Versicherungen bei Volljährigkeit
Wenn man als junger Mensch mit der Schule fertig ist und in die Ausbildung startet, dauert es in aller Regel nicht lange und die ersten Banken, Sparkassen oder Versicherungen klingeln an und bitten um einen Termin. Wenn man nun aber allzu sorglos in die Banken geht oder aber auf den heimischen Versicherungsmakler hört, hat man schnell einen ganzen Stapel unnötiger Versicherungen.
Woher aber soll ein junger Mensch wissen, welche Versicherungen er wirklich braucht? Welche Versicherungen bei Volljährigkeit sind notwendig und was kann man sich getrost sparen?
Nun, zuerst einmal sollte man sich als junger Mensch darüber im klaren sein, dass die gesetzliche Rente und auch die Absicherung durch die staatlichen Sozialversicherungssysteme heute nicht mehr ausreichend sind, um ein vernünftiges Leben im Alter oder ein gutes Auskommen bei Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit zu ermöglichen – das ist einfach Fakt.
Wenn man nun beginnt, sein erstes, eigenes Geld zu verdienen, sollte man unbedingt darauf achten, dass man etwas für die Rente tut und auch eine Absicherung bei Berufsunfähigkeit abschließt.
Während erfahrungsgemäß viele junge Menschen um die Notwendigkeit einer privaten Altersvorsorge wissen, werden private Berufsunfähigkeitsversicherungen leider viel zu selten abgeschlossen. Dabei ist dieser Schutz enorm wichtig, haben junge Menschen doch kaum Ansprüche auf Leistungen der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente. Und selbst wenn Leistungen fließen – mehr als 38% des letzten Einkommens sind heute nur noch für Menschen möglich, die vor dem 02.01.1961 geboren wurden.
Ihr Überblick über Ihren Sicherheitsbedarf – Mögliche Versicherungen bei Volljährigkeit
Für Schäden, die Sie anderen Personen oder dem Eigentum anderer Personen schuldhaft zufügen, haften Sie als Verursacher nach § 823 BGB in unbegrenzter Höhe mit gegenwärtigem und zukünftigem Vermögen.
Bei größeren Schäden können die Ansprüche gegen Sie die Höhe Ihres Vermögens oder Einkommens weit übersteigen. In diesem Fall wird Ihr gesamtes Einkommen bis zu 30 Jahre lang bis zur Pfändungsgrenze herangezogen. Die finanziellen Folgen sind verheerend.
Eine Privat-Haftpflichtversicherung ist daher ein absolutes Muss, denn sie schützt Sie zu einem geringen Beitrag gegen die ruinösen Folgen einer kleinen Unachtsamkeit. Bei Bedarf können Sie auch Ihre Familie mitversichern, denn gerade Kinder sind aufgrund Ihrer Arglosigkeit häufig die Verursacher von Schäden. Sogar bestimmte Haustiere, z. B. Katzen, können in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden. Nebenbei wehrt die Haftpflichtversicherung auch unberechtigte Ansprüche gegen Sie ab.
Wir bieten Ihnen Policen mit umfangreichem Versicherungsschutz und ausgesprochen günstigen Beiträgen.
In Deutschland sind Arbeitnehmer in einer gesetzlichen Unfallversicherung sowohl auf der Arbeit, als auch auf dem Hin- und Rückweg, gegen Unfälle und dadurch entstehende finanzielle Belastungen über die Berufsgenossenschaften pflichtversichert. Auch Kinder sind im Falle eines Unfalles in der Schule und im Kindergarten und bei Wegeunfällen gesetzlich abgesichert.
Da die Mehrheit der Unfälle allerdings im privaten Bereich, also in der Freizeit passieren, gehört die private Unfallversicherung mit zu den wichtigsten Absicherungen der heutigen Zeit. Denn man ist weder beim Sport, noch im Straßen- oder Reiseverkehr gesetzlich abgesichert. Auch der Unfall in den eigenen vier Wänden ist für die Pflichtversicherung nicht interessant, was im Falle einer Hausfrau oder eines Hausmannes 24 Stunden eigenes Risiko bedeutet.
Durch einen Unfall kann sich die eigene finanzielle Lage drastisch ändern. Der Erwerb bleibt über kurz oder lang aus oder es werden aufgrund von körperlichen Einschränkungen Umzugs- oder Umbaumaßnahmen nötig. Das Geld dafür muss der Betroffene aus eigener Tasche zahlen, wenn er nicht privat vorgesorgt hat.
Die private Unfallversicherung gibt es in verschiedenen Varianten und Formen. Das Basis-Produkt zahlt bei Feststellung einer unfallbedingten Invalidität eine feste Summe, die nach Invaliditätsgrad und der vereinbarten Police berechnet wird. Dabei gibt es Varianten, die schon bei kleinen körperlichen Einschränkungen einen ansehnlichen Betrag auszahlen, dafür dann vergleichsweise wenig bei größeren Unfällen, oder viel Beitrag kosten. Wieder andere Versicherungen zahlen im schlimmsten Fall eine sehr hohe Summe aus, mindern die Zahlung aber bei nur geringen Invaliditätseinstufungen.
Zusätzlich zu dieser Basisleistung, gibt es bei vielen Versicherern die Möglichkeit, diverse andere Leistungen gegen Mehrbeitrag mitzuversichern. Darunter zum Beispiel:
- Leistung im Todesfall
- Krankenhaustagegeld
- Kurkostenbeihilfen
- Unfallbedingte Kosmetische Behandlungen
- Bergung
Wir setzen uns gerne zusammen mit Ihnen an das Thema, um für Sie und Ihre Familie, vollkommen unabhängig, die richtige Police, mit passendem Inhalt zu ermitteln. Damit Sie und Ihre Liebsten, ohne Bedenken, Spaß am Leben haben können. Oder vergleichen Sie einfach hier Ihre Unfallversicherung völlig unverbindlich und kostenlos.
Die Krankenversicherung gehört in der Bundesrepublik Deutschland zu den Pflichtversicherungen. An sich ist dies eine gute Idee, um das Land und seine Einwohner auf einem gewissen Gesundheitsstandard zu halten. Längst jedoch verkommt diese ursprünglich sinnvolle Idee zu einem Kostenfaktor, den man immer wieder zu senken versucht. So werden die Beiträge höher, während die Leistungen nachlassen. Viele Medikamente und Eingriffe sind mittlerweile zuzahlungspflichtig oder werden von den gesetzlichen Kassen gar nicht mehr übernommen.
Nicht jeder kann in eine private Krankenversicherung wechseln, um dieser Misere zu entkommen, denn dazu muss man über einer bestimmten Mindesteinkommensgrenze liegen. Lediglich ein Wechsel des Anbieters kann ein wenig Beitrag einsparen. Eine private Krankenzusatzversicherung kann hier Abhilfe schaffen. Für einen vergleichsweise geringen Beitrag kann der Pflichtversicherte seine Absicherung nach Bedarf deutlich aufbessern. Dabei kann der Versicherungsumfang bei vielen Versicherern so gestaltet werden, dass die gesetzlichen Leistungen um genau diese erweitert werden, die man selbst als wichtig erachtet. Einige der möglichen Erweiterungen wären:
- Freie Wahl von Klinik und Arzt (auch Chefarzt)
- Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus
- Krankenhaustagegeld bei stationärer Behandlung
- Volles Nettoeinkommen im Krankheitsfall
- Pflegezusatzversicherung
- Heilpraktikerbehandlung
- Zahnersatz
- Brillen und Kontaktlinsen
- Massagen und Kuren
Dabei ist man im Abschluss bei vielen Versicherern sehr flexibel und kann verschiedene Leistungen in den Policen abwählen oder hinzufügen. Natürlich möchte die Versicherung dann aber wissen, welches Risiko sie dabei übernimmt, so dass im Antrag einige Gesundheitsfragen beantwortet werden müssen. Auch diese fallen bei den Unternehmen meist unterschiedlich aus. Auch kann es passieren, dass eine Versicherung einen Antragsteller aufgrund seiner Angaben ablehnt, während ein anderer Anbieter selbigen annimmt.
Wir begleiten Sie gerne auf der Suche nach dem richtigen Tarif, dem passenden Anbieter und des günstigsten Beitrags. Je nach ihrer gesundheitlichen Lage vergleichen wir zusammen mit Ihnen die verschiedenen Unternehmen und Angebote, um für Sie die beste Krankenzusatzversicherung zu finden.
Nicht ohne Grund ist die Krankversicherung in Deutschland seit Jahrzehnten Pflicht für jeden Bürger. Im Krankheitsfall können Kosten entstehen, die einen Normalverdiener sehr schnell in finanzielle Probleme bringen. Behandlungen, die zur Genesung erforderlich sind, kann man aber nicht einfach aussetzen, um Geld zu sparen. Schliesslich geht es um die eigene Gesundheit. In Deutschland zumindest, macht uns das keine Sorgen, da wir durch die gesetzlichen Kassen abgesichert sind. Was passiert aber, wenn der Krankheitsfall im Ausland, während des Urlaubs oder einer Geschäftsreise eintritt?
Ausserhalb von Deutschland gilt die gesetzliche Pflichtversicherung nur begrenzt oder gar nicht und alle anfallenden Aufwendungen, von Behandlungs- bis hin zu Medikamentenkosten, müssen aus der eigenen Tasche entrichtet werden. Zwar gilt der Versicherungsschutz der Kassen mittlerweile auch in EU-Ländern, doch oft erkennen die behandelnden Ärzte vor Ort dies nicht an und verlangen sogar die Barzahlung der Behandlung und der Medikamente vor Ort.
Die Auslandsreise-Krankenversicherung schafft hier für wenig Beitrag Abhilfe. Sie übernimmt die Kosten für anfallende Heilbehandlungen, einer im Urlaub auftretenden Krankheit und den Rücktransport, bei einer schweren Krankheit oder im Todesfall, nach Deutschland. Dabei ist beim Abschluss darauf zu achten, dass die Reisedauer nicht den Geltungszeitraum der Versicherung übersteigt, denn die meisten Policen sind auf eine Kurzreise von sechs bis acht Wochen ausgelegt.
Der Beitrag für eine solche Reisekrankenversicherung ist in der Regel so niedrig, dass ein Abschluss schon bei einer einzigen Reise empfehlenswert sein kann.
Wenn Sie einen Urlaub oder eine Geschäftsreise planen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir helfen Ihnen gerne bei der Suche nach einer geeigneten Police zu einem fairen Preis.
Wer die Volljährigkeit erreicht oder in eine Ausbildung startet, muss sich früher oder später auch mit der Frage auseinandersetzen, welche Versicherungen denn nun eigentlich notwendig sind und welche nicht. Besonders der große Bereich der privaten Altersvorsorge hat dabei in den letzten Jahren stark an Bedeutung gewonnen. Da hier die Vielzahl der angebotenen Tarife und Versicherungsprodukte jedoch schier unendlich scheint, möchten wir Ihnen einen kleinen Überblick über die bestehenden Möglichkeiten geben.
Zunächst einmal gibt es drei ganz grobe Unterteilungen der “Leben” Sparte bei den Versicherungen.
- Lebensversicherungen
- Rentenversicherungen
- Risikoverträge (auch Pflegerenten, BU-Renten, usw.)
In der genauen Aufteilung gibt es dann:
Lebensversicherungen
- Kapitalbildende Lebensversicherungen
- Fondsgebundene Lebensversicherungen
- Gemischte Lebensversicherungen
- BAV
Rentenversicherungen
- Kapitalgebundene Rentenversicherungen
- Fondsgebundene Rentenversicherungen
- Gemischte Rentenversicherungen
- Riester Rentenversicherungen
- Rürup Rentenversicherungen
- BAV
Risikoverträge
- Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherungen
- Selbstständige Pflegerentenversicherungen
- Risiko-Lebensversicherungen
Natürlich braucht man als junger Mensch nicht alle hier genannten Versicherungsprodukte abzuschließen. Ein kleiner Start in die eigene, private Vorsorge sollte jedoch in jedem Fall so früh wie nur möglich erfolgen, z.B. mit einer Riester-Rentenversicherung oder auch einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Besonders die private Berufsunfähigkeitsversicherung ist dabei in der heutigen Zeit unerlässlich, da Berufsanfänger kaum einen Schutz aus der privaten Vorsorge erwarten können und die Leistungen, selbst wenn man sie mal bekommt, viel zu klein ausfallen, um vernünftig leben zu können.
Wer in Deutschland einen Pkw zulassen möchte, muss der Zulassungsstelle nachweisen, dass er eine Kfz Versicherung besitzt. Zu diesem Zweck werden von den Versicherungen so genannte “elektronische Versicherungsbestätigungen” ausgegeben, die dann gleichzeitig mit der Ausgabe an die Zulassungsstelle übermittelt werden.
Neben der Kfz Haftpflichtversicherung, die ja Pflicht ist, haben Autobesitzer die Möglichkeit, eine Kraftfahrzeug-Vollkasko und/oder eine Teilkaskoversicherung abzuschließen. Beide Sparten dienen dazu, Schäden abzudecken, die nicht einem anderen Menschen oder dessen Hab und Gut (Haftpflichtversicherung) zugefügt werden, sondern, die das eigene Auto betreffen.
Dies sind in der Teilkaskoversicherung:
- Feuer
- Sturm
- Hagel
- Blitzschlag
- Unfall mit Haarwild (bei einigen Versicherungen auch “alle Tiere”!)
- Diebstahl
- Glasbruch
- Explosion
- Kabelbrände
In der Vollkaskoversicherung finden sich:
- alle selbstverschuldeten Unfälle
- Höhere Gewalt
- Vandalismus
Je nachdem, wie teuer der Versicherungsschutz ohne eine Selbstbeteiligung im Schadenfall ausfällt, kann man entscheiden, ob man nicht evtl. einen Selbstbehalt einbaut. Dies würde dazu führen, dass der Versicherungsbeitrag deutlich sinkt. Im Schadenfall sind dann jedoch 150,300 oder 500 Euro des Schadenwertes vom Versicherungsnehmer zu bezahlen.
Neben der Haftpflicht-, Voll-, oder auch Teilkaskoversicherung gibt es im Kraftfahrzeugbereich noch die so genannten Schutzbriefleistungen, die oft ergänzend zur Vollkaskoversicherung angeboten werden. Hier werden nach einem Unfall auch die Abschleppkosten, ein evtl. Mietwagen und ggf. auch Hotelübernachtungen übernommen. Gerade dann, wenn man viel mit dem Auto unterwegs ist, sollte man sich ernstlich überlegen, ob ein solcher Schutz nicht durchaus Sinn machen kann.
„Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.“
Dies steht im § 833 des BGB und bedeutet soviel wie: Jeder Halter ist, für die von seinem Tier angerichteten Schäden, in voller Höhe, mit seinem gesamten Eigenkapital, haftbar zu machen. Im Falle eines größeren Schadens, kann es zu einer Einkommenspfändung für bis zu 30 Jahre kommen.
Viele Kleintiere wie Vögel, Nager oder Katzen, können über die private Haftpflichtversicherung abgesichert werden. Auch exotischere Tiere wie Schlangen oder Echsen sind dort einkalkuliert. Es gibt aber auch Tiere, deren hohes Risiko einer eigenen Versicherung bedarf.
Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung schützt den Halter vor finanziellen Einbußen, durch die von seinem Tier verursachten Sach-, Personen- und Vermögensschäden. Dabei kann eine Absicherung des Hundes oder Pferdes durchaus einen ähnlichen Beitrag kosten, wie die Privathaftpflichtversicherung, denn Tiere sind nie komplett berechenbar. Angeborene Instinkte, Fluchtverhalten bei Furch oder der Spieltrieb können schnell zu unerwarteten Unfällen führen. Dabei können nicht nur Sachgegenstände zu Schaden kommen, sondern im schlimmsten Fall auch Verletzungen und Todesfälle auftreten.
Gerne kümmern wir uns auch um den geeigneten Versicherungsschutz für Ihre Lieblinge. Sprechen Sie uns einfach bei Bedarf oder Fragen auf die Tierhalterhaftpflichtversicherung an.