachtsmärkte)
Sobald Gäste oder Dienstleister involviert sind, ist ein Versicherungsschutz dringend zu empfehlen.
🛡️ Umfang des Versicherungsschutzes
Mit einer Veranstaltungshaftpflicht sichern Sie insbesondere Ihre gesetzliche Haftpflicht als Veranstalter gegenüber dritten Personen ab. Diese können einen begründeten oder unbegründeten Haftpflichtanspruch gegen Sie haben, der im Zusammenhang mit der Veranstaltung zustande kam. Hierzu gehören zum Beispiel:
Schäden bei Vor- und Nacharbeiten der Veranstaltung
wenn dem Geschädigten aufgrund der erlaubten Benutzung von Podien, Zelten oder Tribünen ein Schaden zugefügt wird
Schäden aus dem erlaubten Abbrennen eines Osterfeuers oder eines anderen Feuers
Brandschäden aus dem erlaubten Veranstalten eines Feuerwerkes
Schäden, die im Zusammenhang mit der Herausgabe von Speisen und Getränken in eigener Regie entstehen
Mitversichert gelten alle Hilfskräfte, die von Ihnen eingesetzt werden, um die Veranstaltung ordnungsgemäß durchführen zu können bzw. zu überwachen.
🚫 Ausschlüsse in der Veranstaltungshaftpflichtversicherung
Nicht versichert sind:
die private persönliche Haftung der Teilnehmer an der Veranstaltung
die Haftung wegen Schäden an benutzten oder gemieteten Gebäuden, Räumen, Einrichtungen, Zelten oder Plätzen
Schäden an verwendeten oder zur Aufbewahrung übernommenen Sachen und Tieren
🏢 Veranstaltungshaftpflicht für Messen und Ausstellungen
Bei der Veranstaltung einer Ausstellung oder Messe ist die gesetzliche Haftpflicht der Aussteller nicht versichert. Ebenso ausgeschlossen sind:
Schäden aus Beschädigung, Vernichtung oder Abhandenkommen von Ausstellungsstücken, Tieren, Ausstattungen oder Ständen
Schäden im Zusammenhang mit Pferderennen, Wett- oder Ringreiten (z. B. durch teilnehmende Reiter oder Fahrer)

