Ratgeber Versicherungen für Selbständige
Versicherungen für Selbständige sind ein Thema, dass immer an der individuellen Situation eines Menschen bemessen werden muss. Nicht jeder Mensch hat den selben Beratungsbedarf. Angestellte haben zum Beispiel vollkommen andere Fragen und auch einen völlig anders gelagerten Vorsorgebedarf, als Selbstständige. Welche Versicherungen aber braucht ein Selbstständiger wirklich?
Nun, wer sich selbstständig macht und sein eigener Chef ist, tritt zunächst einmal auch aus der gesetzlichen Sozialversicherung aus, es sei denn, er bezahlt freiwillige Beiträge (was jedoch nicht zu empfehlen ist). Die wichtigste Aufgabe des Selbstständigen besteht also zunächst einmal darin, das wichtigste Gut, das er besitzt, seine Arbeitskraft, abzusichern. Zu diesem Zweck sollte auf jeden Fall eine Berufsunfähigkeitsversicherung vorhanden sein. Auch eine leistungsstarke, private Unfallversicherung ist in diesem Zusammenhang durchaus sinnvoll.
Neben der Absicherung für den Fall des Arbeitskraftverlustes muss jedoch auch die Altersvorsorge privat aufgebaut werden, da Selbstständige in der Regel keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung leisten. Zu diesem Zweck eignet sich der Abschluss einer privaten Lebens- oder Rentenversicherung sehr gut, wobei die Rürup-Rentenversicherung als klarer Spitzenreiter unter den privaten Rentenversicherung angesehen werden muss.
Zu guter Letzt sollte nun noch der Betrieb an sich abgesichert werden. Zu diesem Zweck ist es in jedem Fall sinnvoll, eine Betriebshaftpflichtversicherung und ggf. eine Betriebsinhaltsversicherung (die Hausratversicherung für den Betrieb) abzuschließen. Oft wird dabei die Betriebsinhaltsversicherung auch mit einer Betriebsunterbrechungsversicherung kombiniert, was als durchaus sinnvoller Ergänzungsschutz angesehen werden kann.
Ihr Überblick über Ihren Sicherheitsbedarf – Versicherungen für Selbständige
Dass die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse in den letzten Jahren immer weiter abgebaut wurden, die Beiträge aber im selben Zeitraum enorm gestiegen sind, ist heute lange kein Geheimnis mehr. Was aber viele noch unterschätzen, ist die Tatsache, dass diese Entwicklung auch in den kommenden Jahren anhalten, ja sogar noch an Tempo zulegen wird. Wer also die Möglichkeit hat, sich aus der gesetzlichen Krankenversicherung zu verabschieden, der sollte dies auch tun – lieber heute als morgen.
Die Hauptgruppe der Menschen, die sich privat versichern können sind die Selbstständigen. Wer selbstständig tätig ist oder auf freiberuflicher Basis arbeitet, kann sich höchstens freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichern – eine Pflicht dazu besteht nicht. Wer sich jedoch freiwillig versichert, zahlt einen enorm großen Beitrag, der in der Regel zwischen 300 und 600 Euro liegt – pro Monat versteht sich. Für dieses Geld kann man jedoch auch eine private Krankenversicherung bekommen – und genau das sollte man auch tun.
In der privaten Krankenversicherung lassen sich alle Leistungen des Gesundheitswesens so kombinieren, dass für jeden Versicherten ein genau maßgeschneiderter Versicherungsschutz entsteht. Wer wert auf ein Ein-Bett-Zimmer legt, kann dies ebenso erhalten, wie jemand, der vom Chefarzt persönlich behandelt oder aber mit einem Krankentagegeld versorgt werden will. Auch Erstattungen für Sehhilfen, Medikamente oder Zahnersatz sind in der privaten Krankenversicherung üblich – in der gesetzlichen Kasse sind diese Leistungen hingegen schon lange gestrichen.
Fordern Sie hier Ihr persönliches Angebot an – Ihre Gesundheit sollte es Ihnen wert sein.
In Deutschland sind Arbeitnehmer in einer gesetzlichen Unfallversicherung sowohl auf der Arbeit, als auch auf dem Hin- und Rückweg, gegen Unfälle und dadurch entstehende finanzielle Belastungen über die Berufsgenossenschaften pflichtversichert. Auch Kinder sind im Falle eines Unfalles in der Schule und im Kindergarten und bei Wegeunfällen gesetzlich abgesichert.
Da die Mehrheit der Unfälle allerdings im privaten Bereich, also in der Freizeit passieren, gehört die private Unfallversicherung mit zu den wichtigsten Absicherungen der heutigen Zeit. Denn man ist weder beim Sport, noch im Straßen- oder Reiseverkehr gesetzlich abgesichert. Auch der Unfall in den eigenen vier Wänden ist für die Pflichtversicherung nicht interessant, was im Falle einer Hausfrau oder eines Hausmannes 24 Stunden eigenes Risiko bedeutet.
Durch einen Unfall kann sich die eigene finanzielle Lage drastisch ändern. Der Erwerb bleibt über kurz oder lang aus oder es werden aufgrund von körperlichen Einschränkungen Umzugs- oder Umbaumaßnahmen nötig. Das Geld dafür muss der Betroffene aus eigener Tasche zahlen, wenn er nicht privat vorgesorgt hat.
Die private Unfallversicherung gibt es in verschiedenen Varianten und Formen. Das Basis-Produkt zahlt bei Feststellung einer unfallbedingten Invalidität eine feste Summe, die nach Invaliditätsgrad und der vereinbarten Police berechnet wird. Dabei gibt es Varianten, die schon bei kleinen körperlichen Einschränkungen einen ansehnlichen Betrag auszahlen, dafür dann vergleichsweise wenig bei größeren Unfällen, oder viel Beitrag kosten. Wieder andere Versicherungen zahlen im schlimmsten Fall eine sehr hohe Summe aus, mindern die Zahlung aber bei nur geringen Invaliditätseinstufungen.
Zusätzlich zu dieser Basisleistung, gibt es bei vielen Versicherern die Möglichkeit, diverse andere Leistungen gegen Mehrbeitrag mitzuversichern. Darunter zum Beispiel
- Leistung im Todesfall
- Krankenhaustagegeld
- Kurkostenbeihilfen
- Unfallbedingte Kosmetische Behandlungen
- Bergung
Wir setzen uns gerne zusammen mit Ihnen an das Thema, um für Sie und Ihre Familie, vollkommen unabhängig, die richtige Police, mit passendem Inhalt zu ermitteln. Damit Sie und Ihre Liebsten, ohne Bedenken, Spaß am Leben haben können. Oder vergleichen Sie einfach hier Ihre Unfallversicherung völlig unverbindlich und kostenlos.
Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
So lautet § 823, Artikel 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches.
In einfachen Worten bedeutet dies, dass jeder Bürger als Privatperson mit seinem vollen Kapital zur Haftung gezogen wird, wenn er einer anderen Person Schaden zufügt, egal ob aus Versehen oder grob fahrlässig. Dabei kann eine Einkommenspfändung von bis zu 30 Jahren, wenn die Schadenssumme ihr Kapital und Einkommen übersteigt, ein finanzielles Desaster herbeiführen.
Haftpflichtversicherungen sind sehr wichtige, wenn nicht sogar die wichtigsten Versicherungen, denn sie schützen nicht nur den eigenen Geldbeutel, sondern vor allem auch unsere Mitmenschen. Der Gesetzgeber hat dies erkannt und die Kfz-Haftpflicht schon vor Jahrzehnten zur Pflicht gemacht. Sind wir also mit dem Auto oder Motorrad unterwegs, übernimmt unsere Kfz-Versicherung eventuelle Schäden an Dritten. Dafür zahlen wir regelmäßig Beiträge an das Unternehmen. Der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung ist bislang freiwillig, doch genauso wichtig, wie die Kfz-Variante.
Die Privathaftpflichtversicherung gibt es in vielen Ausführungen und Varianten, mit vielen Inhalten, von denen einige zwingend erforderlich, andere sehr empfehlenswert und wieder andere, je nach Lebenslage, sogar unnotwenig und überflüssig. Die grobe Fahrlässigkeit ist in allen Fällen mitversichert, denn genau zu diesem Zweck gibt es die private Haftpflichtversicherung. Nur im Falle des Vorsatzes zahlt keine Versicherung.
Die richtige Police zu finden, ist gar nicht so einfach. Es gibt allerdings Inhalte, die man auf keinen Fall in der Privathaftpflicht missen sollte. Darunter fallen wichtige Punkte wie
- die Forderungsausfallversicherung
- Gefälligkeitsschäden
- Deliktunfähige Kinder (falls Kinder unter 7 Jahren im Haushalt)
Wir bieten Ihnen, je nach aktuellem Bedarf, die richtige Privathaftpflicht zu einem günstigen Beitrag an und stehen Ihnen auch zukünftig zur Seite, um die Versicherung gegebenenfalls den Veränderungen Ihres Lebens anzupassen. Hier gelangen Sie zu unseren online Vergleich.
Die Altersvorsorge wird mehr und mehr zu einem der wichtigsten Punkte, der finanziellen Absicherung, denn die gesetzlichen Leistungen reichen bei Weitem nicht mehr aus, um den Lebensstandard im Ruhestand halten zu können. Private Vorsorge wird zum Muss.
Die Basis für eine gesicherte Zukunft bilden dabei Lebens- und Rentenversicherung. Sie dienen zum Beispiel als langfristige Kapitalanlagen, die nach der Erwerbstätigkeit den Lebensstandard erhalten. Das Einsatzgebiet dieser Versicherungen ist jedoch längst nicht mehr auf eines begrenzt, sondern erstreckt sich auf die Gebiete:
- langfristige Geldanlage
- Absicherung gegen Erwerbsunfähigkeit
- Kredittilgung
- Aufbesserung und Absicherung der Rente
- Hinterbliebenenversorgung im Todesfall
- Betriebliche Altersvorsorge
Dabei kommt es natürlich ganz auf den Bedarf des Kunden, seine Wünsche für die Zukunft und schließlich die Police an, für die er sich entscheidet.
Während eine klassische Lebensversicherung zusätzlich als Geldanlage gesehen werden kann, hat eine reine Risikolebensversicherung nur die Funktion der Hinterbliebenenvorsorge, da kein Kapital zurückgelegt wird. Dadurch können auch die Beiträge gering gehalten werden. Besonders empfehlenswert ist sie, wenn noch große Kredite oder Schulden abzubezahlen sind, die die Hinterbliebenen im schlimmsten Fall nicht alleine tragen könnten.
Auch im Bereich der privaten Rentenversicherung stehen dem Kunden mehrere Möglichkeiten zur Auswahl, allerdings gibt es hier keine Risiko-Variante. Sie dient zur Aufbesserung der Rente im Ruhestand oder zur Geldanlage, die, wie die klassische Lebensversicherung, auch verzinst wird. Der Kunde selbst kann wählen, ob er in seine Rentenversicherung eine Todesfallleistung einschließen möchte.
Es gibt etliche Möglichkeiten, Lebens- und Rentenversicherungen individuell zu gestalten. Von einer fondgebundenen Variante, mit geringem Risiko und höherer Ertragschance, über eine Police mit laufender Einzahlung, bis hin zur Versicherung durch Einmalzahlung. Die Auszahlung der Rente kann zudem auf einen bestimmten Zeitraum festgelegt, oder bis zum Lebensende vereinbart werden.
Wir helfen Ihnen gerne, die für Sie richtigen Produkte im Bereich Vorsorge zu finden. Bei unserer Beratung berücksichtigen wir nicht nur Ihre momentane finanzielle Lage, sondern suchen ganz speziell und unabhängig die Versicherung, die mit Ihren Zukunftsplänen harmoniert, so dass Sie im Alter genau das tun, was Sie schon in jungen Jahren dafür planen. Testen Sie unseren Vergleichsrechner unverbindlich und unabhängig.
Wer selbstständig oder freiberuflich tätig ist, ist während seiner Arbeitszeit nicht über seine private Haftpflichtversicherung versichert – zumindest dann nicht, wenn der Schaden in Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit passiert. Wer also z.B. mit Computern arbeitet und einem Kunden versehentlich einen Virus installiert, müsste für diese Kosten ebenso aufkommen, wie derjenige, der als Handwerker eine Arbeit verrichtet und diese Arbeit dann am Ende zusammenstürzt oder nicht zu gebrauchen ist.
Solange es sich nur um Schäden von geringem Wert handelt, mag das ja noch nicht weiter problematisch sein, wenn jedoch Personen zu Schaden kommen oder aber Sachschäden in hohen Größenordnungen entstehen, kann ein einziger Haftpflichtschaden ausreichen, um einen Menschen für alle Zeiten finanziell zu ruinieren.
Damit man auch in Ausübung seiner selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit ausreichend geschützt ist, sollte man auf jeden Fall eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen. Je nach Betriebsart und Zahl der tätigen und ebenfalls versicherten Mitarbeiter ist dies zwar sehr unterschiedlich teuer – die Investition sollte man jedoch aus o.g. Gründen auf keinen Fall scheuen.
Da die Versicherungen am Markt sehr unterschiedlich ausgestaltet sind und sich gerade die Versicherungsbedingungen oft nur in wenigen, jedoch sehr wichtigen, Punkten unterscheiden, sollte man sich auf jeden Fall zuerst schlau machen und sich dann für eine Versicherungsgesellschaft entscheiden. Gerne stehen wir Ihnen bei Ihrer Recherche zur Seite und beraten Sie, welcher Schutz optimal zu Ihrer Situation passt.
Wer einen Betrieb als Inhaber führt, der weiß, dass es das wichtigste Überhaupt ist, keine Produktions-, bzw. Arbeitsausfälle zu haben. Sollte dies nämlich passieren, laufen die Kosten in jedem Fall weiter – die Einnahmen aber sind nicht mehr vorhanden. Ein finanzieller Verlust, oder, schlimmsten Fall, der finanzielle Ruin sind dann die unausweichliche Folge.
Besonders des Gebäude, in dem sich der Betrieb befindet und auch die Betriebseinrichtung selber sollten daher durch einen umfangreichen und lückenlosen Versicherungsschutz abgesichert sein.
Was das Gebäude angeht, gibt so gibt es hier keinen Unterschied zwischen einer Gebäudeversicherung für Betriebe und einer Gebäudeversicherung für Privatpersonen. Lediglich einen Prämienunterschied kann es geben, weil das Gebäude ja nicht vollständig zu Wohnzwecken genutzt wird – je nach Betriebsart fällt dieser jedoch sehr unterschiedlich groß aus.
Die Gebäudeversicherung dient dazu, dass Gebäude vor folgenden Risiken zu schützen:
- Feuer
- Wasser
- Sturm, Hagel
- Wind
- Raub und Vandalismus
- Einbruch
- evtl. weitere Elementargefahren (Vulkanausbruch, Lawinen, Erdrutsch, etc.)
Je nach Ausgestaltung des Vertrages sind zudem Kosten wie Rohrbruch, Dekontamination des Erdreichs, Mehrkosten in Folge behördlicher Auflagen oder auch Abriss- und Aufräumkosten mit versichert.
Neben der Gebäudeversicherung ist es jedoch unabdingbar auch eine Betriebsinhaltsversicherung, die Hausratversicherung für den Betrieb, und, wenn möglich, eine Betriebsunterbrechungsversicherung (gehört meist zur Betriebsinhaltsversicherung dazu) zu haben. Gerade die Betriebsunterbrechungsversicherung ist besonders wichtig, garantiert sie doch, dass auch im Schadenfall weiterhin Einnahmen vorhanden sind.
Viele Rentner glauben, dass sie, nur weil sie nun nicht mehr am Erwerbsleben teilnehmen, keinerlei Versicherungen mehr benötigen. Diese Annahme ist aber gänzlich falsch: Ebenso wie eine private Haftpflicht- und ggf. auch eine Hausratversicherung benötigt werden, wird auch eine private Rechtsschutzversicherung weiterhin benötigt – auch dann, wenn man bereits Rentner oder Pensionär ist.
Warum eine Rechtsschutzversicherung auch für Rentner wichtig ist, wird klar, wenn man sich einmal genau vor Augen führt, welchen Schutz eine solche Versicherung überhaupt bietet. Aufgabe der Rechtsschutzversicherung ist es nämlich, Schutz in folgenden Bereichen zu gewähren:
- Verkehrs-Rechtsschutz
- Wohnung- und Grundstücksrechtsschutz (Mieter, Eigentümer oder auch Vermieter)
- Privat-Rechtsschutz (inkl. Straf-Rechtsschutz, Ordnungswidrigkeitein-Rechtsschutz und ggf. Opfer-Rechtsschutz)
- Arbeits-Rechtsschutz
Die Sparte Arbeits-Rechtsschutz steht in dieser Aufzählung bewusst ganz am Ende, da viele Rentner eben keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgehen. Sollte aber doch noch eine Erwerbstätigkeit ausgeführt werden, zum Beispiel ein 400-Euro-Job, kann eine Arbeits-Rechtsschutz sinnvoll sein, um in jedem Fall stets die Gewissheit zu haben, bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber immer zu seinem Recht zu kommen.
Die Verkehrs-Rechtsschutz ist gerade für Rentner wichtig, die nach wie vor am Straßenverkehr teilnehmen. Sollte es nämlich hier zu einer Rechtsstreitigkeit kommen, z.B. nach einem Unfall oder beim Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat, kann man sich nur mit einer Rechtsschutzversicherung adäquat schützen.
Die Privat-Rechtsschutz und die Wohnungs-Rechtsschutz sind ebenfalls vollkommen losgelöst vom beruflichen Status und daher für einen Rentner ebenso wichtig, wie für einen Erwerbstätigen.
Die Maschinen und das andere Arbeitsequipment sind das A und O im betriebswirtschaftlichen Ablauf eines Unternehmens. Fallen die Maschinen aus, steht die Produktion, die Verarbeitung oder was der jeweilige Betrieb auch macht und es kommen keine Einnahmen mehr ins Unternehmen.
Oft wird es aber auch noch schlimmer: Viele Unternehmen müssen sogar Konventionalstrafen zahlen, wenn bestimmte Arbeitsprozesse nicht in einer bestimmten Zeitspanne erledigt werden. Den Geschäftspartnern ist es dabei meist herzlich egal, ob die Produktionsausfälle durch kaputte Maschinen oder andere Dinge verursacht wurden – sie wollen lediglich, dass alle Fristen eingehalten werden.
Gerade die Maschinen, als teuerste und wichtigste Triebfeder eines Unternehmens, sollte man daher umfangreich durch eine Maschinenversicherung absichern. Im Rahmen einer solchen Versicherung ist es möglich folgende Aspekte abzusichern:
- Die Reparaturkosten der Maschine
- Die Kosten für eine Leihmaschine
- Kosten, die durch die notwendige Auslagerung der Produktion entstehen
- Betriebsunterbrechungskosten
Nicht all diese Punkte sind, aber auch mit jedem Vertrag erfüllt – die Vertragsgestaltungsmöglichkeiten sind in diesem Bereich überaus vielseitig und können überaus deutlich variieren.
Da Maschinenversicherungen jedoch sehr komplex sind und es daher unmöglich ist, den für die eigene Situation passenden Versicherungsschutz genau zu kennen, sollten Sie sich auf jeden Fall eingehend von unseren Experten beraten lassen. Gerne erörtern wir Ihnen die Unterschiede bei den Maschinenversicherungen und suchen, gemeinsam mit Ihnen, nach dem geeigneten Versicherungsschutz für Ihr Unternehmen.
In unserer heutigen Welt funktioniert so gut wie alles direkt oder indirekt mit Strom. Egal ob Computer, Maschinen oder auch Telephonieanlagen oder Büroeinrichtungen – ohne Elektronik geht heute rein gar nichts mehr. Was aber passiert, wenn die Elektronik einmal ausfällt, sprich wenn Sie einen Defekt hat oder aufgrund höherer Gewalt ihre Arbeit nicht verrichten kann?
Nun, im Zweifelsfall bedeutet dies, dass der Betrieb stillsteht und keine weiteren Waren mehr produziert, Arbeitsprozesse nicht vollendet und Liefertermine nicht eingehalten werden können.
Jeder Selbstständige, der einen Betrieb als Inhaber führt, sollte daher prüfen lassen, ob eine Elektronikversicherung für seinen Betrieb nicht eine sinnvolle Investition darstellen würde. Mit keiner anderen Versicherung lassen sich die Ausfälle, aber auch die Reparatur der defekten Geräte und/oder die Kosten für Ersatzgeräte derart effektiv absichern.
Folgende Elektronikprodukte sind dabei mit einer Elektronikversicherung versicherbar:
- Bürotechnik (z. B. PC, Notebook/Laptop, Kopierer, Diktiergerät)
- Informationstechnik (z. B. Zeiterfassungssysteme)
- Kommunikationstechnik (z. B. Telefonanlagen, Faxgerät)
- Mess- und Prüftechnik (z. B. Wiegeeinrichtungen)
- Satz- und Reprotechnik
- Sicherungs-, Melde- und Überwachungstechnik (z. B. Einbruchmeldeanlagen)
Da gerade im Bereich der Elektronikversicherungen die Preis- aber auch die Leistungsunterschiede zwischen den verschiedenen Gesellschaften teilweise enorm sind, sollte man sich bei der Recherche auf jeden Fall fachkundigen Rat holen. Gerne stehen wir Ihnen hier zur Verfügung und beraten Sie, welchen Schutz Sie für Ihr Unternehmen brauchen und auf welchen Schutz Sie auch getrost verzichten können.
Die privaten Einrichtungsgegenstände und Vermögenswerte, die sich in einer Wohnung befinden, sichert man über eine Hausratversicherung ab – dies ist den meisten Menschen absolut klar. Was aber macht man mit Betriebsräumen? Gibt es eine Art Hausratversicherung für Geschäftsräume, die z.B. Geschäftseinrichtungen, Möbel, kleinere Maschinen oder auch Computer und Systeme der Datensicherung versichert? Ja, die gibt es – und der Name ist: Geschäftsinhaltsversicherung.
Eine Geschäftsinhaltsversicherung ist für jeden Betrieb empfehlenswert, der über Geschäftsräume verfügt und daher auch gewisse Vermögenswerte oder Einrichtungsgegenstände besitzt. Auch Waren und Vorräte sind über die Geschäftsinhaltsversicherung abgedeckt.
Grundsätzlich versichert die Inventarversicherung die Einrichtung und die Waren Ihres Unternehmens gegen folgende Risiken ab:
- Feuer, Brand, Blitzschlag und Explosion
- Implosion und Verpuffung
- Einbruchdienstahl, Vandalismus und Raub
- Sturm und Hagel
Bei Einschluss der “weiteren Elementargefahren” kommen noch folgende Absicherungskomponenten hinzu:
- Erbeben
- Erdrutsch
- Schneedruck und Lawinen
- Vulkanausbruch
Bei vielen Gesellschaften gibt es die Möglichkeit, im Rahmen der Geschäftsinhaltsversicherung auch die so genannte Betriebsunterbrechungsversicherung abzuschließen. Bei dieser Versicherung handelt es sich um einen Schutz bei Betriebsunterbrechung und dessen finanziellen Folgen, wenn vorher eines der versicherten Schadenereignisse aus der Sparte “Betriebsinhaltsversicherung” stattgefunden hat / eingetreten ist. Diese Versicherung ist ebenfalls besonders wichtig, da die laufenden Kosten eines Betriebes auch nach dem Eintreten eines Schadenereignisses weiterlaufen, die Produktion aber zwangsweise zum Erliegen kommt. Hat man dann keine Betriebsunterbrechungsversicherung, kann eine solche Situation gravierende Folgen, bis hin zum finanziellen Ruin, haben.
In der heutigen Zeit kann man leicht das Gefühl bekommen, dass die Technik unser Leben beherrscht. Und tatsächlich, gäbe es die Technik nicht, würde in vielen Bereichen des täglichen Lebens schlicht überhaupt nichts mehr funktionieren. Computer und Maschinen lassen sich heute in jedem Betrieb finden. Fallen diese einmal aus, kommt nicht selten der gesamte Betriebsablauf zum Erliegen. Kundenaufträge können dann nicht bearbeitet, Liefertermine nicht eingehalten und Aufträge nicht zuende geführt werden. Erhebliche finanzielle Verluste sind dann die logische Folge.
Dieser einfache Zusammenhang führt zu dem zwingenden Schluss, dass technische Versicherungen heute für jeden Betrieb unabdingbar sind. Egal, wie diese im einzelnen auch ausgestaltet sein mögen, dass technische Versicherungen heutzutage schlicht notwendig sind, kann wohl niemand ernsthaft in Zweifel ziehen.
Technische Versicherungen können z.B. im Zusammenhang mit folgenden Versicherungsprodukten angeboten werden:
- Maschinenversicherungen
- Elektronikversicherungen
- Bauleistungsversicherungen
- Geschäftsinhaltsversicherungen
- Transportversicherungen
Da die Produkte der Versicherungen höchst unterschiedlich gestaltet sind und sich sowohl im Preis, wie auch in der Leistung, erheblich unterscheiden, sollte man genau recherchieren, bevor man eine Technikversicherung abschließt. Da diese Arbeit von Privatpersonen jedoch kaum zu leisten ist, haben wir uns genau auf diesen Prozess spezilaisiert. Auf Wunsch können wir Ihnen ein maßgeschneidertes Konzept für Ihre Versicherungslösungen anbieten. Nicht selten können Sie auf diesem Wege viele hundert Euro pro Jahr einsparen – Geld, dass Sie dann lieber für den Ausbau Ihres Betriebes nutzen können.
So banal das auch klingt, für den laufenden Betrieb eines Unternehmens ist es von größter Bedeutung, dass die gesamten Betriebsräumlichkeiten und (Produktions-) Maschinen in einem einwandfreien Zustand sind. Nur wenn alle Zahnräder des großen, betriebswirtschaftlichen Zahnrades ineinander greifen, kann ein Betrieb funktionieren und Umsätze und Gewinne erwirtschaften.
Was aber passiert, wenn ein Schadensereignis dafür sorgt, dass die Betriebsräume nicht mehr benutzt werden können oder wenn eine Maschine beschädigt wird?
Nun, in einem solchen Fall bleibt zu hoffen, dass man eine Betriebsunterbrechungsversicherung besitzt, denn nur eine Versicherung diesen Typs würde für Umsatzverluste, die durch ein versichertes Schadenereignis entstehen, aufkommen. Zu den versicherten Risiken gehören dabei:
- Feuer
- Sturm
- Leitungswasser
- Hagel
- Einbruchdienstahl
- Raub
- Vandalismus
Sind auch die “weiteren Elementargefahren” versichert, kommen noch folgende Sparten hinzu:
- Lawinen
- Schneedruck
- Erdbeben
- Erdrutsch
- Überschwemmung
- Vulkanausbruch
Gerade bei der Geschäftsinhaltsversicherung und der Betriebsunterberechnungsversicherung ist es von allergrößter Bedeutung, dass die Absicherung genau an Ihrem Bedarf angepasst wird. Eine genaue Aufnahme Ihrer aktuellen Situation und eine Beratung durch einen Fachmann ist dabei unabdinglich. Genau aus diesem Grund bieten wir Ihnen an, diesen Service für Sie zu leisten. Auf Wunsch können unsere Experten individuelle und finanziell perfekt auf Ihre jeweilige Situation zugeschnittene Versicherungskonzepte erstellen – damit sie auch im Schadenfall keinerlei Probleme mit der Leistung bekommen und Ihre Kosten problemlos decken können.
Sehr oft kann man erleben, dass Unternehmen viel Zeit und Energie auf die Versicherung ihrer Fahrzeuge verwenden, dass aber die Waren und Güter, die mit dem Fahrzeug transportiert werden, überhaupt nicht abgesichert werden. Was aber ist, wenn die Waren nun auf dem Transport beschädigt werden oder, noch schlimmer, wenn das ganze Fahrzeug, inklusive der Waren und Güter, gestohlen wird? Nun, in einem solchen Fall empfiehlt es sich, eine Werkverkehrs-Versicherung zu besitzen.
Die Werkverkehrsversicherung leistet Schadenersatz für alle Waren oder Güter, die zu eigenem unternehmerischem Ziel transportiert werden. Transportiert man Waren oder Güter gegen Entgelt (z.B. bei Speditionen), ist dieser Schutz allerdings nicht ausreichend – hier muss eine entsprechende Spezialversicherung abgeschlossen werden. Für alle eigenen Produkte und Waren ist der Schutz hingegen ausreichend.
Deckung besteht in aller Regel für alle Güter, die im Werksverkehr befördert werden, egal ob zur Tag- oder zur Nachtzeit. Auch Pausen und Nachtaufenthalte sind mit versichert. Oft erstreckt sich die Deckung zudem auch auf das Domizil des Firmeninhabers, bzw. des Transporteurs, soweit dies im Versicherungsschein ausdrücklich erwähnt ist.
Wie bei den meisten Geschäftsversicherungen fallen jedoch auch die Preise der Werkverkehrsversicherungen höchst unterschiedlich aus, sodass Preis und Deckung stets genau geprüft werden sollten. Da dies von einer Privatperson aber kaum zu leisten ist, haben wir uns genau auf diesen Bereich spezialisiert. Auf Wunsch können unsere Experten ein genaues, kostenloses Versicherungskonzept für Ihren Betrieb erstellen und so eine Absicherung kreieren, die genau zu Ihren Bedürfnissen passt.
Jeder Betrieb, bei dem Waren, Güter oder Fahrzeuge von A nach B transportiert werden, unterliegt bestimmten Transportrisiken. Schließlich kann es immer passieren, dass eine Sache während des Transports beschädigt wird, im Zoll stecken bleibt, oder aber schlicht und ergreifend abhanden kommt, sprich gestohlen wird. Um all diese Risiken in einer überschaubaren Größe zusammenzufassen ist der Abschluss einer Transportversicherung für jeden transportierenden Betrieb sinnvoll. Egal ob sie nur im dem Auto eine Ware ins Nachbardorf bringen oder ob Sie Maschinen ins Ausland verschiffen – Risiken lauern überall.
Bei vielen Versicherungen gehört es dabei inzwischen zum Service, neben der reinen Transportversicherung auch Tipps zu den besten Lieferkonditionen, dem bestmöglichen Transportweg oder aber der besten Verpackung zu bieten. Auf diese Weise können Sie direkte Vorteile für Ihr Business erlangen – auch ohne dass sie gleich einen Schaden haben müssen.
Je nach Art des Betriebes, dem Transportweg, den Transportmedien und der Art der transportierten Güter unterscheiden sich die Prämien, aber auch die Leistungsmerkmale der Transportversicherungen mitunter erheblich. Um in jeder Situation optimal abgesichert zu sein und im Fall der Fälle nicht auf Kosten sitzen zu bleiben, sollten Sie sich stets den Rat von Experten einholen, die sämtliche Angebote genau prüfen. Diesen Service bieten wir Ihnen an – und das vollkommen kostenlos. Rufen Sie uns an oder mailen Sie uns und lassen Sie sich kostenfrei beraten.
Hat ein Betrieb mehrere Fahrzeuge, kann es durchaus sinnvoll sein, diese Fahrzeuge nicht alle einzeln, sondern als Gruppe zu versichern – mit einer Kfz-Flottenversicherung. Je nach Art und Ausgestaltung der Flottenversicherung ist es dabei möglich, alle Kfz aus folgenden Sparten aufzunehmen:
- Pkw
- Lkw
- Transporter
- Motorräder
- Anhänger
- Sonderfahrzeuge
Die Versicherung der Betriebsfahrzeuge über eine so genannte Flottenversicherung bietet den großen Vorteil, dass nicht für jedes Fahrzeug das individuelle Risiko festgelegt werden muss. Besonders bei Lkw, Transportern oder Aufliegern können Aufbauten oder Umbauten nämlich erhebliche Mehrwerte gebracht haben, die über eine Standardermittlung per Typklasse nicht berücksichtigt werden könnten.
In einem Kfz-Flottenvertrag können zudem auch privat genutzte Pkw berücksichtigt werden. Auch ist es möglich, betriebsbedingte Eigenschaften wie z.B. ständig wechselnde Fahrer oder auch Reisen ins Ausland problemlos zu versichern.
Genau wie in der ganz normalen, privaten Kfz-Versicherung kann auch bei Transportversicherungen zwischen einem Schutz bei Teilkasko-, Vollkasko-, oder auch Haftpflichtschäden gewählt werden. Lediglich der Haftpflichtbereich ist, äquivalent zu Privatverträgen, obligatorisch.
Da die Preis-, aber auch die Leistungsunterschiede bei den Flottenversicherungen teilweise enorm groß ausfallen, stehen wir Ihnen hier gerne beratend bei der Wahl der richtigen Versicherung zur Seite. Auf Wunsch erstellen wir Ihnen individuelle Angebote und führen Verhandlungen mit den Versicherungen – und das alles vollkommen kostenfrei.
Übrigens: Auch im Schadenfall stehen wir Ihnen natürlich jederzeit gerne zur Verfügung.
Egal ob man als Bauunternehmer auftritt, oder ob man selber der Bauherr eines Projektes ist – Bauvorhaben sind immer mit großen Kosten und, daraus folgend, großen Risiken verbunden. Was passiert, wenn der Bau oder Teile des Baus durch höhere Gewalt beschädigt werden?
Nun, in diesem Fall kann man nur hoffen, dass eine Bauleistungsversicherung für den entstandenen Schaden eintritt.
Die Bauleistungsversicherung kann dabei von Bauträgern und Bauunternehmern ebenso abgeschlossen werden, wie von gewerblichen oder privaten Bauherren.
In der Bauleistungsversicherung können alle bereits erbrachten Bauleistungen einschließlich des dafür aufgewendeten Materials versichert werden. Leistungen, die noch zu erbringen sind, sind in jedem Fall von der Leistung ausgeschlossen.
Versichert werden alle nur erdenklichen Gefahren, ausgenommen des Feuerrisikos – dies ist nämlich in aller Regel über eine Rohbaufeuerversicherung, die von den meisten Versicherungen kostenfrei angeboten wird, versichert. Nach Vollendung des Bauvorhabens wandelt sich die Rohbaufeuerversicherung dann in eine Wohngebäudeversicherung um.
Folgende Gefahren sind im Rahmen einer Bauleistungsversicherung versichert:
- Hochwasser
- Sturm
- Hagel
- Vulkanausbruch
- Überschwemmung
- Vandalismus
- unbekannte Eigenschaften des Baugrundes (z.B. Erdrutsch, Versackung)
- Konstruktions- und Materialfehler
- Evtl. Fahrlässigkeit
Im Einzelfall muss immer geklärt werden, ob ein Ereignis höherer Gewalt (dies ist hier versichert) vorliegt, oder ob es sich um einen Schaden handelt, der vom Bauunternehmen verursacht wurde und daher über deren Haftpflichtversicherung zu regulieren ist.
Da die Tarife der Versicherungen bei Bauleistungsversicherungen höchst unterschiedlich ausfallen, berechnen wir Ihnen gerne kostenlos Ihr ganz persönliches Angebot.
Wer in Deutschland einen Pkw zulassen möchte, muss der Zulassungsstelle nachweisen, dass er eine Kfz Versicherung besitzt. Zu diesem Zweck werden von den Versicherungen so genannte “elektronische Versicherungsbestätigungen” ausgegeben, die dann gleichzeitig mit der Ausgabe an die Zulassungsstelle übermittelt werden.
Neben der Kfz Haftpflichtversicherung, die ja Pflicht ist, haben Autobesitzer die Möglichkeit, eine Kraftfahrzeug-Vollkasko und/oder eine Teilkaskoversicherung abzuschließen. Beide Sparten dienen dazu, Schäden abzudecken, die nicht einem anderen Menschen oder dessen Hab und Gut (Haftpflichtversicherung) zugefügt werden, sondern, die das eigene Auto betreffen.
Dies sind in der Teilkaskoversicherung:
- Feuer
- Sturm
- Hagel
- Blitzschlag
- Unfall mit Haarwild (bei einigen Versicherungen auch “alle Tiere”!)
- Diebstahl
- Glasbruch
- Explosion
- Kabelbrände
In der Vollkaskoversicherung finden sich:
- alle selbstverschuldeten Unfälle
- Höhere Gewalt
- Vandalismus
Je nachdem, wie teuer der Versicherungsschutz ohne eine Selbstbeteiligung im Schadenfall ausfällt, kann man entscheiden, ob man nicht evtl. einen Selbstbehalt einbaut. Dies würde dazu führen, dass der Versicherungsbeitrag deutlich sinkt. Im Schadenfall sind dann jedoch 150, 300 oder 500 Euro des Schadenwertes vom Versicherungsnehmer zu bezahlen.
Neben der Haftpflicht-, Voll-, oder auch Teilkaskoversicherung gibt es im Kraftfahrzeugbereich noch die so genannten Schutzbriefleistungen, die oft ergänzend zur Vollkaskoversicherung angeboten werden. Hier werden nach einem Unfall auch die Abschleppkosten, ein evtl. Mietwagen und ggf. auch Hotelübernachtungen übernommen. Gerade dann, wenn man viel mit dem Auto unterwegs ist, sollte man sich ernstlich überlegen, ob ein solcher Schutz nicht durchaus Sinn machen kann.